Mit dem Assistenzbeitrag zu mehr Autonomie
DOI:
https://doi.org/10.57161/z2023-02-06Schlagworte:
Behinderung, Wohnen, Assistenz, Pflege, Selbstbestimmung, Behindertenrechte, InvalidenversicherungAbstract
Seit der Revision 6a des Gesetzes über die Invalidenversicherung (IV) im Jahr 2012 haben Menschen mit Behinderungen dank des Assistenzbeitrags die Möglichkeit, Pflegepersonen selbst anzustellen. Im Beitrag wird theoretisch und mithilfe von Fallbeispielen aufgezeigt, welches die Voraussetzungen und das Vorgehen sind, um einen Assistenzbeitrag zu beanspruchen. Insgesamt bringt der Assistenzbeitrag eine grosse Erleichterung mit sich. Der organisatorische Aufwand ist jedoch nicht zu unterschätzen.
Literaturhinweise
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) vom 19. Juni 1959 (Stand am 01. Januar 2022), SR 831.20.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK), vom 13. Dezember 2006, durch die Schweiz ratifiziert am 15. April 2014, in Kraft seit dem 15. Mai 2014, SR 0.109.
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