Schulische Sexualaufklärung für alle – ein Schlüssel für mehr Schutz und Selbstbestimmung

Roger Keller

Zusammenfassung
Dieser Beitrag beleuchtet die schulische Sexualaufklärung als zentraler Bestandteil von Prävention und Gesundheitsförderung. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen und rechtlicher Vorgaben werden zentrale Ergebnisse der nationalen Stu­die «Sex Education Switzerland» vorgestellt. Im Fokus stehen strukturelle, curriculare und personelle Herausforderungen sowie die Frage, wie allen Kindern und Jugendlichen – insbesondere auch jenen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen – ein chancengerechter Zugang zu qualitativ hochwertiger Sexualaufklärung ermöglicht werden kann.

Résumé
L'éducation sexuelle à l'école est un élément central de la prévention et de la promotion de la santé. Les principaux résultats de l'étude nationale « Sex Education Switzerland » sont présentés dans le contexte des évolutions sociales et des dispositions légales. L'accent est mis sur les défis structurels, curriculaires et personnels ainsi que sur la question de savoir comment permettre à chaque enfant et jeune – en particulier à celles et ceux qui ont des besoins éducatifs particuliers – d'avoir un accès équitable à une éducation sexuelle de qualité.

Keywords: Inklusion, inklusiver Unterricht, Sexualaufklärung, Gesundheitsförderung, Prävention, Chancengleichheit, Menschenrechte / inclusion, enseignement inclusif, éducation sexuelle, promotion de la santé, prévention, égalité des chances, droits humains

DOI: https://doi.org/10.57161/z2025-06-04

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 31, 06/2025

Creative Common BY

Schulische Sexualaufklärung als Bestandteil von Prävention und Gesundheitsförderung

Gesundheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das über die medizinische Versorgung hinausgeht (Franke, 2012; Naidoo & Wills, 2019; WHO, 1997). Während Prävention die Funktion hat, frühzeitig einzugreifen, um Krankheiten oder problematische Verhaltensweisen zu verhindern oder deren Folgen zu mildern, zielt Gesundheitsförderung darauf ab, Menschen darin zu stärken, körperliche, psychische und soziale Ressourcen aufzubauen, damit sie ihre Gesundheit selbstbestimmt gestalten und verbessern können (vgl. Konzept der Salutogenese nach Antonovsky, 1997). Dabei wird unterschieden, wer oder was konkret angesprochen wird: Auf der Verhaltensebene werden Wissen und Gesundheitskompetenzen von Einzelpersonen gestärkt und auf der Verhältnisebene Lebenswelten so gestaltet, dass sie gesundheitsförderlich sind (Dadaczynski & Paulus, 2018). Gesundheit wird somit als Zusammenspiel von biologischen, psychischen und sozialen Faktoren verstanden. Massnahmen der schulischen Prävention und Gesundheitsförderung fokussieren darum nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit (Keller et al., 2018). Ein zentrales Anliegen ist es, dass alle Lernenden – unabhängig von ihrer Herkunft, ihren persönlichen Lebensumständen und ihren Lern- oder Verhaltensvoraussetzungen – die gleichen Chancen auf eine gesunde Entwicklung haben (WHO, 2012; WHO & UNESCO, 2021). Schulische Prävention und Gesundheitsförderung richtet sich somit auch an Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in allen Lebensbereichen.

Ein zentraler Bestandteil schulischer Prävention und Gesundheitsförderung ist die Sexualaufklärung. Sie trägt wesentlich dazu bei, die körperliche und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken, indem sie altersgerechtes Wissen vermittelt, vor sexuellen Übergriffen schützt und Handlungskompetenzen zur gesundheitlichen Selbstversorgung fördert.

Schulische Sexualaufklärung im Wandel

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich unsere Gesellschaft stark verändert – etwa durch Bestrebungen, sexualisierte Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen, durch die Anerkennung der Kinderrechte, durch Forderungen nach Rechten für lesbische, schwule, bisexuelle, trans, queere und andere Menschen (LGBTQ+) oder durch die Anerkennung des Rechts auf Sexualität und Fortpflanzung für Menschen mit Behinderungen (SBFI, 2024).

