Berufsbildung für Jugendliche mit Gehörlosigkeit und Hörbehinderung

Bericht im Rahmen der Initiative «Berufsbildung 2030»

Sina Schlumpf

Zusammenfassung
Jugendliche und Lernende mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung sollen beim Übergang in die Berufsbildung sowie während der beruflichen Grundbildung adäquat beraten und begleitet werden. Vor diesem Hintergrund bietet ein vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erarbeiteter Bericht allen Akteur:innen Unterstützung. Der Anfang 2024 publizierte Bericht weist auf bestehende Hilfestellungen hin und benennt Optimierungsmöglichkeiten. Damit soll für Lernende mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung der Zugang zur Berufsbildung und die Unterstützung während einer beruflichen Grundbildung verbessert werden. Die im Bericht zusammengetragenen Erkenntnisse können auch bei anderen Arten von Beeinträchtigungen als Informationsquelle dienen.

Résumé
Les jeunes sourds ou malentendants doivent être conseillés et accompagnés de manière adéquate lors du passage vers la formation professionnelle initiale et pendant celle-ci. Dans ce contexte, un rapport élaboré par le Secrétariat d'État à la formation, à la recherche et à l'innovation (SEFRI) constitue un soutien pour tous les acteurs. Ce rapport, publié début 2024, met en évidence les aides existantes et les possibilités d'optimisation. L'objectif est d'améliorer l'accès à la formation professionnelle et le soutien pendant la formation professionnelle initiale pour les apprenties et apprentis sourds ou malentendants. Les conclusions du rapport peuvent également servir de source d'information pour d'autres types de handicap.

Keywords: Hörbehinderung, Berufsbildung, berufliche Grundbildung, Übergang zur Arbeitswelt / surdité, formation professionnelle, formation professionnelle initiale, passage à la vie active

DOI: https://doi.org/10.57161/z2024-06-04

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 30, 06/2024

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Zwei komplexe Systeme finden zusammen

Die Schweizer Berufsbildung bietet mit ihren rund 250 Abschlüssen der beruflichen Grundbildung eine grosse Auswahl an Berufen beziehungsweise Lehrstellen, mit denen Jugendliche ins Berufsleben starten können. Die Berufsbildung ermöglicht den Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Sie ist arbeitsmarktbezogen und als Teil des Bildungssystems auf der Sekundarstufe II und auf der Tertiärstufe angesiedelt. Zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz entscheiden sich für eine berufliche Grundbildung. Sie eignen sich dadurch eine solide berufliche Grundlage an. Eidgenössische Berufsatteste und Fähigkeitszeugnisse bilden die Basis für lebenslanges Lernen und eröffnen vielfältige berufliche Perspektiven. Der Einstieg in die Berufswelt ist für die Jugendlichen mit vielen neuen Erfahrungen verbunden: Von der Berufswahl über den Bewerbungsprozess bis hin zu den drei Lernorten während der beruflichen Grundbildung – Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse – sind die Jugendlichen fortwährend mit neuen Inhalten, Situationen und Ansprechpersonen konfrontiert (SBFI, 2024a).

Neben dem Berufsbildungssystem zeigt sich auch die Welt der Menschen mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung komplex. Diese Komplexität ergibt sich unter anderem aus den unterschiedlichen Sozialisationserfahrungen und der Art und Weise ihrer Kommunikation. Denn wie Menschen mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung sozialisiert werden, hängt massgeblich davon ab, wie sie mit der Umgebung kommunizieren, aber auch welchen Zugang sie zu vorschulischen und schulischen Fördermassnahmen erhalten. Dies wiederum ist an den Schulentscheid ihrer Eltern geknüpft. Dadurch versteht sich, dass Menschen mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung in Bezug auf die Kommunikation und ihren persönlichen Hintergrund keine homogene Gruppe bilden. Es gibt grosse Unterschiede bezüglich Hörstatus sowie Erst- und Zweitsprache. Grob lassen sich folgende vier Gruppen unterscheiden (SBFI, 2024b):

Die grösste Gruppe der Jugendlichen mit Hörbehinderung ist heute diejenige, der lautsprachlich orientierten mit Hörapparaten. Viele Personen mit einer Hörbehinderung können allein oder mit minimaler Hilfe Inhalte verstehen und dem Gesagten folgen. Die Kommunikation kann mittels verschiedener Massnahmen unterstützt werden. Diese umfassen insbesondere die Anwendung von individuellen technischen Hörsystemen und Hilfsmitteln, Dolmetschen für Gebärdensprache oder Ergänzende Laut-Sprache (ELS), Schriftdolmetschen sowie Höranlagen. Weiter kann die Kommunikation erleichtert werden, indem beispielsweise gute Lichtverhältnisse herrschen, in kurzen Sätzen gesprochen wird oder Hintergrundgeräusche beseitigt werden (ebd.).

