Der Nachteilsausgleich als Schlüssel zu mehr Chancengleichheit in der inklusiven Berufsbildung

Gelingensbedingungen und Herausforderungen an den Lernorten Betrieb,
Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse

René Wüthrich, Claudia Rapold und Anne Trojanek

Zusammenfassung
Bisherige Untersuchungen zum Nachteilsausgleich auf Sekundarstufe II konzentrierten sich auf die Berufsfachschule, nicht jedoch auf die Lernorte überbetriebliche Kurse (üK) und Betriebe. Eine Studie der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) zeigt anhand von Interviews Zwischenergebnisse zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs an allen drei Lernorten und zur Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Berufsbildung. Die Zusammenarbeit zwischen den Lernorten und dem kantonalen Amt für Berufsbildung kann als Gelingensbedingung bezeichnet werden, während kantonale Unterschiede und der Datenschutz Herausforderungen bilden.

Résumé
Jusqu'à présent, les études sur la compensation des désavantages au niveau du secondaire II se sont concentrées sur les écoles professionnelles, laissant de côté les cours interentreprises (CI) et les formations en entreprise. Une étude de la Haute école fédérale de formation professionnelle (IFFP) présente, sur la base d'interviews, des résultats intermédiaires sur la mise en œuvre de la compensation des désavantages dans ces trois lieux de formation ainsi que sur la collaboration avec les services cantonaux responsables de la formation professionnelle de divers cantons. La collaboration entre les lieux de formation et le service cantonal de la formation professionnelle peut être considérée comme une condition de réussite, tandis que les différences cantonales et la protection des données constituent des défis.

Keywords: Nachteilsausgleich, berufliche Grundbildung, Berufsbildung, duales System, Lernorte / compensation des désavantages, formation professionnelle initiale, formation professionnelle, système dual, lieu de formation

DOI: https://doi.org/10.57161/z2024-07-07

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 30, 07/2024

Creative Common BY

Ausgangslage und Problemstellung

In der «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» (EDA, 2020) steht die Aufgabe, allen Menschen Zugang zu qualitativ hochwertiger beruflicher Bildung zu ermöglichen. Dieses Ziel basiert auf der seit 2014 verbindlichen Behindertenrechtskonvention. Um eine inklusive Berufsbildung zu fördern, wurden deshalb in der aktuellen Berufsbildungsverordnung verschiedene Unterstützungsmassnahmen verankert. Dies ist insbesondere wichtig, da auf der Sekundarstufe II im Gegensatz zur obligatorischen Schule weniger sonderpädagogische Unterstützungsangebote existieren. Der Nachteilsausgleich gilt dabei als zielführendes Instrument (Schellenberg et al., 2021). Lernende mit Behinderung erhalten einen Nachteilsausgleich, wenn sie auf behinderungsbedingte Anpassungen am Arbeitsplatz, in der Berufsfachschule, in den überbetrieblichen Kursen (üK) sowie im Rahmen des Qualifikationsverfahrens angewiesen sind (SDBB, 2013). Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK, 2023) empfiehlt eine förderorientierte Zusammenarbeit aller Beteiligten, damit der Nachteilsausgleich gelingen kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie diese Zusammenarbeit gestaltet werden kann. Auf Grundlage dieser Frage führte die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) eine Untersuchung zu Gelingensbedingungen und Herausforderungen an den drei Lernorten und im Zusammenspiel mit dem kantonalen Amt für Berufsbildung durch.

Methodisches Vorgehen

Die Untersuchung basiert auf einem zweistufigen Verfahren mit qualitativen und quantitativen Befragungen. Dieser Beitrag gibt einen Zwischenbericht über den qualitativen Teil der Studie. Zunächst wurden verfügbare Dokumente zur Umsetzung/Handhabung des Nachteilsausgleichs gesichtet, um einen ersten Überblick zu gewinnen (N = 8). Daraufhin wurden drei Kantone ausgewählt, in denen Personen jeweils eines Betriebs, einer Berufsfachschule, eines üK-Zentrums und des kantonalen Amts für Berufsbildung befragt wurden (N = 12). Die Sicht der Lernenden war somit kein Bestandteil der Untersuchung. Die Stichprobe zielte auf maximale Kontrastierung ab: Befragt wurden deshalb für die Berufsbildung zuständige Personen aus grossen, mittleren und kleinen Kantonen. Zudem wurden Personen aus Betrieben unterschiedlicher Grössenordnungen befragt (grosse [>500 Mitarbeitende], mittlere [<50] und Kleinstbetriebe [<10]). Die üK-Zentren deckten verschiedene Berufsgruppen ab: gewerbliche, gesundheitlich-soziale und dienstleistungsorientierte Berufe. Ferner wurden Berufsfachschulen verschiedener Grössenordnungen (>5000, >3000, >1500 Lernende) berücksichtigt. Die Interviews wurden mit der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet (Mayring, 2015).

