Barrierefreie Abstimmungsinformationen
Zugänglichkeit als Zusammenspiel von Medien und Nutzungskontexten
Zusammenfassung
Barrierefreie Abstimmungsinformationen sind von zentraler Bedeutung für die politische Teilhabe. Der Beitrag untersucht die Nutzbarkeit dieser Informationen für gehörlose Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Es wird gezeigt, dass Zugänglichkeit nicht allein durch einzelne barrierefreie Formate entsteht, sondern durch das Zusammenspiel von Medien, Zugangslogiken und Nutzungskontexten. Grundlage ist eine formative Evaluation in der Stadt Zürich mit zwei partizipativen Zyklen. Die Ergebnisse zeigen unterschiedliche Zugangsweisen sowie Barrieren, die vor allem beim Wechsel zwischen Medien und durch mangelnde Orientierung im Informationsangebot entstehen. Daraus werden Implikationen für Verwaltung und Politik abgeleitet.
Résumé
L’accessibilité des informations sur les objets soumis au vote est un élément clé de la participation politique. Cet article analyse l’utilisabilité de ces informations pour les personnes sourdes et celles ayant une déficience intellectuelle. Il montre que l’accessibilité ne repose pas uniquement sur l’existence de formats individuellement accessibles, mais qu’elle résulte de l’interaction entre les médias, les logiques d’accès et les contextes d’utilisation. Cette étude s’appuie sur une évaluation formative comprenant deux cycles de participation menée dans la ville de Zurich. Les résultats mettent en évidence les différentes modalités d’accès ainsi que les obstacles qui surviennent surtout lors des changements de supports médiatiques et par manque d’orientation au sein de l’offre d’information. Ces constats permettent de tirer des implications pour l’administration et la politique.
Keywords: Abstimmungsinformationen, politische Teilhabe, Barrierefreiheit, Informationszugang, Hörbehinderung, kognitive Beeinträchtigung, Gebärdensprache, Leichte Sprache, öffentliche Verwaltung, formative Evaluation / information sur les objets soumis au vote, participation politique, accessibilité, accès à l'information, surdité, déficience intellectuelle, langue des signes, langue facile à lire et à comprendre, administration publique, évaluation formative
DOI: https://doi.org/10.57161/z2026-07-02
Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 32, 07/2026
Einleitung
Barrierefreie Abstimmungsinformationen sind eine zentrale Voraussetzung für politische Teilhabe. In einer direkten Demokratie wie der Schweiz ist es wichtig, politische Inhalte verständlich aufzubereiten. Gleichzeitig bestehen für Menschen mit Behinderungen weiterhin erhebliche Barrieren beim Zugang zu diesen Informationen.
Im Zentrum dieses Beitrags steht die kommunikative Zugänglichkeit von Abstimmungsinformationen. Barrierefreiheit wird dabei häufig als Eigenschaft einzelner Formate verstanden, etwa als Frage, ob Abstimmungsinformationen in Leichter Sprache oder in Gebärdensprache vorliegen. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz. Zugänglichkeit umfasst neben Verständlichkeit auch Auffindbarkeit, Wahrnehmbarkeit und Nutzbarkeit von Informationen (Maaß & Rink, 2020). Nutzende wechseln zwischen Medien, greifen auf unterschiedliche Informationsquellen zurück und sind auf Orientierung im komplexen Informationsangebot angewiesen.
Für unterschiedliche Zielgruppen bestehen zudem spezifische Anforderungen: Texte in Leichter Sprache folgen etablierten Regeln, die sprachliche Vereinfachung mit Anforderungen an Struktur und Layout verbinden (Sieghart & Gorbach, 2024). Gebärdensprachliche Angebote sind eigenständige Zugänge und können nicht auf eine reine Übersetzung reduziert werden (Tang et al., 2023). Im digitalen Bereich bilden internationale Richtlinien wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie nationale Standards wie der Accessibility Standard eCH-0059 zentrale Referenzrahmen für die barrierefreie Gestaltung von Informationsangeboten (W3C, 2023; eCH, 2020; AccessibleEU, 2024).
Dieser Beitrag zeigt, dass Barrierefreiheit nicht als Eigenschaft einzelner Informationsprodukte verstanden werden kann, sondern im Zusammenspiel verschiedener Medien und Zugangslogiken entsteht. Im Fokus steht die Frage, wie gehörlose Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Abstimmungsinformationen nutzen und welche Barrieren dabei entstehen. Grundlage ist ein Pilotprojekt der Stadt Zürich.
