Wege aus der Repression – Selbstbestimmte Sexualität für Menschen mit Behinderung

Wie Behindertenorganisationen Autonomie und Selbstbestimmung in der Sexualität besser fördern können

Karin Huber

Zusammenfassung
Die Sexualität von Menschen mit Behinderungen wird weitgehend tabuisiert. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das für Menschen mit Behinderungen gleichermassen Geltung haben muss. Insbesondere Organisationen der privaten Behindertenhilfe sind in der Pflicht, sich aktiv für das Recht auf Sexualität einzusetzen. Der Artikel zeigt, welche Einflussmöglichkeiten die privaten Behindertenorganisationen haben und wie sie die selbstbestimmte Sexualität bereits unterstützen. Dafür braucht es einen Kulturwandel bei den Organisationen – und ein besseres Verständnis für die Sexualität und ihren Stellenwert bei der Gleichstellung.

Résumé
La sexualité des personnes en situation de handicap est un tabou considérable. Le droit à l'autodétermination sexuelle est un droit fondamental qui doit s'appliquer de la même manière aux personnes en situation de handicap. Les organisations privées d'aide aux personnes en situation de handicap, en particulier, ont le devoir de défendre activement le droit à la sexualité. L'article montre quelles sont les possibilités d'influence des organisations privées de personnes en situation de handicap et comment elles soutiennent déjà la sexualité autodéterminée. Pour cela, il faut un changement de culture au sein des organisations ainsi qu’une meilleure compréhension de la sexualité et de sa place au niveau de l'égalité.

Keywords: Behinderung, Sexualität, Selbstbestimmung, Institution, Behindertenrechte / handicap, sexualité, autodétermination, institution, droits des personnes handicapées

DOI: https://doi.org/10.57161/z2023-06-04

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 29, 06/2023

Creative Common BY

Einleitung

Sexualität ist auch für Menschen mit Behinderungen wichtig. Sie können diese aber oftmals nicht nach ihren Wünschen und Bedürfnissen leben. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die in einer Institution leben. Es mangelt oftmals an Privatsphäre sowie an Angeboten wie beispielsweise einer Sexualbegleitung (Gabriel, 2019). Sexualbegleitung wird durch speziell ausgebildete Sexarbeitende angeboten. Das Angebot existiert in der Schweiz seit 2003 und richtet sich an Menschen mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen.

Die (gelebte) Sexualität von Menschen mit Behinderungen ist ein Thema, das auch 50 Jahre nach der Einführung des Normalisierungsprinzips stark polarisiert. Das Normalisierungsprinzip beinhaltet, allen Menschen mit geistiger Behinderung Lebensmuster und Alltagsbedingungen zugänglich zu machen, die den üblichen Bedingungen und Lebensarten der Gesellschaft entsprechen. Heute wird die Geschlechtsidentität von Menschen mit Behinderungen häufig immer noch nicht wahrgenommen – die Behinderung steht im Vordergrund. Besonders schwer tut sich ein grosser Teil der Gesellschaft bei der Verknüpfung von Menschen mit Behinderungen und sexuellen Handlungen im engeren Sinn. Damit gemeint sind Handlungsweisen, die gemeinhin als «Sex» verstanden werden wie Selbstbefriedigung, Petting oder Geschlechtsverkehr. Dass Menschen mit Behinderungen sexuelle Wünsche verspüren und Sex haben möchten, wird von einem Grossteil der Gesellschaft weiterhin als problematisch angesehen (Lukesch, 2023; Gabriel, 2019).

Die Behindertenorganisationen thematisieren die Sexualität häufig im Sinne der Prävention. Sie gehen in erster Linie davon aus, dass sie Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Vulnerabilität auch in ihrer Sexualität besonders schützen müssen. Dementsprechend sind Aufklärung und Begleitung die vorrangigen Angebote dieser Organisationen. Beispielhaft dafür ist das Statement auf der Webseite der Elternorganisation Insieme: «Alle Menschen haben das Recht, ihre Sinnlichkeit und Sexualität zu leben und Beziehungen einzugehen. Dabei brauchen Menschen mit geistiger Behinderung Sexualaufklärung und Begleitung» (Insieme, o. J.). Nach diesem Verständnis ist der Mensch mit Behinderung bei sexuellen Handlungen dem Risiko von Verletzungen ausgesetzt und benötigt daher in erster Linie Aufklärung, Beratung und Begleitung. Dass Sexualität auch Menschen mit Behinderungen Spass und Freude bereiten kann und sich dadurch ihr Wohlbefinden steigert, klammern präventive Haltungen aus.