Ergebnisse

Es werden nicht alle Ergebnisse präsentiert. Stattdessen werden einige grundlegende Überlegungen aus den Interviews wiedergegeben.

Kantonales Amt für Berufsbildung

Das kantonale Amt für Berufsbildung kann als Schnittstelle zwischen Lernenden und Lernorten bezeichnet werden. Die Gesuche werden beim kantonalen Amt für Berufsbildung eingereicht, das dann über die Gewährung des Nachteilsausgleichs entscheidet. Die Interviews haben diesbezüglich gezeigt, dass das kantonale Amt für Berufsbildung über eine hohe Entscheidungskompetenz verfügt. In den Interviews wird angemerkt, dass bei Unklarheiten Fachpersonen (z. B. Psycholog:innen, Ärzt:innen) hinzugezogen werden können oder die Absprache mit den Lernorten üK oder Berufsfachschule gesucht wird, um möglichst zielführende Massnahmen zu verfügen. Der Austausch mit den Verantwortlichen an den Lernorten üK und Berufsfachschule kann in diesem Kontext als eine zentrale Gelingensbedingung beschrieben werden: Die jeweiligen Ansprechpersonen an den Lernorten sind bekannt, es findet ein Austausch statt und es werden Rücksprachen gehalten. Die Verfügungen sollten klar verständlich formuliert und mit genauen Umsetzungshinweisen versehen sein, damit sie bestmöglich umgesetzt werden können. Die Verfügungen des kantonalen Amtes für Berufsbildung betreffen mehrheitlich die Lernorte Berufsfachschule und üK.

Die Tatsache, dass viele Lernende ein Gesuch auf Nachteilsausgleich erst mit dem Qualifikationsverfahren (QV) einreichen, erweist sich als Herausforderung und kann zu einer hohen zeitlichen Belastung des kantonalen Amtes führen. Die Befragten streben an, dass die Lernenden ihre Gesuche möglichst zu Beginn der Ausbildung einreichen. Dazu werden Informationsveranstaltungen für die Lernenden in der Berufsfachschule oder indirekt über die drei Lernorte im Rahmen von Lernorttreffen durchgeführt, um die Lernenden zu sensibilisieren.

Lernort Betrieb

Die Personen der Lehrbetriebe schätzen den Nachteilsausgleich als wirksames Mittel ein, um Chancengleichheit zu ermöglichen. Sie beschreiben die Zusammenarbeit mit den Berufsfachschulen, um den Nachteilsausgleich für die Lernenden zu koordinieren. Bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs sind die Betriebe jedoch unabhängig von den kantonalen Verfügungen. Sie sehen die Einstellung der Lernenden als entscheidend an für eine erfolgreiche berufliche Grundbildung. Die jungen Erwachsenen brauchen Motivation und den Willen für die Ausbildung, unabhängig davon, ob sie einen Nachteilsausgleich erhalten oder nicht. Das Bewusstsein für die eigenen Stärken und Schwächen sowie ein verständnisvoller Umgang mit diesen innerhalb des Betriebes sind weitere entscheidende Faktoren. Die Vertreter:innen der Betriebe schildern verschiedene individuelle Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Lernenden, um diese zum Ausbildungserfolg zu führen. Beispielsweise werden Teilzeitvereinbarungen getroffen oder auch externe Beratungsstellen hinzugezogen. Zudem betonen die Personen der Lehrbetriebe, dass sie Aufgaben und Tätigkeiten entsprechend der individuellen Fähigkeiten der Lernenden auswählen, um diese bestmöglich zu fördern. Die Ausprägung dieses Engagements ist dabei abhängig von den vorhandenen Ressourcen, insbesondere hinsichtlich Personalschlüssel und Fachkenntnissen.

