Zusammenfassung
Die Behindertenrechtskonvention (BRK) betont die Bedeutung der Digitalisierung für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. In der Schweiz gibt es nur wenig Daten dazu, wie Menschen mit Behinderungen Medien nutzen. Die digitale Barrierefreiheit ist trotz rechtlicher Vorgaben unzureichend umgesetzt. Studien zeigen Lücken in der Zugänglichkeit von ICT, insbesondere in der Privatwirtschaft. Die Verständlichkeit digitaler Inhalte bleibt ebenfalls ein Problem. Um diesen Defiziten entgegenzuwirken, wurde im Herbst 2024 die «Allianz Digitale Inklusion Schweiz» (ADIS) gegründet.
Résumé
La Convention relative aux droits des personnes handicapées (CDPH) souligne l'importance de la numérisation pour l'inclusion des personnes en situation de handicap. En Suisse, il n'existe que peu de données sur la manière celles-ci utilisent les médias. L'accessibilité numérique n'est pas suffisamment mise en œuvre malgré les dispositions légales. Des études montrent des lacunes dans l'accessibilité des TIC, notamment dans le secteur privé. L'intelligibilité des contenus numériques reste également un problème. C'est pour remédier à ces déficits que l'« Alliance Inclusion numérique Suisse » (ADIS) a été créée en automne 2024.
Keywords: Digitalisierung, Inklusion, Partizipation, Barrierefreiheit, Behindertenrechte / digitalisation, inclusion, participation, accessibilité, droits des personnes handicapées
DOI: https://doi.org/10.57161/z2024-09-02
Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 30, 09/2025
Digitalisierung ist ein Katalysator für die Umsetzung voller und gleichberechtigter Teilhabe, wie sie die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen fordert. In der BRK wird die Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien für die volle und effektive Teilhabe in mehreren Artikeln hervorgehoben (Art. 8 – Bewusstseinsbildung, Art. 9 – Zugänglichkeit, Art. 21 – Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, Art. 24 – Bildung, Art. 29 – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Art. 30 – Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) (Bosse, 2024). Die Schweiz ist diesem völkerrechtlichen Vertrag im Jahr 2014 beigetreten. Wir nehmen eine gesamtschweizerische Standortbestimmung in Bezug auf Digitalisierung und Inklusion vor.
Um an Daten über die Nutzung digitaler Medien von Schweizer:innen mit Behinderungen zu gelangen, kann nicht auf die grossen repräsentativen Studien zur Mediennutzung zurückgegriffen werden. Denn in repräsentativen Studien zur Mediennutzung wie zum Beispiel der «MIKE-Studie – Medien, Interaktion, Kinder und Eltern» werden Teilnehmer:innen mit Behinderungen nicht gesondert ausgewiesen. Da die teilnehmenden Schulen schweizweit nach einem Stichprobenverfahren ausgewählt wurden, ist davon auszugehen, dass sich darunter auch integrative Schulen und Sonderschulen befinden (Suter et al., 2021). Besonderer Unterstützungsbedarf wird in der Studie aber nicht ausgewiesen. Auch die Studie zu «Jugend – Aktivität – Medien (JAMES)», welche repräsentativ das Mediennutzungs- und Freizeitverhalten der 12- bis 19jährigen Schweizer:innen untersucht, enthält keine Daten zu Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (Külling et al., 2022).
Die umfänglichsten Daten zur Förderung der Medienkompetenz von Schweizer Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen liefert die «Mekis-Studie – Medienkompetenz in der sozialen Arbeit» aus dem Jahr 2017. Sie zeigt: Digitale Medien sind auch in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe weit verbreitet. Die Ausstattung mit Desktops und Laptops ist gross und die meisten Kinder und Jugendlichen besitzen ein eigenes Smartphone. Dennoch hat ein relevanter Anteil von ihnen keinen kostenlosen Zugang zum Internet. Sie haben zudem deutlich seltener Zugang zu Spielkonsolen und Tablets als Kinder und Jugendliche in Familienhaushalten. Software, die eine aktive und kreative Mediennutzung erlaubt (wie z. B. Bookcreator, Stop Motion Studio oder Puppert Pals), wird selten zur Verfügung gestellt. Im sozialpädagogischen Alltag thematisieren Fachpersonen häufig, dass Jugendliche digitale Medien exzessiv nutzen, was mit hohen Kosten verbunden ist (Steiner et al., 2019).
