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zur Ausgabe Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik

Demokratie für alle

Was braucht es für mehr Repräsentation von Menschen mit Behinderungen in der Politik?

Jasmin Bärtschi

Zusammenfassung
Der Inklusionsindex von Pro Infirmis zeigt deutlich: Menschen mit Behinderungen fühlen sich in der Schweizer Politik nicht ausreichend vertreten. Zwar gibt es Fortschritte beim Zugang zu politischen Rechten wie dem Stimm- und Wahlrecht, doch echte Teilhabe bedeutet mehr als das. Es braucht bessere Rahmenbedingungen, damit sich Menschen aktiv politisch beteiligen sowie selbst vertreten können und dadurch besser repräsentiert sind. Projekte wie das Forum22 und die Behindertensession zeigen, wie Menschen mit Behinderungen ihre Anliegen selbst einbringen und politische Prozesse mitgestalten können. Dieser Artikel beleuchtet Herausforderungen, Fortschritte und konkrete Ansätze für eine inklusive Demokratie.

Résumé
L’Indice d’inclusion de Pro Infirmis montre clairement que les personnes en situation de handicap ne se sentent pas suffisamment représentées dans la politique suisse. Si certains progrès en matière d’accès aux droits politiques ont été accomplis, notamment le droit de vote et d’élection, ils ne suffisent pas à garantir une véritable participation politique. De meilleures conditions-cadres sont nécessaires pour que les personnes concernées participent activement, qu’elles puissent se représenter elles-mêmes et ainsi améliorer leur représentation. Des projets comme le Forum22 et la Session des personnes handicapées montrent comment les personnes en situation de handicap peuvent défendre leurs intérêts elles-mêmes et contribuer à façonner les processus politiques. Cet article présente les défis, les progrès et les gestes concrets pour une démocratie inclusive.

Keywords: Inklusionsindex, Selbstvertretung, politische Teilhabe, politische Bildung, Stimmrecht, Mitbestimmung / indice d'inclusion, autoreprésentation, participation politique, éducation politique, droit de vote, participation aux décisions

DOI: https://doi.org/10.57161/z2026-07-06

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 32, 07/2026

Creative Common BY

Politische Teilhabe: noch immer ungenügend

Wie erleben Menschen mit Behinderungen die politische Teilhabe in der Schweiz? Die Antwort ist ernüchternd: Laut dem Inklusionsindex von Pro Infirmis fühlen sich knapp drei Viertel der Menschen mit Behinderungen politisch gar nicht oder nur ungenügend vertreten. Viele haben den Eindruck, dass ihre Anliegen zu wenig Beachtung finden und Politiker:innen sich zu selten mit ihren Lebensrealitäten befassen (Grünenfelder et al., 2023). Die Studie wurde 2023 erstmals durchgeführt und stellt die Perspektive von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum. Das ist entscheidend, denn sie sind die Expert:innen ihrer eigenen Lebensrealität.

Bislang wurde Inklusion oft mittels einzelner messbarer Aspekte beurteilt, etwa anhand der Anzahl barrierefreier Gebäude oder gewählter Politiker:innen mit Behinderungen im National- und Ständerat. Doch Inklusion ist komplex und betrifft alle Lebensbereiche – von Bildung und Arbeit bis hin zu Freizeit und Politik. Der Inklusionsindex zeigt deutlich, dass besonders im politischen Bereich die Diskriminierung stark wahrgenommen wird.

Der zweite, im Sommer 2026 erschienene Inklusionsindex, bestätigt diese Zahl (Grünenfelder et al., 2026). Trotz der Bemühungen von Pro Infirmis, der Behindertensession, dem Forum22, der Inklusionsinitiative und dem Verein Tatkraft hat sich die Situation noch nicht massgeblich verbessert. Die Gründe für die mangelnde Repräsentation von Menschen mit Behinderungen in der Politik sind vielfältig. Sie werden im Folgenden näher beleuchtet. Zunächst ist jedoch eine Unterscheidung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht sinnvoll, da diese für das Verständnis politischer Teilhabe zentral ist.