Lernort Berufsfachschule

In den Berufsfachschulen wird die Umsetzung des Nachteilsausgleichs unterschiedlich organisiert. In manchen Berufsfachschulen gibt es ein Team für die Begleitung des Nachteilsausgleichs. In anderen Berufsfachschulen wird die Umsetzung den einzelnen Lehrpersonen überlassen. Alle Befragten sehen das Gespräch und die Beziehung als wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung. Folgende verfügte Massnahmen werden am meisten genannt: mehr Zeit bei den Prüfungen, mehr Ruhe und auch isolierte Plätze bei Prüfungen. Manche verfügten Massnahmen stellen die Berufsfachschulen vor räumliche und zum Teil auch finanzielle oder personelle Herausforderungen. Nicht alle Berufsfachschulen verfügen beispielsweise über genügend Räume, um ein ruhigeres Umfeld zu gewährleisten. Oft sind die Massnahmen für die Lehrpersonen mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Es gibt auch Lernende, die das Anrecht auf einen Nachteilsausgleich hätten und diesen gar nicht beanspruchen. Dies kann sein, weil sie zum Teil zu wenig informiert sind oder auch nicht anders als die anderen behandelt werden wollen. Die befragten Personen schätzen zudem den Austausch, sei dies mit anderen Lehrpersonen, Berufsfachschulen oder anlässlich kantonaler Fachtagungen.

Lernort üK

Im Lernort üK wird die betriebliche Praxis mit den theoretischen Inhalten der Berufsfachschule verknüpft. Als Gelingensbedingungen genannt werden eine verantwortliche Person (üK-Zentrumsleitung) und die enge Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Berufsbildung. Die Befragten betonen die Bedeutung eines hohen Fachwissens und einer positiven Einstellung der üK-Leitung hinsichtlich Nachteilsausgleich. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Lernorten wird als wichtig erachtet; beispielsweise werden Vertreter:innen der Betriebe und der Berufsfachschule zum Schlusstag jedes üK eingeladen. Herausfordernd ist, wenn die externe Prüfungskommission im Qualifikationsverfahren wenig mit dem Nachteilsausgleich vertraut ist. Die üK-Zentrumsleitung bemüht sich, auch hier Unterstützung zu bieten und die Fachpersonen zu sensibilisieren. Ferner wird gefordert, dass Betriebe ihre Lernenden besser unterstützen, insbesondere in Bezug auf den Nachteilsausgleich und die Gesuchstellung. Die üK-Leitungen informieren deshalb die Lernenden aktiv zu Beginn der Ausbildung und vor dem Qualifikationsverfahren über den Nachteilsausgleich. Einige Lernende lehnen den Nachteilsausgleich bewusst ab, aus Angst vor Stigmatisierung durch Peers, Eltern oder den Betrieb oder aufgrund negativer Erfahrungen in der Volksschule. Einige der Befragten suchen dann das individuelle Gespräch mit den Lernenden, um den Nutzen des Nachteilsausgleichs aufzuzeigen. Andere versuchen, den Entscheid der Lernenden zu akzeptieren. Herausfordernd gestaltet sich die Massnahme Zeitzuschlag, weil dieser oftmals in einer Pausenarbeit mündet. Insgesamt scheint die Umsetzung der Massnahmen im Qualifikationsverfahren einfacher als im regulären üK.

In Tabelle 1 sind die Ergebnisse der Interviews zusammengefasst als Gelingensbedingungen und Herausforderungen.