Diese Entwicklungen, verbunden mit der zunehmenden Sexualisierung des öffentlichen Lebens, haben auch in der Schweiz die Debatte um die Sexualaufklärung von Kindern und Jugendlichen im öffentlich-rechtlichen, bildungspolitischen und im wissenschaftlichen Kontext beeinflusst (Expertengruppe Sexualaufklärung, 2017; Horlacher & De Vincenti, 2019). Dabei geht es unter anderem um Fragen nach der Zuständigkeit für die Sexualaufklärung sowie altersgerechten Zielen, Inhalten und Formen der Vermittlung. Insbesondere die Zuständigkeit wird kontrovers diskutiert: Die Sexualaufklärung ist in der Schweiz nicht nur eine Privatsache und damit in der Zuständigkeit der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, sondern gemäss Rechtsgrundlagen auf Bundes- und Kantonsebene auch eine öffentliche Aufgabe. Darüber hinaus fordern verschiedene ratifizierte internationale Abkommen, dass Bildungsmassnahmen zu ergreifen sind, welche den Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen stärken sowie eine umfassende Sexualaufklärung gewährleisten (z. B. UN-Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, Istanbul-Konvention) (vgl. Keller et al., 2024; Kunz et al., 2023).

Während früher im Unterricht vor allem Fortpflanzung, Verhütung und der Schutz vor HIV/Aids im Mittelpunkt standen, wird heute ein menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt. Dieser bezieht auch Themen wie sexuelle und reproduktive Rechte, soziokulturelle Normen, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung ein. Sexualität wird in einen grösseren Kontext von Heranwachsen und persönlicher Entwicklung gestellt, wobei die Bedeutung psychosozialer Kompetenzen betont wird. Diese befähigen dazu, Beziehungen und Sexualität verantwortungsvoll und selbstbestimmt zu gestalten sowie informierte Entscheidungen zu treffen. Zusätzlich werden Kompetenzen vermittelt, die Jugendliche befähigen sollen, Medieninhalte kritisch zu hinterfragen und potenzielle Gefahren digitaler Medien (z. B. Cybersexting oder verbotene Pornografie) zu erkennen. Somit wird Sexualaufklärung als Teil der allgemeinen Bildung verstanden, die zur Persönlichkeitsentwicklung, Lebensqualität sowie zur körperlichen und psychischen Gesundheit beiträgt (Keller et al., 2024).

Studie «Sex Education Switzerland»

Obwohl die Sexualaufklärung seit vielen Jahren in den Lehrplänen verankert ist, ist oft unklar, wie sie in Regel- und Sonderschulen und auf der Sekundarstufe II konkret umgesetzt wird. Aus diesem Grund wurden in den letzten Jahren mehrere politische Vorstösse eingereicht mit der Frage, was Bund und Kantone unternehmen, um die Qualität der schulischen Sexualaufklärung sicherzustellen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gab deshalb die Studie «Sex Education Switzerland» (SES) in Auftrag (Keller et al., 2024). Untersucht wurde, wie Sexualaufklärung in der Schweiz in den verschiedenen Sprachregionen, Schulstufen und Schultypen umgesetzt wird. Zudem ging es um die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und weiterer Fachpersonen sowie um die formellen und informellen Zugänge zur Sexualaufklärung für Kinder und Jugendliche. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Studie «Sex Education Switzerland» festgehalten.

Stand der schulischen Sexualaufklärung in der Schweiz

Die Ergebnisse der Studie «Sex Education Switzerland» zeigen: Das Bewusstsein für die Bedeutung von Sexualaufklärung ist schweizweit gestiegen. In den Lehrplänen der Volksschule, Sonderschulen sowie in den nationalen Rahmenlehrplänen der Sekundarstufe II sind inzwischen vielfältige Inhalte einer umfassenden Sexualaufklärung verankert. Die Themen sind sowohl in einzelnen Fächern (wie Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG), Biologie oder Religionen, Kultur und Ethik (RKE)) zu finden als auch in den Querschnittsthemen Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und der Förderung von überfachlichen Kompetenzen. Sie verfolgen das Ziel, die Kinder und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, altersgerechtes Wissen sowie Handlungskompetenzen im Umgang mit sexualitätsbezogenen Themen zu erwerben.