Aktives und passives Wahlrecht

Politische Teilhabe umfasst vor allem zwei Ebenen: das aktive und das passive Wahlrecht. Zum aktiven Wahlrecht gehört das Recht, zu wählen und abzustimmen. Zum passiven Wahlrecht gehört, dass sich Personen selbst zur Wahl stellen, um beispielsweise in das Parlament gewählt werden zu können. Im Bereich des aktiven Wahlrechts gab es in den letzten Jahren Fortschritte, die im Folgenden diskutiert werden.

Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen

Bisher werden Menschen aufgrund ihrer Behinderungen vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen. Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind» (Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 1999). Dies betrifft in der Schweiz rund 16 000 Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Eine wichtige Forderung der ersten nationalen Behindertensession vom 24. März 2023 war deshalb, diese Ungerechtigkeit aufzuheben. Nachdem einige Kantone eine Vorreiterrolle eingenommen hatten, wie zum Beispiel der Kanton Genf, Appenzell Innerrhoden und Glarus, haben sich 2025 auch der National- und der Ständerat dafür ausgesprochen, den diskriminierenden Artikel in der Verfassung zu ändern. Der Bundesrat wird dem Stimmvolk eine entsprechende Vorlage unterbreiten (Pro Infirmis, 2026).

Abstimmungsschablone für Menschen mit Sehbehinderungen

Auch praktische Verbesserungen wurden angestossen: So benötigen Menschen mit einer starken Sehbehinderung oder Blindheit beim Ausfüllen ihrer Stimmzettel beispielsweise Hilfe von anderen Personen, wodurch ihnen das Stimmgeheimnis verwehrt bleibt. Dank eines Pilotprojekts im Kanton Zürich können stimmberechtigte Personen mit Sehbehinderung und blinde Menschen seit 2025 ihre Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen künftig selbstständig und geheim ausfüllen. Möglich macht das eine neue Abstimmungsschablone, die von der Bundeskanzlei entwickelt wurde. Nun bleibt zu hoffen, dass auch weitere Kantone die Abstimmungsschablone einführen.

Abstimmungsunterlagen in Leichter Sprache

Das Behindertengleichstellungsgesetz fordert, dass Behörden barrierefrei kommunizieren müssen. Leichte Sprache folgt klaren Regeln: kurze Sätze, einfache Wörter, keine Fremdwörter. Sie richtet sich an Menschen mit kognitiven oder psychischen Behinderungen, mit Leseschwächen oder auch mit geringen Deutschkenntnissen. 2025 stellte der Kanton Zürich Informationen zu den kantonalen Abstimmungen vom 28. September 2025 in Leichter Sprache zur Verfügung. Der Kanton Thurgau integriert bereits seit 2023 in den Abstimmungsbotschaften Texte in Leichter Sprache (Thurgau, 2026).

Fehlende Repräsentation in der Politik

Die aufgeführten Entwicklungen sind wichtig. Sie reichen aber nicht aus, wie die Ergebnisse des Inklusionsindex zeigen. Für viele Menschen mit Behinderungen ist es schwierig, Politik aktiv mitzugestalten (passives Wahlrecht), also sich politisch zu engagieren, zu kandidieren oder ein Amt auszuüben.

In der Schweiz leben rund 1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, was etwa einem Fünftel der Bevölkerung entspricht. Dieses Potenzial spiegelt sich in der Politik jedoch kaum wider. Menschen mit Behinderungen sind auf allen politischen Ebenen unterrepräsentiert. Das hat Folgen: Wenn Betroffene nicht mitentscheiden, fehlen ihre Perspektiven in politischen Prozessen. Entscheidungen werden dann häufig ohne ihre Erfahrungen getroffen.