Das «netzwerk avanti»

Die Autorin ist Mitglied des netzwerk avanti. Das netzwerk avanti (vormals avanti donne) ist eine Organisation von Selbstvertretenden. Das Netzwerk setzt sich seit dem Jahr 2002 ein für die Interessen und die Gleichstellung von Frauen und Mädchen sowie non-binären, trans-, inter- und agender Personen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Das Recht auf sexuelle und körperliche Selbstbestimmung gehört zu den Kernforderungen. Zusammen mit Inclusion Handicap und weiteren Unterstützenden lancierte das netzwerk avanti im Herbst 2022 die Petition «Stoppt Zwangssterilisationen», die das Verbot von Zwangssterilisationen in der Schweiz fordert: www.avantidonne.ch/avanti-donne/blogbeitrage/petition-stoppt-zwangssterilisationen

In der Bachelorarbeit «Wer macht denn sowas?! Sexualbegleiterinnen und Sexualbegleiter in der Schweiz und ihre Unterstützung durch die Soziale Arbeit» zeigt Gabriel (2019) auf, was Menschen mit Behinderungen in Institutionen daran hindert, ihre Sexualität auszuleben. Die unter anderem durch Sonderschulung verursachte Separation führt häufig dazu, dass es für Jugendliche mit Behinderungen schwierig ist, Kontakte und Freundschaften mit Gleichaltrigen zu pflegen. Dies verzögert ihre soziale Reife und die Ablösung von den Eltern, was dazu führen kann, dass sie abhängig von den Eltern sind. Diese Abhängigkeit wiederum wirkt sich hinderlich auf die sexuelle Entfaltung aus. Ein weiteres Hindernis, Sexualität in Institutionen auszuleben, ist die Wohnsituation mit wenig Privatsphäre und knapp bemessenen Zimmergrundrissen, die keinen Platz für ein Doppelbett bieten. Zudem ist das Thema Sexualität oft mit Tabuisierung und restriktivem Verhalten verbunden. So machen es Regeln wie Besuchszeiten oder Gruppenregelungen sowie die häufig ablehnende Haltung des Betreuungspersonals fast unmöglich, Sexualität individuell zu gestalten und zu leben (Gabriel, 2019).

Was können Organisationen und Institutionen tun, damit Autonomie und Selbstbestimmung auch im Bereich der Sexualität ermöglicht werden? Nachfolgend wird gezeigt, welche Einflussmöglichkeiten die privaten Behindertenorganisationen haben und wie sie selbstbestimmte Sexualität bereits fördern.

Auftrag der Behindertenorganisationen

Mittels Finanzhilfen der Invalidenversicherung (IV) unterstützt der Bund Organisationen der privaten Behindertenhilfe und der Selbsthilfe. Die Organisationen erbringen dafür «Leistungen zur Förderung und Unterstützung der Eingliederung Behinderter» (LUFEB). Sie fördern und unterstützen Leistungen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, insbesondere zur Befähigung und Förderung der selbstbestimmten Entscheidfindung, der partizipativen Lebensführung (Inklusion) und der umfassenden Teilhabe im Sinne der BRK (BSV, 2023). Die Leistungen sollen Menschen mit Behinderungen in ihrer Autonomie und Selbstbestimmung unterstützen. Zudem sollen sie die breite Öffentlichkeit für Behinderungsfragen sensibilisieren.

Konkret fliessen die Finanzhilfen in die Kassen der sprachregional und national tätigen Dachorganisationen der Behindertenhilfe, mit denen das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat.[1] Das Geld wird für Betreuungs-, Begleitungs- und Beratungstätigkeiten sowie für Kurse und Treffpunkte eingesetzt. Zudem wird die Grundlagen-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Ziel der Finanzhilfen ist die Ermöglichung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere sollen damit die Autonomie, die Inklusion und die umfassende Teilhabe gefördert werden (Baumgartner et al., 2023).