Das Digitalbarometer misst jährlich die Stimmung der Schweizer Bevölkerung zum Thema Digitalisierung. 2024 ging es in der repräsentativen Studie um die Schwerpunkte Künstliche Intelligenz (KI) und digitale Inklusion. Dabei wird ein weites Inklusionsverständnis zugrunde gelegt. Das Digitalbarometer adressiert vor allem ältere, armutsbetroffene und bildungsferne Menschen. Telefonisch wurden 1993 Personen befragt. Im Digitalbarometer 2023 hatten 59 Prozent der Schweizer Bevölkerung angegeben, dass sie den Umgang mit Personen, die nicht mit der Digitalisierung Schritt halten können, als eine der grössten Schwächen der Schweiz im Kontext der Digitalisierung sehen. Die grösste Gruppe, die fehlende digitale Grundkompetenzen aufweist, sind mit 59 Prozent Personen mit einer formal geringen Bildung. Dennoch geben 43 Prozent der Befragten an, den grössten Unterstützungsbedarf in Sachen digitaler Inklusion bei älteren Menschen zu sehen (Risiko Dialog, 2024). Die Studie liefert keine Daten darüber, ob und wie viele der älteren Personen zugleich Beeinträchtigungen aufweisen.
Insgesamt wird deutlich, dass bei den Schweizer Studien zur Mediennutzung der Hauptfokus auf Kindern und Jugendlichen liegt. Beeinträchtigungen von Körperfunktionen beziehungsweise Behinderungen werden kaum berücksichtigt. Zudem sind die genutzten Befragungsmethoden nicht barrierefrei, da beispielsweise Personen mit Sinnesbeeinträchtigungen mit den verwendeten Instrumenten nicht befragt werden können.
Vor der Ratifizierung der BRK im Jahr 2014 bildeten die Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 2, seit 2000), das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, 2004) und die Behindertengleichstellungsverordnung (BeHiV, 2004) die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf digitale Barrierefreiheit in der Schweiz. Im Jahr 2010 veröffentlichte der Bund zudem erstmals Richtlinien «für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten» (ISB, 2016).
Im Jahr des Beitritts zur BRK hat die vom Bundesrat beauftragte Interdepartementale Arbeitsgruppe Internet Barrierefreiheit (IDA BF) im Rahmen der Umsetzung des Massnahmenpakets Internet-Barrierefreiheit den «Aktionsplan E-Accessibility 2015–2017» erarbeitet. Ausserdem wurde eine Geschäftsstelle E-Accessibility eingerichtet, welche die Umsetzung des Aktionsplans unterstützte (IDA BF, 2015). Ziel des Aktionsplans war es, die bereits im BehiG und BehiV verankerte E-Accessibility aufseiten des Bundes umzusetzen. Im Jahr 2018 wurde die Umsetzung des Aktionsplans von der Berner Fachhochschule evaluiert: Trotz der gesetzlichen Verankerung werden die Vorgaben für Barrierefreiheit auf den Webseiten des Bundes noch nicht flächendeckend umgesetzt. Fehlende Barrierefreiheit wurde festgestellt «in Bezug auf Webangebote mit einem hohen Redaktionsanteil, leichte Sprache und Gebärdensprache sowie digitalen Transaktionen» (BFH, o. J.).
Im Jahr 2020 wurden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C) im Schweizer eGovernment-Standard eCH-0059 explizit referenziert. Die WCAG regeln international die Barrierefreiheit im Internet. Sie sind für Angebote der zentralen Bundesverwaltung sowie für Kantone, Städte und Gemeinden verbindlich. Der eGovernment-Standard schreibt zusätzlich vor, dass bestimmte Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden müssen. Allerdings ist dies auf «Informationen zu zentralen Lebensbereichen» beschränkt (Fachgruppe Accessibility, 2020, S. 9). Für Informationen zu weiteren Lebensbereichen wird dies im Rahmen der «Verhältnismässigkeit» empfohlen. Für weitere Informationen gibt es lediglich eine Empfehlung zur Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache (Fachgruppe Accessibility, 2020).