In manchen Kantonen bestehen zusätzlich zu den Lehrplänen verbindliche Rahmenkonzepte oder Vorgaben hinsichtlich der Anzahl der Unterrichtseinheiten, der einzusetzenden Lehrmittel und der erforderlichen Qualifikationen der Lehrpersonen. In anderen Kantonen handelt es sich lediglich um Empfehlungen oder der Lehrplan wird nicht weitergehend konkretisiert. Eine Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung erfolgt selten, und finanzielle Mittel, etwa für die Unterstützung durch Fachstellen, werden den Schulen auf kantonaler oder kommunaler Ebene nur teilweise bereitgestellt.

Hinsichtlich der Frage, welche Behörde für die schulische Sexualaufklärung zuständig ist, bestehen deutliche kantonale Unterschiede. Je nach Kanton ist die Bildungs- oder die Gesundheitsdirektion dafür verantwortlich. Während die Zuständigkeit in der Volksschule über die kantonalen Ämter meist klar geregelt ist, fehlt sie für die Sonderschulen und die Sekundarstufe II in vielen Fällen.

In Sonderschulen und auf der Sekundarstufe II sind die einzelnen Schulen und Lehrpersonen häufig selbst dafür verantwortlich, schulische Sexualaufklärung zu planen und umzusetzen. Dabei spielen das Wissen, die Kompetenzen und die Sicherheit der Lehrpersonen im Umgang mit sensitiven Themen sowie in der Zusammenarbeit mit den Eltern eine zentrale Rolle.

Sexualaufklärung ist derzeit vor allem Bestandteil der Grundausbildung von Regellehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen. Für Sonderschullehrpersonen oder Lehrpersonen auf Sekundarstufe II gibt es bislang kaum entsprechende Ausbildungsangebote oder sie befinden sich noch im Aufbau. Somit ist eine flächendeckend gesicherte Qualität der schulischen Sexualaufklärung zurzeit noch nicht gewährleistet.

Ähnlich wie frühere Studien (z. B. Expertengruppe Sexualaufklärung, 2017) zeigen auch die Ergebnisse dieser Studie, dass der Zugang zu qualitativ hochwertiger Sexualaufklärung in und ausserhalb der Schule für Kinder und Jugendliche in der Schweiz nach wie vor sprachregional, kantonal wie auch innerhalb der Kantone variiert. Dies zeigt sich insbesondere für Lernende mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder wenig Kenntnissen der vorherrschenden Landessprache.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studie

Die Studie kommt zum Schluss, dass in der Schweiz ein einheitliches Verständnis davon fehlt, was schulische Sexualaufklärung umfasst. Die Umsetzung variiert stark zwischen Schulen und Regionen und es fehlt an einer systematischen Qualitätssicherung der Angebote. Um allen Kindern und Jugendlichen einen gleichwertigen Zugang zu qualitativ hochwertiger Sexualaufklärung zu ermöglichen, sind strukturelle, curriculare und personelle Verbesserungen notwendig.

Angesichts der verschiedenen Landessprachen in der Schweiz sind dreisprachige Konzepte und Good-Practice-Kriterien erforderlich, um ein gemeinsames Verständnis auf nationaler Ebene zu fördern und bewährte Umsetzungsansätze zu implementieren. Zudem braucht es verbindliche Unterrichtsmaterialien, die den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden.

Weiter müssen die bestehenden Unterstützungsangebote für Lehrpersonen und Schulleitungen besser bekannt gemacht werden und niederschwellig verfügbar sein. Es braucht finanzielle Ressourcen, um Fachpersonen von externen Fachstellen gezielt einzubeziehen. Dies ist wichtig für die Vermittlung fachspezifischer und sensitiver Inhalte (emotional aufgeladene, persönliche und kontroverse Themen), die Beratung zu Gesamtkonzepten für Gesundheitsförderung und Prävention sowie für die Krisenintervention.

