Peut-on exercer le droit de vote quand on est porteur d’une déficience intellectuelle ?
Abstract
Wie viele andere Staaten ist auch die Schweiz aufgerufen, sich (erneut) mit der Frage des Zugangs zum Stimm- und Wahlrecht ihrer Bürgerinnen und Bürger mit einer kognitiven Beeinträchtigung auseinanderzusetzen sowie mit den Massnahmen, welche die Ausübung dieses Rechts erleichtern. Unser Artikel stellt zuerst die Argumente vor, welche zugunsten eines Entzugs dieses Rechts für diese Bevölkerungsgruppe ins Feld geführt werden, gefolgt von jenen, die eine Neubewertung der Zugangskriterien verlangen, ehe schliesslich auf die hauptsächlichen Hindernisse bei der Aus- übung eingegangen wird. Eine Auseinandersetzung mit dieser Problematik ist dringend und unumgänglich angesichts der Diskrepanz zwischen der Schweizerischen Bundesverfassung (und der Mehrheit der Kantonsverfassungen) und dem internationalen Recht.Downloads
Veröffentlicht
2020-01-01
Zitationsvorschlag
Fontana-Lana, B., & Petitpierre, G. (2020). Peut-on exercer le droit de vote quand on est porteur d’une déficience intellectuelle ?. Revue Suisse De pédagogie spécialisée, 10(1), 7–15. Abgerufen von https://ojs.szh.ch/revue/article/view/107
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