Berufliche Grundbildung in Kürze (SBFI, 2024a)

Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)

Eine berufliche Grundbildung mit EBA ermöglicht überwiegend praktisch begabten Jugendlichen einen anerkannten Abschluss mit einem eigenständigen Berufsprofil. Sie eröffnet den Zugang zu einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung mit EFZ.

Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

In einer beruflichen Grundbildung mit EFZ werden Qualifikationen zur selbstständigen Ausübung eines bestimmten Berufs erworben. Sie eröffnet den Zugang zur höheren Berufsbildung. Während oder nach dem Abschluss einer beruflichen Grundbildung mit EFZ kann zudem eine Berufsmaturität erworben werden.

Eidgenössische Berufsmaturität

Die Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung mit EFZ um eine erweiterte Allgemeinbildung. Sie ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule. Mit der Ergänzungsprüfung ist auch der Zugang zu einem Studium an einer Universität oder an einer Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) möglich.

Vermittlung von Theorie und Praxis: die drei Lernorte

Markenzeichen und Stärke der Berufsbildung ist der direkte Bezug zur Arbeitswelt. Dies widerspiegelt sich in den verschiedenen Lernorten.

Durchlässigkeit: kein Abschluss ohne Anschluss

Die Berufsbildung ist von einer hohen Durchlässigkeit geprägt: Der Besuch weiterführender Bildungsangebote, der Wechsel von der Berufsbildung an eine Hochschule sowie ein Tätigkeitswechsel im Verlauf des Arbeitslebens werden durch die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen erleichtert. Die Berufsbildung deckt ein breites Spektrum an Bildungsmöglichkeiten ab. Die Angebote berücksichtigen unterschiedliche Fähigkeiten und sind auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersklassen ausgerichtet. Auf allen Ebenen ist ein vielfältiges Angebot an berufsorientierten Weiterbildungen vorhanden.

Bericht «Gehörlose und Hörbehinderte und ihr Zugang zur Berufsbildung»

Um das gegenseitige Verständnis für die Komplexität des jeweils anderen Systems zu fördern, hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation im Rahmen des Projekts «Gehörlose und Hörbehinderte und ihr Zugang zur Berufsbildung» einen Bericht erarbeitet (SBFI, 2024b). Das SBFI hat regionale Unterschiede festgestellt. Diese betreffen die Arten von Hilfestellungen, die für Jugendliche und Lernende mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung bereits bestehen. In der Deutschschweiz existiert ein dichtes Netz an regionalen, in Dachverbänden organisierten Beratungsstellen. Es gibt zum Beispiel in jedem Deutschschweizer Kanton einen audiopädagogischen Dienst. In der Romandie bestehen Kompetenzzentren für Gehörlosigkeit und Hörbehinderung. Zudem werden Unterstützungsleistungen durch verschiedene Vereine und Institutionen angeboten. Als weitere regionale Eigenschaft ist die Ergänzende Laut-Sprache (ELS) zu erwähnen, welche jedoch fast nur in der Romandie Anwendung findet. Im Tessin unterstützt in diesem Bereich insbesondere die Gruppo di lavoro Krisalide.

Zudem beschreibt der Bericht, wie Jugendliche mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung vor und während der beruflichen Grundbildung unterstützt werden und was das Umfeld tun kann. Lernende mit Beeinträchtigungen haben den gesetzlich verankerten Anspruch auf Massnahmen des Nachteilsausgleichs, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.[1] Auf kantonaler Ebene umfasst der Anspruch Leistungen der Invalidenversicherungen (IV) und andere Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Audiopädagogischer Dienst oder Kompetenzzentren). Schliesslich besteht ein grosses Netzwerk an Beratungsstellen, Verbänden und Vereinen, die mit der Situation von Gehörlosigkeit oder Hörbehinderung vertraut sind und Hilfestellungen wie spezialisierte Beratungsdienste oder Erfahrungsaustausche für Eltern anbieten. Je nach persönlicher Situation sind die Betroffenen unterschiedlich gut mit den bestehenden Angeboten vertraut.