Tabelle 1: Ergebnisse der Interviews

Gelingensbedingungen

Herausforderungen

kantonales Amt für Berufsbildung

  • Transparenz (klare Abläufe, Prozesse, Massnahmen)
  • Verständnis für die Lernenden
  • Zusammenarbeit kantonales Amt und Lernorte
  • Akzeptanz für den Nachteilsausgleich
  • Gesuche werden erst auf das Qualifikationsverfahren (QV) eingereicht
  • Antragsstellung (Komplexität der Gesuche)
  • kantonale Unterschiede der verfügten Massnahmen

Berufsfachschule

  • individuelle Zuständigkeit an der Schule
  • Beziehung Lehrperson – Lernende
  • Offenheit für individuelle Lösungen (pragmatisch)
  • Ressourcen zur Umsetzung (Person/Zeit/Finanzen/Infrastruktur)
  • Zunahme der Gesuche auch in der höheren Berufsbildung
  • zielführende Umsetzung der verfügten Massnahmen

Betrieb

  • individuelle Gestaltungsmöglichkeiten mit Lernenden
  • offener Umgang mit dem Thema Nachteilsausgleich
  • Wertschätzung gegenüber Lernenden
  • Ressourcen (Person/Zeit/Finanzen)
  • Eigeninitiative zur Umsetzung (Unterstützung holen)
  • Datenschutz (fehlende Diagnose, Wissensverlust)

üK

  • wohlwollende Haltung und Sensibilisierung
  • klare Zuständigkeit der üK-Zentrumsleitung
  • aktiv informieren und unterstützen
  • Verantwortung für Umsetzung von den Lernenden einfordern
  • externe Personen beim Qualifikationsverfahren
  • Nachteilsausgleich in der Nachholbildung[1] als Chance – in der Grundbildung teils als «Stigmatisierung» wahrgenommen
  • Verantwortung der Betriebe
  • unterschiedliche Umsetzbarkeit Nachteilsausgleich in üK und Qualifikationsverfahren

übergreifende Befunde

  • Verständnis und offener Umgang aller Involvierten
  • individuelles Engagement der Beteiligten
  • individuelle Lösungen finden
  • Datenschutz
  • kantonale Unterschiede (Gesuchstellung komplex)
  • Standardverfügungen
  • Grenzen in der Umsetzbarkeit des Nachteilsausgleichs

Abschliessende Überlegungen

In den Interviews hat sich gezeigt, dass eine zentrale Herausforderung in den kantonal unterschiedlichen Gesuchsformularen liegt. Diese gelten je nach Kanton für die gesamte Lehrzeit, für einzelne Lernorte oder separat für das Qualifikationsverfahren. Diese Handhabung kann für Lernende ohne Unterstützung eine Hürde sein. Es erstaunt, dass trotz der kantonalen Unterschiede kein expliziter Wunsch geäussert wird nach Vereinheitlichung der Gesuchstellung und in der Umsetzung des Nachteilsausgleichs. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Bildungspläne und das Qualifikationsverfahren national organisiert sind, während die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs kantonal variiert.

Die unterschiedliche Handhabung kann weiter dazu führen, dass Lernende mit der gleichen Diagnose unterschiedliche Massnahmen erhalten. Das kantonale Amt strebt zwar eine Harmonisierung an und unterstützt auch individuelle Lösungen. In der Praxis zeigt sich jedoch eine Tendenz zu Standardmassnahmen (Zeitzuschlag, separater Raum). Dies erscheint angesichts der Vielfalt der Diagnosen problematisch und wirft Fragen nach der Wirksamkeit und Angemessenheit auf. Dass beispielsweise die Massnahme Zeitzuschlag häufig in eine Pause fällt, ist eher als Nachteil zu werten. Ebenso erscheint es sinnvoll, den Fokus verstärkt auf eine inklusiv-mediale Unterrichtsgestaltung zu legen (Schellenberg et al., 2021). In den Interviews konnten keine Hinweise auf entsprechende Ansätze identifiziert werden. Hier erscheint eine Sammlung von konkreten Umsetzungsbeispielen pro Berufsfeld und Lernort sinnvoll, um im Sinne einer Qualitätssicherung und Erfahrungswerten eine möglichst hohe Gleichbehandlung zu schaffen. Leitfäden zum Nachteilsausgleich sind für den Lernort Berufsfachschule und die Prüfungspraxis beschrieben (Vollmer & Frohnenberg, 2014; Schellenberg et al., 2020; SDBB, 2013). Berufsspezifische Leitfäden mit Blick auf alle Lernorte liegen nicht vor. Solche Richtlinien könnten helfen, die vorhandenen Unterstützungsmassnahmen (noch) zielführender zu nutzen (Wüthrich, 2024).