Pilotprojekt der Stadt Zürich
In einem Pilotprojekt der Stadt Zürich wurden barrierefreie Abstimmungsinformationen entwickelt und erprobt. Das Projekt wurde im Jahr 2025 im Rahmen des Massnahmenplans zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (2024–2027) durchgeführt. Grundlage bildeten zudem die GR-Postulate 2022/218 und 2024/357. Ziel des Projekts war es, bestehende Informationsangebote so weiterzuentwickeln, dass sie für unterschiedliche Zielgruppen besser zugänglich und nutzbar werden. Zugleich sollten Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen geschaffen werden.
Das Pilotprojekt war als iterativer Entwicklungsprozess angelegt. Im Zentrum stand die Weiterentwicklung von Abstimmungsinformationen in Leichter Sprache sowie von Gebärdensprachvideos. Bei der Evaluation wurden gehörlose Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einbezogen. Die Stadtkanzlei Zürich führte das Pilotprojekt gemeinsam mit der Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen durch. Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW übernahm die Evaluation.
Methodisches Vorgehen
Die Evaluation war als formative Evaluation angelegt. Diese dient dazu, Angebote während ihrer Entwicklung zu analysieren und iterativ zu verbessern. Methodisch handelt es sich um ein qualitatives, exploratives Vorgehen mit einer nutzungsorientierten Perspektive. Im Zentrum stehen die Erfahrungen von gehörlosen Menschen sowie von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Umgang mit konkreten Informationsangeboten. Die Evaluation wurde partizipativ in zwei aufeinanderfolgenden Zyklen durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte im Rahmen von Workshops, in denen aktuelle Abstimmungsinformationen (u. a. Texte in Leichter Sprache, Gebärdensprachvideos, gedruckte und digitale Angebote) gemeinsam diskutiert wurden. Die Rückmeldungen wurden dokumentiert und induktiv ausgewertet. Erkenntnisse aus dem ersten Zyklus flossen in die Weiterentwicklung der Angebote ein und wurden im zweiten Zyklus erneut überprüft. Die Informationsangebote wurden zwischen den Evaluationszyklen durch die Stadtkanzlei Zürich laufend angepasst.
Ergebnisse
Die Ergebnisse des Pilotprojekts zeigen, dass Zugänglichkeit zwar barrierefreie Medien voraussetzt, aber erst im Zusammenspiel von Medien, Zugangslogiken und Nutzungskontexten entsteht. Dabei sind vier Themen zentral.
Zugangslogiken
Die beiden Zielgruppen erschliessen sich die Abstimmungsinformationen auf grundlegend verschiedene Weise. Gehörlose Menschen nutzen vorwiegend visuelle und gebärdensprachliche Angebote. Für viele bildet das Gebärdensprachvideo den zentralen Zugang, das selektiv entlang konkreter Fragestellungen genutzt wird. Gedruckte Informationen dienen dagegen häufig der Orientierung und als Einstieg in digitale Inhalte. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen greifen häufiger auf Texte in Leichter Sprache zurück. Diese bilden für sie eine zentrale Grundlage, um Informationen zu erschliessen. Gleichzeitig nutzen sie diese jedoch selten isoliert, sondern kombiniert mit Gesprächen oder weiteren Informationsquellen. Kein einzelnes Format stellt für sich genommen die Zugänglichkeit her – diese entsteht erst im Zusammenspiel unterschiedlicher Teilzugänge.
Barrieren an Schnittstellen und fehlende Orientierung
Insbesondere beim Wechsel zwischen gedruckten und digitalen Informationsangeboten entstehen Barrieren, die sich in Form von Orientierungsproblemen zeigen. Nutzende erkennen häufig nicht, wie die verschiedenen Angebote zusammenhängen oder wie sie sich zwischen ihnen bewegen können. Fehlende oder unklare Verlinkungen, unterschiedliche Strukturierungslogiken sowie Brüche in Inhalt und Gestaltung erschweren die Nutzung. So führen QR-Codes zu Erklär- oder Gebärdensprachvideos teilweise auf allgemeine Übersichtsseiten, ohne dass ersichtlich ist, zu welchen Vorlagen Inhalte verfügbar sind. Hinweise auf digitale Angebote sind in Printprodukten oft wenig prominent platziert und visuell nicht ausreichend hervorgehoben, sodass sie leicht übersehen werden.
Auch Texte in Leichter Sprache sind visuell nicht eindeutig gekennzeichnet und erscheinen erst nach den Standardtexten, wodurch sie als eigenes Angebot schwer erkennbar sind. Die Relevanz dieses Befunds zeigt sich im Vergleich der beiden Evaluationszyklen: Im zweiten Zyklus wurden die Texte in Leichter Sprache den Standardtexten vorangestellt. Dadurch wurde ihre Auffindbarkeit verbessert und ihre Nutzung erleichtert.
