Das Recht auf Bildung in der BRK
Ein Bericht zum Hauptreferat von Caroline Hess-Klein am 13. Schweizer Kongress für Heilpädagogik
DOI:
https://doi.org/10.57161/z2024-09-03Schlagworte:
Behindertenrechte, Konvention, UNO, Recht auf Bildung, inklusiver Unterricht, PartizipationAbstract
Vor zehn Jahren ist die Schweiz der Behindertenrechtskonvention (BRK) beigetreten. Damals hielt der Bundesrat fest, die entsprechenden Anforderungen wären bereits weitgehend erfüllt. Insbesondere auch im Bereich Bildung vertrat er den Standpunkt, mehr als die geltenden Garantien des Schweizer Rechts würden nicht verlangt. In seiner bisherigen Rechtsprechung schliesst sich das Bundesgericht dieser Auffassung an, ohne auf die BRK näher einzugehen. Im Jahr 2022 überprüfte der zuständige UNO-Ausschuss zum ersten Mal den Stand der BRK-Umsetzung in der Schweiz. Insbesondere im Bildungsbereich ist die Kritik schwerwiegend. Wozu verpflichtet das Recht auf Bildung in der BRK und wo steht die Schweiz?
Veröffentlicht
2024-12-17
Zitationsvorschlag
Egloff, B. (2024). Das Recht auf Bildung in der BRK: Ein Bericht zum Hauptreferat von Caroline Hess-Klein am 13. Schweizer Kongress für Heilpädagogik. Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik , 30(09), 19–22. https://doi.org/10.57161/z2024-09-03
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