Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben
Zur Umsetzung von Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention in der Schweiz
Abstract
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert das Recht von Menschen mit einer Behinderung, mit glei- chen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Sie sollen gleichberechtigt entscheiden können, wo und mit wem sie leben, und nicht dazu verpflichtet werden, in Institutionen oder Heimen zu wohnen. Die- ser Beitrag gibt einen Überblick über den Inhalt dieser Bestimmung, die bisherige Umsetzung in der Schweiz und die Kritik der Zivilgesellschaft an den bestehenden Massnahmen. Es besteht Handlungsbedarf, wenn es um die Gewähr- leistung echter Wahlmöglichkeiten auf der Suche nach einem geeigneten Wohnort geht.Downloads
Veröffentlicht
2018-03-01
Zitationsvorschlag
Egbuna-Joss, A. (2018). Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben: Zur Umsetzung von Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention in der Schweiz. Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik , 24(3), 14–19. Abgerufen von https://ojs.szh.ch/zeitschrift/article/view/709
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Copyright (c) 2018 Andrea Egbuna-Joss
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