Selbstbestimmte Sexualität in institutionellen Wohnangeboten
Abstract
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention wird die Selbstbestimmung und Autonomie von Menschen mit Behinderung gestärkt. Dies gilt auch für das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität. Im Bereich institutioneller Wohnangebote muss das Ziel folglich sein, dass begleitete Menschen ihre eigenen Vorstellungen von Sexualität und Partnerschaft entwickeln und diese so selbstbestimmt wie möglich leben können. Zur Erreichung dieses Zieles stellen sich für soziale Institutionen vielfältige Aufgaben, deren Bearbeitung durch die sehr persönliche Natur des Themas eine besondere Sensibilität erfordert.Downloads
Veröffentlicht
2019-04-01
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Rubrik
Artikel