Es gibt rechtliche Grundlagen zur Gleichstellung, etwa durch internationale Verpflichtungen wie die Behindertenrechtskonvention (BRK), welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Diese fordert, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen, deren Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern sowie Hindernisse abzubauen (EDI, 2026). Insbesondere Art. 29 der BRK (2006) spricht über die Verpflichtungen der Vertragsstaaten in Bezug auf die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Unter anderem werden in diesem Artikel auch das aktive und passive Wahlrecht geregelt. Menschen mit Behinderungen sollen auch bei politischen Prozessen mitreden können. Dies bedeutet, dass sie in alle Phasen der Gesetzgebung miteinbezogen werden müssen (BRK, 2006). Wie eine Kurzstudie zeigt, ist die Umsetzung jedoch lückenhaft (Frei, 2019).

Ursachen für die Unterrepräsentation

Es ist essenziell, die Ursachen für die Unterrepräsentation und die erschwerte Teilnahme sichtbar zu machen, denn nur so können Veränderungen herbeigeführt werden. Wie die folgenden Beispiele zeigen, sind die Gründe vielfältig und beginnen oft im Alltag,

Bildung und Arbeit

Kinder mit Behinderungen haben ein höheres Risiko, eine schlechte Bildung zu erhalten (WHO, 2011). Daraus ergeben sich schlechtere Arbeitsmarktchancen und geringere Einkommen. Diese Faktoren beeinflussen auch die politische Teilhabe, da politische Aktivitäten Zeit und Ressourcen erfordern.

Armut und fehlendes Vertrauen

Aus dem erschwerten oder nicht entsprechenden Zugang zu Bildung entsteht ebenfalls ein höheres Risiko für Arbeitslosigkeit (WHO, 2011). Behinderungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, beispielsweise für zusätzliche Unterstützungsleistungen oder Medikamente. Gleichzeitig ist das Einkommen von Menschen mit Behinderungen häufig geringer, weshalb sie höhere Hürden überwinden müssen, um der Armut zu entkommen (WHO, 2011).

Physische und strukturelle Barrieren

Nicht barrierefreie Gebäude, fehlende Zugänglichkeit zu Veranstaltungen oder unzureichende Informationen erschweren politisches Engagement. Auch Wahlkampagnen oder Parteiarbeit sind oft mit Hürden verbunden. Von Tür zu Tür auf Stimmenfang zu gehen, ist für viele Menschen mit Behinderungen herausfordernd. An Parteiversammlungen zu reisen und der Zugang zu den Lokalitäten ist gerade für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, eine grössere Hürde (Evans & Reher, 2020). Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen haben Schwierigkeiten, mit Wähler:innen zu interagieren oder aktiv an Veranstaltungen teilzunehmen (Sackey, 2015).

Für betroffene Personen sind der Zugang zu Informationen oder die Teilnahme an Parteitreffen oft grosse Hindernisse, da sie Assistenztechnologien und Dolmetscher:innen für Gebärdensprache oder Blindenschrift benötigen (Sackey, 2015). Laut Evans und Reher (2020) ist das Material für Menschen mit Seh- oder Lernbehinderungen häufig nicht in einem geeigneten Format zugänglich.

Finanzielle Belastungen

Für Menschen mit Behinderungen entstehen zusätzliche Kosten, etwa für Assistenz, Transport oder Übersetzungen. Diese werden nicht immer von Versicherungen übernommen und erschweren ein politisches Engagement zusätzlich. Laut Evans und Reher (2020) können sich viele betroffene Personen nur durch eine Reduzierung des Arbeitspensums in einem Wahlkampf engagieren. Personen mit Behinderungen benötigen manchmal mehr Zeit und Energie für eine Aufgabe. Teilzeit-Arbeitsverträge sind deshalb ein Instrument, um diesem Umstand Rechnung zu tragen (Waltz & Schippers, 2020). Dies ist jedoch problematisch, da sich das ohnehin schon geringe Einkommen dadurch noch weiter verringert (Evans & Reher, 2020). Gelingt der Sprung in die Politik und es entsteht ein Arbeitsverhältnis, kann dies dazu führen, dass die finanzielle Unterstützung des ‹Invalidenstatus› verloren geht, auch wenn sich dies nicht mit totaler Arbeitsfähigkeit gleichsetzen lässt (Evans & Reher, 2020). Staatliche finanzielle Mittel können beim Abbau der oben beschriebenen physischen Barrieren Abhilfe schaffen (Waltz & Schippers, 2020). Dabei ist es wichtig, dass dieser die Autonomie von Personen mit Behinderungen fördert und nicht zu neuerlichen Abhängigkeitsverhältnissen führt.