Zusammenfassend zeigt sich, dass in der Berufsbildung auf der Basis der bestehenden Gesetzgebung ein vielfältiges Instrumentarium an Massnahmen und Unterstützungsangeboten für Jugendliche und Erwachsene mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung sowie Unternehmen besteht. Wichtig ist, im Einzelfall das jeweils beste Vorgehen und Angebot zu finden und dabei die vorhandenen Instrumente optimal zu nutzen. Dabei geht es darum, gemeinsam eine optimale Passung basierend auf den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Person mit Behinderung einerseits und den Angeboten und Anforderungen der Berufsbildung und Invalidenversicherung andererseits zu erreichen. Der Bericht zeigt auch, dass Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Ein Massnahmenplan benennt konkrete Optimierungen und weist diese den jeweils zuständigen Organisationen zu. Der Plan enthält elf Massnahmen, von denen einige sofort umgesetzt werden können (z. B. Untertitelung von Videos) und andere eine Abstimmung zwischen den zuständigen Akteur:innen erfordern (z. B. Wissenstransfer zwischen den Akteur:innen). Ein weiterer Teil der Massnahmen ist im interinstitutionellen Kontext anzugehen und kann auch Personen mit anderen Arten von Beeinträchtigungen betreffen (z. B. Überprüfung bestehender Informationsangebote). Hier ist eine vertiefte Klärung zwischen den zuständigen Akteur:innen erforderlich.

Die folgenden Kapitel fassen die wichtigsten Ergebnisse des Berichts zusammen. Sie beschreiben, was zu Beginn, während und nach erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Grundbildung zu beachten ist. Zudem wird näher darauf eingegangen, wie Jugendliche vor, während und nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung unterstützt werden und was – gemäss der Analyse des SBFI – für Jugendliche und Lernende mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung für den Start ins Berufsleben wichtig ist.

Vor der beruflichen Grundbildung

Der Start ins Berufsleben beginnt mit dem Berufswahlprozess. Der Prozess orientiert sich an den sprachregionalen Lehrplänen. Die Umsetzung (Anzahl Lektionen für die berufliche Orientierung, Integration in andere Fächer oder eigenes Fach etc.) liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Berufswahlprozess findet vom 9. bis zum 11. Schuljahr statt.

Der Hauptgedanke im Berufswahlprozess ist, dass die Schüler:innen sich mit ihren eigenen Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten befassen, das Bildungssystem kennenlernen und die Möglichkeit haben, sich mit einem breiten Spektrum an Berufen auseinanderzusetzen, bevor sie eine Berufswahl treffen.

Die Berufswahl wird in der Schule und bei der Berufsberatung thematisiert. Folgende Instrumente stehen dabei zur Verfügung: Berufswahlunterricht, Berufsberatung, Kantonale Berufsinformationszentren BIZ, IV-Berufsberatung, spezialisierte Beratungsdienste für Menschen mit Gehörlosigkeit und Hörbehinderung, Informationen im Internet, Berufsmessen und Schnupperlehren. Zudem nehmen die Eltern eine zentrale Rolle im Berufswahlprozess ihrer Kinder ein.

Haben sich die Jugendlichen für einen bestimmten Beruf entschieden, gilt es, einen passenden Betrieb zu finden und sich zu bewerben. Dabei kann es Jugendlichen mit Hörbehinderung schwerfallen, offen über die Beeinträchtigung zu kommunizieren und sich zu «offenbaren». Es ist aber für das Umfeld zentral, über die Beeinträchtigung informiert und sensibilisiert zu sein. Dies ermöglicht auch, dass alle Beteiligten Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Während und nach der beruflichen Grundbildung

Für die praktische Ausbildung der Lernenden im Lehrbetrieb sind die Berufsbildner:innen zuständig. Sie führen die Lernenden in den Betriebs-, Berufs- und Arbeitsalltag ein, definieren Lernziele, begleiten, unterstützen und fördern die Lernenden in der praktischen Arbeit und beurteilen die Lernergebnisse. In grösseren Betrieben wird die Ausbildung oft auf mehrere Personen verteilt.

Die Berufsbildner:innen müssen sich mit der Situation einer lernenden Person mit Gehörlosigkeit oder einer Hörbehinderung auseinandersetzen. Beispielsweise kann die IV finanzielle Unterstützung für behinderungsbedingte Mehrkosten bei der Anschaffung und/oder Umrüstung eines Arbeitsplatzes im Rahmen eines Lehrvertrags vergüten. Dies kann zum Beispiel Höranlagen, Telefone oder Licht-Alarmanlagen beinhalten. Weiter sollten sich Betriebe bewusst sein, dass für die Organisation von Dolmetsch-Dienstleistungen genügend Zeit einberechnet werden muss, was im Arbeitsalltag teilweise hinderlich sein kann.

Verschiedene Beratungsstellen bieten Sensibilisierungsmassnahmen vor Ort an. Für Arbeitgebende gibt es zudem viele Informationsquellen und Merkblätter, die darüber informieren, wie Hürden abgebaut werden können: Associazione per persone con problemi d'udito ATiDU, Beratung für Schwerhörige und Gehörlose BFSUG, Fondation A Capella, Pro Audito Schweiz, Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder SVEHK, Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS, Service d’Aide à l’integration, Travail.Suisse Formation etc.