Auch im BehiG ist geregelt, dass wichtige Informationen für die gesamte Bevölkerung zugänglich sein müssen. Bisher fehlt diese Verbindlichkeit aber für die Privatwirtschaft (Hess-Klein & Scheibler, 2022). Dies wurde unter anderem auch im ersten Bericht der Schweizer Regierung über die Umsetzung der BRK festgestellt (Bundesrat, 2016). In den Antworten der Schweizer Regierung auf die List of Issues (LoI) zum Initialbericht wird hier allerdings nicht mehr darauf eingegangen (Generalsekretariat GS-EDI, 2023a; Hess-Klein & Scheibler, 2022). Das Eidgenössische Department des Innern (EDI) jedoch fokussiert im Rahmen seiner Behindertenpolitik 2023–2026 digitale Dienstleistungen. Ziel der anstehenden Revision des BehiG ist es, dass in Zukunft Dienstleistungen von Privaten, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und bedienbar sind (Generalsekretariat GS-EDI, 2023b).
Die Schweizer Stiftung Zugang für alle führt seit 2004 in regelmässigen Abständen Accessibility-Studien zur Zugänglichkeit bedeutender Schweizer Internetangebote durch, welche sich an den jeweils aktuell gültigen WCAG-Richtlinien orientieren. Was in den Studien nicht geprüft wird, ist die Verständlichkeit der Inhalte. Sie kann für die Zugänglichkeit für Personen mit Lernschwierigkeiten, sogenannten geistigen Behinderungen, aber auch für gehörlose Personen eine Barriere sein (Zugang für alle, 2023).
Die Accessibility-Studie von 2020 widmete sich der Zugänglichkeit von Onlineshops: Hier waren 10 von 41 Onlineshops «gut bis sehr gut nutzbar». 14 Onlineshops wurden als nicht zugänglich eingestuft (Zugang für alle, 2020). In der letzten Studie von 2023 wurden 46 in der Schweiz beliebte Mobile Apps auf ihre Zugänglichkeit geprüft (Zugang für alle, 2023): Lediglich 20 Prozent der getesteten Apps sind für Personen mit Behinderungen zugänglich, 8 Prozent sind bedingt zugänglich und mehr als 60 Prozent sind ungenügend zugänglich. Alle Accessibility-Studien seit dem Beitritt zur BRK 2014 zeigen auf, dass weiterhin Handlungsbedarf hinsichtlich der Barrierefreiheit von ICT besteht. Dies wird auch im aktualisierten Schattenbericht von 2022 von Inclusion Handicap deutlich (Hess-Klein & Scheibler, 2022).
In Artikel 29 der BRK wird die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben hervorgehoben. Hierunter fällt die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit zu Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien. Für Menschen mit einer Seheinschränkung besteht aktuell nicht die Möglichkeit einer barrierefreien Stimmabgabe. Sie sind auf Assistenz angewiesen (Hess-Klein & Scheibler, 2022). Seit dem Jahr 2004 werden in verschiedenen Kantonen zwar immer wieder Versuche mit e-Voting durchgeführt. Es steht jedoch nicht flächendeckend für alle Stimmberechtigten zur Verfügung (Schweizerische Eidgenossenschaft, o. J.). Hiervon würden jedoch viele Menschen mit Behinderungen profitieren. Auch ein Pilotversuch mit «Abstimmungserläuterungen in Leichter Sprache» wurde im Jahr 2019 im Nationalrat abgelehnt.