Zudem unterscheiden sich die Strukturen von Print- und Online-Angeboten. Nutzende müssen sich daher in den verschiedenen Informationsumgebungen jeweils neu orientieren. Sie sind gezwungen, Informationen selbstständig zu verknüpfen und Navigationsleistungen zu erbringen, was zusätzliche kognitive Ressourcen erfordert. Dies ist insbesondere für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch für gehörlose Menschen eine erhebliche Hürde.
Die Zugänglichkeit hängt damit wesentlich davon ab, ob die Nutzenden verstehen, wo sie beginnen können, wie sie sich durch ein Angebot bewegen und wie die einzelnen Informationen zusammenhängen. Fehlt diese Orientierung, entfalten auch verständlich aufbereitete Inhalte ihre Wirkung nicht.
Bedeutung von Nutzungskontexten
Die Nutzung von Abstimmungsinformationen ist stark kontextabhängig und wird durch soziale, situative sowie medienbezogene Faktoren beeinflusst. Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist ein unterstützender sozialer Kontext von zentraler Bedeutung. Gespräche, Informationsveranstaltungen und der Austausch im sozialen Umfeld helfen dabei, Inhalte zu klären und einzuordnen. Gleichzeitig beeinflusst die wahrgenommene Vertrauenswürdigkeit die Nutzung: Gedruckte Abstimmungsunterlagen werden häufig als verlässlicher wahrgenommen als digitale Angebote, die eher mit Unsicherheiten verbunden sind. Teilweise fehlen zudem die technischen Voraussetzungen, um digitale Inhalte problemlos zu nutzen. Für gehörlose Menschen sind zugängliche digitale Angebote entscheidend, insbesondere, wenn Inhalte direkt in Gebärdensprache verfügbar sind. Gedruckte Informationen übernehmen dabei häufig eine vermittelnde Funktion, etwa als Einstieg oder Verweis auf digitale Inhalte.
Partizipation als Entwicklungsfaktor
Die partizipative Anlage der Evaluation wirkte sich direkt auf die Qualität der Angebote aus. Rückmeldungen der Teilnehmenden führten zu konkreten Anpassungen. So wurden beispielsweise die Gebärdensprachvideos optimiert und im folgenden Evaluationszyklus erneut überprüft. Die Beteiligung selbst hatte zugleich einen Effekt: Die Teilnehmenden entwickelten ein differenzierteres Verständnis für unterschiedliche Bedarfe und es entstand eine gemeinsame Sensibilisierung für Fragen der Zugänglichkeit. Die Beteiligten erlebten ihre Einbindung als wertschätzend und erkannten, dass ihre Beiträge wirksam sind.
Zentrale Ergebnisse im Überblick
In der Zusammenschau wird deutlich: Die Barrierefreiheit einzelner Informationsangebote bleibt eine notwendige Voraussetzung für Zugänglichkeit. Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie allein nicht ausreicht. Zugänglichkeit entsteht erst im Zusammenspiel verschiedener Angebote, ihrer Verknüpfung, der Orientierung im Informationssystem und der jeweiligen Nutzungskontexte. Vier Bereiche strukturieren die Ergebnisse:
- Die Zugangslogiken der Zielgruppen unterscheiden sich. Während gehörlose Menschen primär visuelle und gebärdensprachliche Angebote nutzen, greifen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen häufiger auf Texte in Leichter Sprache zurück.
- Die Orientierung erweist sich als zentrale Voraussetzung von Zugänglichkeit. Barrieren entstehen dann, wenn Zusammenhänge zwischen Angeboten nicht erkennbar sind, Übergänge nicht funktionieren oder relevante Inhalte nicht eindeutig identifizierbar und auffindbar sind.
- Die Nutzung von Abstimmungsinformationen ist stark kontextabhängig. Unterstützende soziale Kontexte, die wahrgenommene Vertrauenswürdigkeit der Informationsquelle sowie technische Voraussetzungen beeinflussen die Nutzung wesentlich.
- Partizipative und iterative Entwicklungsprozesse tragen zur Verbesserung der Angebote bei und machen Barrierefreiheit als dynamischen Prozess erkennbar.
Zugänglichkeit entsteht somit im Zusammenspiel dieser Faktoren. Barrieren entstehen insbesondere dann, wenn dieses Zusammenspiel nicht gewährleistet ist.