An der Berufsfachschule kann der Kontakt zu den Lehrpersonen eine Herausforderung sein, da viele Lehrpersonen nur eine geringe Anzahl Stunden unterrichten. Es ist wichtig, alle Lehrpersonen zu informieren, damit kein falsches Bild der Leistungen der Schüler:innen entsteht. Eine andere Herausforderung für die Lernenden ist oft auch die Klassengrösse. Bei Gruppendiskussionen ist zu beachten, dass alle dem Gesagten folgen können.

Neben kantonalen Berufsfachschulen gibt es für Lernende aus der Deutschschweiz und dem Fürstentum Liechtenstein die Möglichkeit, die Berufsfachschule für Lernende mit Hör- und Kommunikationsbehinderung BSFH in Zürich zu besuchen. Der Besuch der BSFH ist an eine entsprechende IV-Kostengutsprache des jeweiligen Wohnkantons geknüpft.

Beim Besuch der überbetrieblichen Kurse (üK) empfiehlt es sich, mit dem üK-Zentrum Kontakt aufzunehmen, um auf die Situation und Hilfsmittel aufmerksam zu machen. Die Kontaktaufnahme kann über die Berufsfachschule oder den Betrieb erfolgen.

Für Qualifikationsverfahren (z. B. Abschlussprüfung, individuelle praktische Arbeit IPA) kann beim kantonalen Berufsbildungsamt ein Antrag für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten über die Möglichkeiten informiert sind.

Auf den Abschluss einer beruflichen Grundbildung folgt in der Regel der Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben. Junge Erwachsene mit einer Beeinträchtigung stehen hier erneut vor der Herausforderung, ihre Situation zu erklären und auf bestehende Massnahmen hinzuweisen.

Ein Coaching der IV ist in dieser Phase möglich, ebenso wie die Beratung von Betrieben durch die IV. Wichtig ist, bereits während der beruflichen Grundbildung den Übergang anzusprechen sowie Lern-, Arbeits- und Bewerbungsstrategien zu entwickeln. Schliesslich sollten die Jugendlichen während ihrer beruflichen Grundbildung darin bestärkt werden, über ihre eigenen Stärken zu kommunizieren und selbstbewusst zu ihrer Identität als Jugendliche mit einer Hörbehinderung zu stehen. Der Austausch mit Personen mit derselben Behinderung (Peers) ist auch in diesem Bereich zentral.

Wie es weitergeht

Der Bericht und der Massnahmenplan wurden nach der Kenntnisnahme durch die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) Anfang des Jahres 2024 auf der Homepage von «Berufsbildung 2030» publiziert sowie über die einzelnen TBBK-Mitglieder (Bund, Kantone und Sozialpartner) in deren Kreisen veröffentlicht und weiterverbreitet. Um Akteur:innen ausserhalb der Berufsbildung zu informieren und für die Thematik zu sensibilisieren, werden die Projektergebnisse auch in Gremien wie etwa der interinstitutionellen Zusammenarbeit vorgestellt. Auch haben die involvierten Verbände und Betroffenenorganisationen eine wichtige Vermittlungsrolle. Indem der Bericht aufzeigt, wie die Berufsbildung funktioniert und welche Unterstützungsangebote zur Integration bestehen, kann er auch bei anderen Arten von Beeinträchtigungen eine Informationsquelle sein.

Gemäss den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten ist es an den Verbundpartnern der Berufsbildung, der IV und den Behindertenorganisationen, die Massnahmen umzusetzen und bei Bedarf weitere Abklärungen vorzunehmen. Im Sommer des Jahres 2025 wird das SBFI im Rahmen einer Umfrage die Umsetzung der Massnahmen prüfen.

Sina Schlumpf
Projektverantwortliche Berufsbildungspolitik

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

sina.schlumpf@sbfi.admin.ch

Literatur

SBBK (Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz) (2023). Empfehlung Nr. 7 «Nachteilsausgleich». https://www.edk.ch/de/sbbk/dokumentation/empfehlungen

SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) (2024a). Die Berufsbildung in der Schweiz kurz erklärt. https://www.berufsbildung-schweiz.ch/de

SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation), Ressort Berufsbildungspolitik (2024b). Gehörlose und Hörbehinderte und ihr Zugang zur Berufsbildung. Projekt im Rahmen der Initiative «Berufsbildung 2030» – Schlussbericht. https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/dienstleistungen/publikationen/publikationsdatenbank/schlussbericht_gehoerlose_hoerbehinderte_zugangberufsbildung.html

SDBB (Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) (2013). Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung. SDBB.

  1. Als hilfreiche Informationsquellen dient die Empfehlung Nr. 7 der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK, 2023) sowie der Bericht «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung» des Schweizerischen Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB, 2013).