Selbstständig und geheim abstimmen
Die Abstimmungsschablone stärkt die politischen Rechte von blinden und sehbeeinträchtigten Stimmberechtigten
DOI:
https://doi.org/10.57161/z2026-07-07Schlagwörter:
Recht, Stimmrecht, politische Teilhabe, Mitbestimmung, Partizipation, Sehbeeinträchtigung, BarrierefreiheitAbstract
Blinde und sehbeeinträchtigte Stimmberechtigte konnten in der Schweiz ihr Stimmrecht bislang nicht geheim und selbstständig ausüben. Dies verletzt das Stimmgeheimnis, das in der Bundesverfassung (BV) sowie im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) verankert ist. Darüber hinaus steht dies auch im Widerspruch zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK). Eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte schafft nun eine Grundlage zur Abhilfe. Die von der Bundeskanzlei entwickelte Abstimmungsschablone setzt diese Vorgabe erstmals praktisch um. Zunächst geschieht dies im Rahmen eines Pilotversuchs im Kanton Zürich. Der Beitrag beleuchtet die rechtliche Ausgangslage, beschreibt den Lösungsansatz und zeigt Optimierungspotenzial auf.
Literaturhinweise
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