Vorurteile und fehlende Vorbilder

Gesellschaftliche Vorurteile führen dazu, dass Menschen mit Behinderungen weniger zugetraut wird. Gleichzeitig fehlen oft sichtbare Vorbilder, die zeigen, dass politische Teilhabe möglich ist. Das wirkt sich wiederum auf das Selbstvertrauen dieser Menschen aus. Vorurteile hemmen demnach das Selbstbewusstsein, beeinflussen aber auch den gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema Behinderung (Lovenduski, 2016). Sowohl bei den Parteien als auch in der Gesellschaft bestehen Vorurteile und Hürden, die es den Kandidierenden mit Behinderungen erschweren, in der Politik aktiv zu sein (Sackey, 2015). Gemäss dem Inklusionsindex 2026 denken viele Betroffene, dass sie kaum Chancen haben, in ein öffentliches Amt gewählt zu werden (Grünenfelder et al., 2026).

Um die Situation zu verändern, müsste sich demnach das gesellschaftliche Bild von Behinderung verändern – hin zu dem Bewusstsein, dass Behinderung durch Hindernisse in der Gesellschaft entsteht. Zudem sollte ein Bewusstsein für die verschiedenen Formen von Behinderungen und die damit verbundenen Hindernisse entstehen.

Rolle der politischen Parteien

Politische Parteien spielen eine zentrale Rolle. Derzeit fehlt es den Parteien jedoch oft an Wille, Wissen und Möglichkeiten, um einfache Hindernisse abzubauen (Evans & Reher, 2020). Es gibt auch nur wenige explizite Strukturen für Mitglieder oder Kandidierende mit Behinderungen (Levesque, 2018). Oft fehlen gezielte Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen zu fördern und einzubinden. Dabei könnten Parteien viel bewirken, beispielsweise durch barrierefreie Veranstaltungen, Informationen in Leichter Sprache und Übersetzungen in Gebärdensprache. Generell können grosse Verbesserungen erzielt werden, wenn die betroffenen Personen in die Diskussion und Planung von Massnahmen miteinbezogen werden. Die Parteien können viel bewirken, indem sie Menschen mit Behinderungen aktiv rekrutieren, auf sie zugehen und sie unterstützen. Denn so können durch erfolgreiche Politiker:innen mit Behinderungen auch Vorbilder entstehen, was sich zudem positiv auf andere Personen mit Behinderungen auswirkt.

Selbstvertretung als Schlüssel

Ein zentraler Ansatz für mehr politische Teilhabe ist die direkte Mitsprache von Menschen mit Behinderungen als Politiker:innen. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Anliegen selbst formulieren und in politische Prozesse einbringen. Eine solche Repräsentation stärkt die Demokratie, weil sie neue Perspektiven einbringt und bestehende Strukturen hinterfragt. Gleichzeitig braucht sie geeignete Rahmenbedingungen: barrierefreie Zugänge, finanzielle Unterstützung und echte Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Fortschritte und politische Entwicklungen

Die Wahlen 2023 markierten einen wichtigen Moment: Noch nie kandidierten so viele Menschen mit Behinderungen für das nationale Parlament, und noch nie wurden so viele gewählt. Dies zeigt, dass Veränderungen möglich sind. Pro Infirmis hat dies mit der ersten nationalen Behindertensession, der «Behindertenliste» sowie der Kampagne «Gewöhn dich dran» aktiv gefördert und unterstützt. Das wichtigste Element war aber das Engagement der vielen Politiker:innen mit Behinderungen, die diese Repräsentation verstärken wollten. Gleichzeitig macht der Inklusionsindex 2026 deutlich, dass weiterhin grosser Handlungsbedarf besteht. Viele Menschen mit Behinderungen fühlen sich nach wie vor ausgeschlossen.