Es gibt zahlreiche Schweizer Veröffentlichungen, die auf konzeptioneller Ebene die Verbindung von Medienpädagogik und Sonderpädagogik thematisieren (Liesen & Rummler, 2016; Reber & Luginbühl, 2016). Inklusive Medienpädagogik beschäftigt sich, wie auch die Medienpädagogik insgesamt, mit den Chancen und Risiken der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Das Spezifische daran ist, alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, sozialen oder kulturellen Hintergründen in die Nutzung und das Verständnis von Medien einzubeziehen. Inklusive Medienbildung ist auszurichten an den sogenannten vier A für Inklusion: availability, accessibility, acceptability und adaptability (Lütje-Klose, 2023). Diese werden auch in der BRK beschrieben.
Medienpädagogische Themen haben in den Kantonen einen unterschiedlichen Stellenwert. Spielen klassische medienpädagogische Themen wie zum Beispiel Filmbildung in Kantonen wie Solothurn, Genf, Jura oder Neuenburg eine grosse Rolle, so wird in anderen Kantonen nur wenig dazu gearbeitet. Intensiv beschäftigen sich einige Hochschulen mit der Medienpädagogik. Aktuelle Studien finden sich zum Beispiel in der Zeitschrift Medienpädagogik, welche von der PH Zürich unterstützt wird. Hier finden sich auch Veröffentlichungen zur inklusiven Medienbildung. Was weiterhin fehlt, ist eine breite Datengrundlage zur inklusiven Gestaltung der Schweizer Medienpädagogik.
Kinder und Jugendliche wachsen heute von klein an mit digitalen Medien auf. Sie sollten von Beginn an durch Erwachsene begleitet werden, um einen achtsamen Umgang mit digitalen Medien zu erlangen. Erste Daten zum Einsatz digitaler Medien in Kindertagesstätten der Schweiz wie auch (medienpädagogische) Empfehlungen zur pädagogischen Begleitung und zur Medienerziehung finden sich in der Studie MEKiSmini. In dieser Studie wird das Thema Behinderung deutlich adressiert. So wird unter anderem der Anteil der Kinder mit Behinderungen in der jeweiligen Kindertagesstätte ausgewiesen. Hinsichtlich der Kita-Ausstattung lassen sich Unterschiede feststellen: In Einrichtungen mit einem Anteil von Kindern mit Behinderungen von weniger als 20 Prozent wird die digitale Ausstattung sowohl für die pädagogische Arbeit als auch für die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten häufiger positiv bewertet als in Einrichtungen mit einem Anteil von Kindern mit Behinderungen von mehr als 20 Prozent. In Kitas mit einem höheren Anteil von Kindern mit Behinderungen wird der Medienumgang häufiger mit den Erziehungsberechtigten diskutiert. Zugleich gibt es weniger Fachpersonen, die eine gute pädagogische Begleitung im Medienumgang in den Kitas mit einem höheren Anteil von Kindern mit Behinderungen für notwendig erachten (Steiner et al., 2023).
Der Artikel zeigt Lücken in der Umsetzung der BRK hinsichtlich Digitalisierung und Barrierefreiheit in der Schweiz auf. Fachpersonen sowie Entscheidungsträger:innen sollen diesbezüglich sensibilisiert und weiterer Handlungsbedarf aufgezeigt werden. Neben mangelnden Daten zur Mediennutzung von Schweizer:innen mit Behinderungen fehlt es auch an einer konsequenten Umsetzung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von ICT, vor allem in der Privatwirtschaft. Die Zugänglichkeit hinsichtlich der Verständlichkeit von Inhalten ist oft kaum gegeben und schliesst weiterhin eine grosse Gruppe von Personen aus.
Um digitale Inklusion zu fördern und beschriebene wie auch weitere Lücken zu bearbeiten, werden sich im Herbst 2024 verschiedene wirtschaftliche, zivilgesellschaftliche und staatliche Akteur:innen zusammenschliessen zu einer nationalen Allianz Digitale Inklusion Schweiz (ADIS) (Stiftung Risiko Dialog, 2024).
Prof. Dr. Ingo Bosse Fachstelle ICT for Inclusion | Verena Wahl Fachstelle ICT for Inclusion HfH Zürich |
BFH (Berner Fachhochschule) (o. J.). Evaluation des E-Accessibility-Aktionsplans. www.bfh.ch/de/forschung/forschungsprojekte/2017-504-948-918
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