Suggestions pour la mise en oeuvre de l’article 19 de la CDPH en Suisse : enjeux et propositions de solutions
Abstract
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert Ziele, um Menschen mit einer Behinderung ein selbstbe- stimmtes Leben im Hinblick auf die Wohnform zu ermöglichen. Die Umsetzung dieses Artikels steckt in der Schweiz momentan noch in den Kinderschuhen. Zunehmend entwickelt sich diesbezüglich aber eine Dynamik. In diesem Text wird eine Leseart des Artikels propagiert, welche auch die Gruppen der Angehörigen und Bekannten sowie der Be- treuenden, Pflegenden und Assistierenden mitdenkt und deshalb zusätzliche staatliche Ressourcen fordert. In der Ver- antwortung stehen hauptsächlich die Kantonsparlamente. Der Bund hat aber auch Einflussmöglichkeiten, weil er den Zugang zum Assistenzbeitrag vereinfachen und eine Anstossfinanzierung lancieren könnte.Downloads
Veröffentlicht
2019-03-01
Zitationsvorschlag
Tschanz, C. (2019). Suggestions pour la mise en oeuvre de l’article 19 de la CDPH en Suisse : enjeux et propositions de solutions. Revue Suisse De pédagogie spécialisée, 9(3), 15–21. Abgerufen von https://ojs.szh.ch/revue/article/view/90
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