Sexuelle Rechte als Bestandteil des Gleichstellungsauftrags

Die sexuellen Rechte sind grundlegende Menschenrechte, die für alle Menschen gleichermassen gelten, unabhängig von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Die sexuellen Rechte von Menschen mit Behinderungen umfassen die Rechte auf Privatsphäre, auf Information und Bildung, auf körperliche Unversehrtheit, auf sexuelle Gesundheit und auf die freie Wahl von Beziehungen und Familienplanung. Die sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmungsrechte eines Menschen umfassen das Recht, selbst und unbeeinflusst entscheiden zu können über die eigene sexuelle Entfaltung und Reproduktion. Dieses Grund- und Menschenrecht ist völkerrechtlich und verfassungsrechtlich verankert (Minder, 2022).

Die Behindertenrechtskonvention (BRK) enthält ebenfalls Bestimmungen zu den sexuellen und reproduktiven Rechten von Menschen mit Behinderungen. Beispielsweise haben Menschen mit Behinderungen ein Recht darauf, dass ihr Privat- und Familienleben geschützt wird (Art. 23). Auch das Recht auf Unversehrtheit (Art. 17) ist für die Sexualität relevant und umfasst insbesondere auch den Schutz vor Zwangssterilisation.

Obwohl die selbstbestimmte Sexualität ein Grundrecht ist, wird sie bis heute nur von wenigen Organisationen gefördert. Möglich wäre dies mit personenspezifischen Leistungen (Kurse, Freizeitangebote, Treffpunkte) und nicht-personenspezifischen Leistungen (z. B. durch Publikationen oder Öffentlichkeitsarbeit). Der Inhalt der Angebote beschränkt sich in der Regel auf Sport- und Freizeitkurse. Alle Behindertenorganisationen sollten ihr Verständnis von Gleichstellung kritisch überprüfen. Dazu gehört auch das Bild, das sie von den Betroffenen gegen aussen vermitteln. Dieses Bild ist leider oftmals paternalistisch, wenig selbstbestimmt und vor allem sehr asexuell geprägt.

Zudem müsste die selbstbestimmte Sexualität als ein Aspekt der Gleichstellung anerkannt werden. Dafür bräuchte es aber bei vielen Organisationen einen entsprechenden Kulturwandel.

Das Sexualkonzept der Vereinigung Cerebral Schweiz[2]

Im Unterschied zu den meisten anderen Organisationen vertritt die Vereinigung Cerebral Schweiz eine offene Haltung gegenüber dem Thema Sexualität. Selbstbestimmte Sexualität definiert die Vereinigung Cerebral Schweiz in ihrem Sexualkonzept folgendermassen:

Selbstbestimmte Sexualität ist die Freiheit und Möglichkeit, diese nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu leben. Das heisst, dass Menschen selbst entscheiden, in welcher Form, an welchem Ort und mit welcher(n) Person(en) sie die Sexualität ausleben. Unabhängig davon, wie sie erzogen wurden, welche Präferenzen oder welches Wissen sie haben. Ein Mensch mit Behinderungen ist vor Gesetz gleichgestellt und hat somit dieselben Rechte, aber auch Pflichten (Vereinigung Cerebral Schweiz, 2022).

Unter dem Motto, dass Sexualität eine Quelle der Lebensfreude darstelle, setzt sich die Vereinigung in ihrem Magazin unverkrampft mit dem Thema auseinander (Stokar, 2022). Selbstbestimmte Sexualität ist zudem eines der strategischen Ziele der Organisation. Seit dem Jahr 2022 besteht ein Sexualkonzept, das die Sexualität von Menschen mit Zerebralparese aktiv unterstützt. Neben (Peer-)Beratungen gehören zu den Angeboten der Vereinigung Cerebral Schweiz auch «Single-Ferien» sowie Kurse zu den Themen Selbstbild, Dating, Partnerschaft und achtsame Berührung. Zudem ermöglicht Cerebral Schweiz Dienstleistungen wie die passive Sexualassistenz. Dabei werden Mitarbeitende von Cerebral Schweiz nicht aktiv in die sexuelle Handlung einbezogen, sondern unterstützen sexuelle Handlungen, die nicht von der selbstbetroffenen Person oder deren Partner:in ausgeführt werden kann. Aktive Sexualassistenz oder eine Sexualbegleitung bietet Cerebral Schweiz als externe Dienstleistung an (Cerebral-love, o. J.).