Forum22 und die Behindertensession

Mit dem Projekt Forum22 schafft Pro Infirmis ein Netzwerk für politisch interessierte Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, Austausch, Vernetzung und politisches Engagement zu fördern.

Ein zentrales Element ist die Behindertensession, die erstmals 2023 stattfand und 2026 erneut durchgeführt wird. Dabei nehmen Menschen mit Behinderungen im Nationalratssaal Platz und diskutieren ihre politischen Forderungen. Die Session soll sichtbar machen, was in der politischen Realität oft fehlt: zum Beispiel echte Mitsprache. Gleichzeitig formulieren die Teilnehmenden konkrete Forderungen, beispielsweise zu folgenden Themen:

  • Zugänglichkeit, Information und Mobilität
  • Bildung, Ausbildung und Arbeit
  • Wohnen, Freizeit und Kultur
  • Recht, Gesundheit und politische Teilhabe

Die zentrale Botschaft lautet: Politik muss mit Menschen mit Behinderungen gemacht werden, nicht für sie und nicht ohne sie.

Fazit

Die Schweiz hat Fortschritte im Bereich der politischen Teilhabe gemacht. Menschen mit Behinderungen haben bessere Möglichkeiten, um ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Doch echte Inklusion geht weiter. Menschen mit Behinderungen müssen nicht nur abstimmen können, sondern auch die Möglichkeit haben, Politik aktiv mitzugestalten. Dafür braucht es den Abbau von Barrieren, mehr Ressourcen und ein Umdenken in Politik und Gesellschaft.

Der Inklusionsindex zeigt klar, wo Handlungsbedarf besteht. Initiativen wie das Forum22 und die Behindertensession zeigen gleichzeitig, wie Veränderung konkret aussehen kann. Politische Teilhabe bedingt alle Formen der politischen Rechte: Abstimmen, wählen und vor allem auch gewählt werden. Nur so gelingen Mitbestimmung, Sichtbarkeit und echte Repräsentation.

Jasmin Bärtschi
Verantwortliche politische Kommunikation

Pro Infirmis

jasmin.baertschi@proinfirmis.ch

Literatur

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 2002, in Kraft seit dem 01. Januar 2004, SR 151.3.

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) vom 18. April 1999, SR 101.

Evans, E. & Reher, S. (2020). Disability and political representation: Analysing the obstacles to elected office in the UK. International Political Science Review, 43 (5), 697–712.

Frei, N. (2019). Mitsprache von Menschen mit Behinderungen in politischen Prozessen. Vorgaben und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR).

Grünenfelder, R., Palanza, A. & Zumbach, D. (2023). Inklusionsindex. Pro Infirmis. https://www.proinfirmis.ch/ueber-uns/inklusionsindex/inklusionsindex-2023.html

Grünenfelder, R., Palanza, A. & Zumbach, D. (2026). Inklusionsindex. Pro Infirmis. https://www.proinfirmis.ch/ueber-uns/inklusionsindex.html

Levesque, M. (2018). Searching for persons with disabilities in Canadian provincial office. Canadian Journal of Disability Studies, 5 (1), 73–106.

Lovenduski, J. (2016). The supply and demand model of candidate selection: some reflections. Government and Opposition, 51 (3), 513–528.

Pro Infirmis (2026). Stimmrecht für alle. https://www.proinfirmis.ch/inklusion/stimmrecht-fuer-alle.html

Sackey, E. (2015). Disability and political participation in Ghana: an alternative perspective. Scandinavian Journal of Disability Research, 17 (4), 366–381.

Kanton Thurgau (2026). Abstimmungen in Kurzvideos erklärt. https://www.tg.ch/news.html/485/news/64147

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK) vom 13. Dezember 2006, durch die Schweiz ratifiziert am 15. April 2014, in Kraft seit dem 15. Mai 2014, SR 0.109.

Waltz, M. & Schippers, A. (2020). Politically disabled: Barriers and facilitating factors affecting people with disabilities in political life within the European Union. Disability & Society, 36 (4),1–24.

World Health Organization (WHO) (2011). World report on disability. World Bank.

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