In der deutsch- und italienischsprachigen Schweiz entwickelt sich zunehmend ein kooperatives Modell zwischen Schulen und externen Fachstellen – ein Modell, das in der Westschweiz bereits etabliert ist (SANTE SEXUELLE Suisse & ARTANES, 2014). Es gilt als erfolgreich, da es die jeweiligen Stärken beider Berufsgruppen vereint und eine umfassende Abdeckung der Themen der schulischen Sexualaufklärung ermöglicht.

Darüber hinaus sind spezielle Aus- und Weiterbildungen für Lehrpersonen und Schulleitungen notwendig. Schulische Sexualaufklärung ist ein Querschnittsthema, das verschiedene Fachbereiche, überfachliche Kompetenzen und Bildung für nachhaltige Entwicklung umfasst. Diese verwandten Themen müssen systematisch zusammengeführt werden, um sicherzustellen, dass Lehrpersonen nicht nur fundiertes Wissen in den einzelnen Fachbereichen erwerben, sondern auch verstehen, wie die Themen der schulischen Sexualaufklärung miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig beeinflussen.

Schliesslich sind partizipative Ansätze notwendig, um die Akzeptanz und Wirksamkeit der schulischen Sexualaufklärung zu erhöhen. Alle Beteiligten im Schulkontext – einschliesslich der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten – sollten aktiv in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. Dies kann beispielsweise durch Elternveranstaltungen in Schulen erfolgen, die von externen Fachpersonen oder Organisationen durchgeführt werden.

Schulische Sexualaufklärung für Lernende mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen – wo wir stehen und was es braucht

Die schulische Sexualaufklärung für Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ist eine vielschichtige Aufgabe. Welche Themen relevant sind und wie sie vermittelt werden, hängt stark von der Art der Behinderung, dem Entwicklungsstand der Lernenden, der Schulform und der Art des Unterrichts ab. Hinzu kommen unterschiedliche curriculare Vorgaben in den jeweiligen Bildungszyklen. Diese Vielfalt verdeutlicht: Es braucht differenzierte, flexible und gut abgestimmte Konzepte, um allen Lernenden gerecht zu werden. Um Benachteiligungen zu vermeiden, müssen Lehrpersonen und Schulen im Rahmen des Lehrplans 21 die Inhalte pädagogisch sinnvoll anpassen (vgl. Hollenweger et al., 2019).

Zwar existieren mittlerweile Präventions- und Interventionskonzepte für Sonderschulen, doch liegt ihr Schwerpunkt häufig auf dem Schutz vor sexuellen Übergriffen. Notwendig ist jedoch eine umfassende schulische Sexualaufklärung, die einen menschenrechtsbasierten Ansatz verfolgt und Sexualität in einen grösseren Kontext von Heranwachsen und persönlicher Entwicklung stellt. Es bedarf einer fachlichen Diskussion auf nationaler Ebene, wie eine solche Sexualaufklärung in der Sonderpädagogik initiiert und unter Einbezug aller relevanten Akteur:innen umgesetzt werden kann. Zudem sind geeignete Unterrichtsmaterialien erforderlich, die allen Lernenden den Zugang zu umfassender Sexualaufklärung ermöglichen – angepasst an ihre unterschiedlichen Lernvoraussetzungen.

Gleichzeitig sollten Schulen gemeinsam mit regionalen Fachstellen klären, welche bedarfsgerechten Angebote für Kinder und Jugendliche notwendig sind. So lässt sich sicherstellen, dass Lernende mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in Bezug auf Sexualaufklärung nicht benachteiligt werden, in ihrer Selbstbestimmung gestärkt und in allen Lebensbereichen bestmöglich unterstützt werden.

Weitere Informationen zur schulischen Sexualaufklärung in der Schweiz

Der Bericht des Bundesrates, der Schlussbericht der Studie sowie die Medienmitteilung stehen auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) auf Deutsch und Französisch zum Download bereit.

https://www.sbfi.admin.ch/de/sexuelle-bildung

Prof. Dr. Roger Keller
Zentrumsleiter Inklusion und Gesundheit in der Schule

PH Zürich

roger.keller@phzh.ch

Literatur

Antonovsky, A. (1997). Salutogenese: Zur Entmystifizierung der Gesundheit (deutsche erw. Herausgabe von Alexa Franke). DGVT.