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Datenschutz. Die Beteiligten erhalten Einblick in die verordnete Massnahme, nicht aber in die ihr zugrunde liegende Diagnose. Dies erschwert die Unterstützung der Lernenden. In den Interviews wird beschrieben, dass dadurch viel Wissen über die Unterstützung/Hilfestellung der Lernenden verloren geht. Als Lösungsansätze genannt werden ein offener Umgang, eine entsprechende Haltung und das individuelle Engagement aller Beteiligten. Schliesslich wird die Frage aufgeworfen, ob die Fokussierung auf das Qualifikationsverfahren ausreicht, da die Lernenden den grössten Teil ihrer Lehrzeit am Lernort Betrieb verbringen, dieser aber kaum von den Massnahmen betroffen ist und im Gesetz grundsätzlich auch nicht vorgesehen ist. Im Sinne einer multiprofessionellen Zusammenarbeit könnte hier eine Chance liegen, die Kooperation zwischen den Lernorten zu stärken und eine gemeinsame Haltung zu erarbeiten. Insgesamt deuten die Zwischenergebnisse auf erhebliche Anstrengungen aller Beteiligten im Bereich des Nachteilsausgleichs hin. Die Befragten weisen aber auch auf Grenzen hin. Der Nachteilsausgleich wird als wirksames Mittel beschrieben, um Chancengleichheit zu ermöglichen. Wenn die beschlossenen Massnahmen jedoch zu umfangreich sind, zeigen sich Grenzen. Es stellt sich dann die Frage, ob die geforderten Anforderungen in der Arbeitswelt umgesetzt werden können.

Die Interviews vermitteln erste Erkenntnisse zu Gelingensbedingungen und Herausforderungen an den Lernorten sowie bezüglich der Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Berufsbildung. Die Ergebnisse basieren auf einer geringen Stichprobe und sollen in einem zweiten Schritt durch eine grössere Fragebogenerhebung geprüft werden.

Dr. phil. René Wüthrich

Dozent Lehre

Eidgenössische Hochschule für

Berufsbildung (EHB)

Zollikofen

rene.wuethrich@ehb.swiss

Claudia Rapold

Senior Projektleiterin

Eidgenössische Hochschule für

Berufsbildung (EHB)

Zollikofen

claudia.rapold@ehb.swiss

Anne Trojanek

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Eidgenössische Hochschule für

Berufsbildung (EHB)

Zollikofen

anne.trojanek@ehb.swiss

Literatur

EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) (2020). Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern. https://www.eda.admin.ch/agenda2030/de/home/agenda-2030/die-17-ziele-fuer-eine-nachhaltige-entwicklung/ziel-4-inklusive-gleichberechtigte-und-hochwertige-bildung.html

Mayring, P. (2015). Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken (12. Aufl.). Beltz.

SBBK (Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz) (2023). Empfehlung Nr. 7. https://edudoc.ch/record/216981/files/empf_nachteilsausgleich_d.pdf

Schellenberg, C., Pfiffner, M., Krauss, A., De Martin, M. & Georgi-Tscherry, P. (2021). EIL – Enhanced Inclusive Learning. Nachteilsausgleich und andere unterstützende Massnahmen auf Sekundarstufe II: Schlussbericht. Hochschule für Soziale Arbeit Luzern & Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik. https://edudoc.ch/record/215650?ln=de

SDBB (Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) (2013). Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung. Bericht. SDBB.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK), vom 13. Dezember 2006, durch die Schweiz ratifiziert am 15. April 2014, in Kraft seit dem 15.  Mai 2014, SR 0.109.

Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) vom 19. November 2003 (Stand am 1. Juli 2024) SR 412.101.

Vollmer, K. & Frohnenberg, C. (2014). Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende. Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis. Bundesinstitut für Berufsbildung. https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/download/7407

Wüthrich, R. (2024). (Un)genutztes Potenzial – Unterstützungsmaßnahmen zur Erhöhung von Inklusion an Berufsfachschulen. bwp@ Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online, 46, 1–17. https://www.bwpat.de/ausgabe46/wuethrich_bwpat46.pdf

  1. Berufliche Grundbildung für erwachsene Personen (Art. 32 BBV).