Diskussion
Die Ergebnisse sprechen für ein relationales Verständnis von Barrierefreiheit. Zugänglichkeit entsteht nicht allein durch die Bereitstellung einzelner barrierefreier Angebote, sondern durch deren Einbettung in eine kohärente Informationsstruktur. Leichte Sprache und Gebärdensprachvideos bleiben zentrale Voraussetzungen für den Zugang. Ihre Wirkung entfalten sie jedoch erst im Zusammenspiel mit anderen Angeboten. Die Befunde stützen damit Ansätze multimodaler barrierefreier Kommunikation (Sieghart & Gorbach, 2024; AccessibleEU, 2024). Zugleich verdeutlichen die Ergebnisse, dass Zugänglichkeit über Verständlichkeit hinausgeht. Orientierung, Auffindbarkeit und Nutzbarkeit erweisen sich als eigenständige Voraussetzungen für den Zugang zu Abstimmungsinformationen (Maaß & Rink, 2020). Zudem wird deutlich, dass die Nutzung von sozialen, technischen und individuellen Voraussetzungen geprägt ist (EnableMe Insights, 2025). Schliesslich unterstreicht die Evaluation die Bedeutung partizipativer und iterativer Entwicklungsprozesse. Barrierefreiheit erscheint damit weniger als erreichter Endzustand, sondern als dynamischer Prozess, der auf die kontinuierliche Einbeziehung der Zielgruppen angewiesen ist (Inclusion Handicap, 2026; Safari et al., 2024).
Implikationen für Verwaltung und Politik
Die Ergebnisse zeigen, dass barrierefreie Abstimmungsinformationen eine abgestimmte Gestaltung des gesamten Informationssystems notwendig machen. Daraus ergeben sich mehrere Konsequenzen:
- Integrierte Informationsstrategie: Von Beginn an müssen unterschiedliche Formate aufeinander bezogen entwickelt werden. Dies betrifft Inhalte, Struktur und Zugangslogiken von Print- und Online-Angeboten.
- Orientierung: Die Informationsangebote müssen so gestaltet sein, dass Nutzende erkennen können, wo sie beginnen und wie die Angebote zusammenhängen. Dies erfordert klare Einstiege, konsistente Strukturen sowie eine eindeutige Kennzeichnung barrierefreier Angebote.
- Übergänge zwischen Formaten und Medien: Verlinkungen und Verweise müssen so umgesetzt sein, dass ein Wechsel zwischen den Angeboten ohne zusätzliche Hürden möglich ist.
- Kontinuierliche Entwicklung: Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert, dass Nutzende einbezogen und Anpassungen überprüft werden. Dies setzt entsprechende Ressourcen, institutionelle Unterstützung und klare Zuständigkeiten voraus.
- Koordination über staatliche Ebenen hinweg: Städtische Abstimmungsinformationen werden gemeinsam mit kantonalen und eidgenössischen Unterlagen genutzt, die unterschiedlichen Gestaltungslogiken folgen. Dies spricht für stärker koordinierte Informationsstrukturen über die staatlichen Ebenen hinweg.
Damit wird Barrierefreiheit zu einer übergreifenden Aufgabe, die gestalterische, strukturelle und politische Entscheidungen erfordert.
Fazit
Barrierefreie Abstimmungsinformationen entstehen nicht durch einzelne barrierefreie Formate, sondern durch deren Zusammenspiel in einer kohärenten Informationsstruktur. Verständlichkeit ist eine zentrale Voraussetzung von Zugänglichkeit. Barrieren entstehen jedoch auch dann, wenn Orientierung fehlt, Übergänge unzureichend gestaltet sind oder visuelle Hinweise die Orientierung nicht ausreichend unterstützen. Pilotprojekte wie jenes der Stadt Zürich zeigen Wege für barrierefreie Abstimmungsinformationen auf. Gleichzeitig erscheint eine stärkere Abstimmung über kommunale, kantonale und eidgenössische Ebenen hinweg als zentral. Politische Teilhabe setzt voraus, dass Informationen nicht nur bereitgestellt, sondern auch gefunden, verstanden und genutzt werden können. Barrierefreiheit ist somit als kontinuierlicher, partizipativer Entwicklungsprozess zu verstehen, der in Verwaltung und Politik verankert werden muss.
Prof. Gabriela Antener, M.A. Hochschule für Soziale Arbeit FHNW |
Literatur
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Tang, X., Chang, X., Chen, N., Ni, Y. (MaoMao), Ray, LC & Tong, X. (2023). Community-Driven Information Accessibility: Online Sign Language Content Creation within d/Deaf Communities. Proceedings of the 2023 CHI Conference on Human Factors in Computing Systems, 1–24. https://doi.org/10.1145/3544548.3581286
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