Dadaczynski, K. & Paulus, P. (2018). Verhaltens- und Verhältnisprävention. In C. W. Kohlmann, C. Salewski & M. A. Wirtz (Hrsg.), Psychologie in der Gesundheitsförderung (S. 257–268). Hogrefe.

Expertengruppe Sexualaufklärung (2017). Expertenbericht Sexualaufklärung in der Schweiz, mit Bezug zu internationalen Leitpapieren und ausgewählten Vergleichsländern. Arbeitsdokument und Grundlage zur Erfüllung des Postulats 14.4115 Regazzi «Theoretische Grundlagen der Stiftung SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen». Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung mit Fokus auf die Sexualaufklärung für Kinder und Jugendliche im obligatorischen Schulalter. Expertengruppe Sexualaufklärung, Public Health Services Bern; Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut, Basel.

Franke, A. (2012). Modelle von Gesundheit und Krankheit (3., überarb. Aufl.). Huber.

Hollenweger, J., Bühler, A. & Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz (DVK) (2019). Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen. Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz.

Horlacher, R. & De Vincenti, A. (2019). Die Pädagogisierung der Sexualität in den 1970er-Jahren. Zeitschrift für Pädagogik, 65 (2), 266–283.

Keller, R., Kirchhoff, E. & Schoch, S. (2024). Sex Education Switzerland (SES) – Studie zur Umsetzung der Sexualaufklärung in der Schweiz. Schlussbericht im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation. Pädagogische Hochschule Zürich. https://www.sbfi.admin.ch/de/sexuelle-bildung [Zugriff: 26.08.2025].

Keller, R., Kunz, A., Luder, R. & Pfister, L. (2018). Schulentwicklung für eine inklusive gesunde Schule am Beispiel der Projekte «SIS» und «Challenge». In E. Zala-Mezö, N.-C. Strauss & J. Häbig (Hrsg.), Dimensionen von Schulentwicklung. Verständnis, Veränderung und Vielfalt eines Phänomens (S. 187–204). Waxmann.

Kunz, D., Koschmieder, N. & Jacot-Descombes, C. (2023). Sexualaufklärung in Familie und Schule. Relevanz der Menschenrechte. Interact.

Naidoo, J. & Wills, J. (2019). Verständnis und Sichtweisen der Gesundheit. In BZgA (Hrsg.), Lehrbuch Gesundheitsförderung (3., aktual. Aufl., S. 31–54). Hogrefe.

SANTE SEXUELLE Suisse & ARTANES (2014). Cadre de référence pour l’éducation sexuelle en Suisse romande. Proposition pour une approche de coopération entre spécialistes et enseignant.e.s dans le cadre de la scolarité obligatoire. SANTE SEXUELLE Suisse.

SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) (2024). Schulische Sexualaufklärung in der Schweiz. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 22.3877 der WBK-N vom 30. Juni 2022. https://www.sbfi.admin.ch/de/sexuelle-bildung [Zugriff: 26.08.2025].

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vom 11. Mai 2011, durch die Schweiz ratifiziert am 14. Dezember 2017, in Kraft seit dem 1. April 2018, SR 0.311.35.

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, UN-KRK) vom 20. November 1989, durch die Schweiz ratifiziert am 24. Februar 1997, in Kraft seit dem 26. März 1997, SR 0.107.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK) vom 13. Dezember 2006, durch die Schweiz ratifiziert am 15. April 2014, in Kraft seit dem 15. Mai 2014, SR 0.109.

WHO (1997). Die Jakarta Erklärung zur Gesundheitsförderung für das 21. Jahrhundert. Weltgesundheitsorganisation. Regionalbüro für Europa.

WHO (2012). Health education: theoretical concepts, effective strategies and core competencies. A foundation document to guide capacity development of health educators. World Health Organization. Regional Office for the Eastern Mediterranean.

WHO & UNESCO (2021). Making every school a health-promoting school: global standards and indicators for health-promoting schools and systems. World Health Organization and the United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization.