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au numéro Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik

Ein Zeichen setzen gegen Gewalt

Damaris Gut

DOI: https://doi.org/10.57161/z2026-06-00

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 32, 06/2026

Creative Common BY

Das Coverbild dieser Ausgabe zeigt das internationale Handzeichen Signal for Help. Geschaffen wurde es durch die
Canadian Women’s Foundation im Jahr 2020. Während der Covid-19-Pandemie wurden in der Schweiz und weltweit Massnahmen verhängt, die das öffentliche Leben erheblich einschränkten und den Alltag vieler Menschen stärker in den privaten Raum verlagerten. Expert:innen gingen davon aus, dass in dieser Ausnahmesituation das Risiko für häusliche Gewalt steigen könnte. Das Signal for Help soll gewaltbetroffenen Personen die Möglichkeit geben, ihre Mitmenschen unauffällig und nonverbal auf ihre Notsituation aufmerksam zu machen – zum Beispiel in einer Videokonferenz. In den vergangenen Jahren hat das Handzeichen international an Bekanntheit gewonnen, unter anderem durch die sozialen Medien.

Als Zeichen gegen Gewalt bildet das Signal for Help den Ausgangspunkt dieser Ausgabe. Im Fokus stehen Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko haben, häusliche Gewalt zu erfahren. Dazu gehören insbesondere Frauen mit Behinderungen (EBGB, 2023; Der Bundesrat, 2023). Um geschlechtsspezifische Gewalt öffentlich sichtbar zu machen, findet in der Schweiz und weltweit jedes Jahr die Präventionskampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» statt. Die Aktionstage fordern eine gewaltfreie Gesellschaft und sensibilisieren die Öffentlichkeit durch Workshops, Veranstaltungen, Diskussionsrunden und weitere Angebote für das Thema. Zusätzlich macht die Kampagne durch die orangefarbene Beleuchtung öffentlicher Gebäude in verschiedenen Schweizer Städten – darunter das Bundeshaus in Bern – auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam. Jedes Jahr steht ein anderes Thema im Mittelpunkt, wodurch auf die Vielschichtigkeit von geschlechtsspezifischer Gewalt hingewiesen wird. Im Winter 2025 lautete das Fokusthema «Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen».

Der Zeitraum der Kampagne ist bewusst gewählt: Sie beginnt jeweils am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, erstreckt sich über den 3. Dezember, dem Internationalen Tag von Menschen mit Behinderungen, und endet am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Dadurch weisen die Aktionstage auf die menschenrechtliche Dimension von geschlechtsspezifischer Gewalt hin: Gewalt gegen Frauen, insbesondere auch gegen Frauen mit Behinderungen, ist eine Verletzung der Menschenrechte. Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) im Jahr 2014 und dem Beitritt zur Istanbul-Konvention im Jahr 2017 hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, Frauen und Mädchen sowie Menschen mit Behinderungen stärker vor Gewalt zu schützen. Eine aktuelle Massnahme des Bundes ist die nationale Präventionskampagne «Gleichstellung verhindert Gewalt», die im November 2025 lanciert wurde. Zudem ist seit dem 1. Mai 2026 die nationale Opferhilfe-Nummer 142 aktiv.

Die Artikel in dieser Ausgabe behandeln das Thema Gewalt aus unterschiedlichen Perspektiven: Wie können Menschen mit Behinderungen stärker vor Gewalt geschützt werden, speziell Personen, die in Institutionen leben? Welche Gewaltformen erfahren Jugendliche mit Behinderungen? Und wie können Beratungsangebote barrierefrei und damit für Menschen mit Behinderungen einfacher zugänglich werden?

Damaris Gut

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

SZH/CSPS

damaris.gut@szh.ch

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