Inklusive Freizeit – wir sind fast am Ziel! Oder doch nicht?
DOI:
https://doi.org/10.57161/z2023-05-06Schlagworte:
Behinderung, Sehschädigung, Inklusion, Freizeit, Kultur, BarrierefreiheitAbstract
Menschen mit Behinderungen geniessen bereits ein beschränktes Angebot an massgeschneiderten Freizeitaktivitäten. Bis zu einer autonomen Teilhabe in der Gesellschaft hat die Schweiz noch einen weiten Weg vor sich. Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) verfolgt das Ziel einer vollständigen Zugänglichkeit und Inklusion im Kultur- und Freizeitbereich gemeinsam mit den zuständigen Akteuren. Der SBV bietet Kurse an im Bereich von Freizeit und Kultur und unterstützt andere Veranstaltende darin, ihre Angebote für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich zu gestalten. Der Artikel zeigt den Bedarf einer barrierefreien Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten und präsentiert Lösungsansätze für eine bessere Zugänglichkeit.
Literaturhinweise
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006 (Stand am 1. Januar 2022). Art. 7, Abs. 3. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/150/de#art_7
Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 (Stand am 1. Januar 2023). Art. 7–8. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/151/de#art_7
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK), vom 13. Dezember 2006, durch die Schweiz ratifiziert am 15. April 2014, in Kraft seit dem 15. Mai 2014, SR 0.109.
UN-Behindertenrechtskonvention (o.J.). Teilnahme am kulturellen Leben. Praetor Verlag. www.behindertenrechtskonvention.info/teilnahme-am-kulturellen-leben-3939 [Zugriff am 30.06.2023]
Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV) vom 21. April 2016 (Stand am 29. Januar 2021). Art. 65. www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/291/de#art_65 [Zugriff am 30.06.2023]
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