Gestützt auf dieses Sexualkonzept erstellte Cerebral Schweiz eine Vorlage zur Risikoanalyse und einen Leitfaden zur Auftragsklärung. Dabei geht es um die Klärung der Leistungen im Zusammenhang mit der passiven Sexualassistenz (Vereinbarung zum Auftrag der passiven Sexualassistenz in den Dienstleistungen der Vereinigung Cerebral Schweiz). Diese Grundlagen können auch anderen Organisationen und Institutionen als Modell dienen, um die Assistenz und die Begleitung im Themenbereich der Sexualität zu definieren. Mit ihrer Webseite Cerebral-love betreibt die Vereinigung zudem eine Plattform mit einem Forum für den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu selbstbestimmter Sexualität und Partnerschaft zwischen Fachpersonen, Eltern und Selbstbetroffenen. Selbstbetroffene schreiben Erlebnisberichte und teilen ihre Erfahrungen. Die Seite wird ergänzt mit Fachartikeln. Viele davon sind für Menschen mit oder ohne Behinderungen gleichermassen interessant und relevant (Cerebral-love, o. J.).

Ausblick

Heute ist die Behindertenhilfe aufgrund ihrer Anbindung an das Invalidengesetz (IVG) stark ausgerichtet auf die Integration in den Arbeitsmarkt und die gesellschaftliche Teilhabe. Individuelle Bedürfnisse wie die selbstbestimmte Sexualität werden dadurch zu wenig gefördert. Den erforderlichen Bedarf an Leistungen ermitteln zudem die von den Finanzhilfen abhängigen Organisationen. Dadurch ist unklar, ob das Angebot den individuellen Bedürfnissen der Nutzer:innen entspricht. Diese Gefahr wird dadurch noch erhöht, dass die Organisationen überwiegend von Personen ohne Behinderungen geführt werden. Bei einem tabubehafteten Thema wie Sexualität kann die ablehnende Haltung der Entscheidungstragenden dazu führen, dass für die Betroffenen wichtige Entwicklungen ausbleiben. Deshalb braucht es in der Behindertenhilfe dringend einen Kulturwandel und ein Bekenntnis zur Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen. Denn Menschen mit Behinderungen wissen selbst am besten, welche Leistungen sie benötigen.

Dr. iur. Karin Huber

Co-Geschäftsleiterin avanti donne

karin.huber@avantidonne.ch

Literatur

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (2023). Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB). Gültig ab 1.1.2024, gültig für die Betriebsjahre 2024 – 2027. Stand: 3.2023. https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/19665/download

Baumgartner, E., Hübscher, R., Oberholzer, D., Widmer, M., Margot-Cattin, P. & Froidevaux, G. (2023). Viertes Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung (FoP4-IV). Subjektfinanzierung Finanzhilfen Art. 74 IVG. Beiträge zur Sozialen Sicherheit 4/23. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.

Cerebral-love (o. J.). Infos zu selbstbestimmter Sexualität & Partnerschaft. www.cerebral-love.ch [Zugriff am 22.08.2023].

Gabriel, J. (2019). Wer macht denn sowas?! Sexualbegleiterinnen und Sexualbegleiter in der Schweiz und ihre Unterstützung durch die Soziale Arbeit. Bachelorarbeit, Sozialpädagogik Hochschule Luzern. https://files.www.soziothek.ch/source/2019_ba_Gabriel_zenodo2583530.pdf

Insieme (o. J.). Liebe und Sexualität. https://insieme.ch/thema/gesundheit-und-lebensqualitaet/liebe-und-sexualitaet/ [Zugriff am 22.08.2023].

Lukesch, B. (2023, 4. Januar). Tabu im Quadrat. www.republik.ch/2023/01/04/tabu-im-quadrat

Minder, L. J. (2022). Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmungsrechte von Mädchen und Frauen mit geistigen Behinderungen: eine Bestandesaufnahme. FamPra.ch, 1, 107–133. https://fampra.recht.ch/de/hefte/2022?ausgabe=1

Stokar, K. (2022). «Sexualität stellt eine Quelle der Lebensfreude dar…». Magazin Cerebral, 66 (1), 4–9. www.vereinigung-cerebral.ch/de/dokumentation/magazin

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK), vom 13. Dezember 2006, durch die Schweiz ratifiziert am 15. April 2014, in Kraft seit dem 15. Mai 2014, SR 0.109.

Vereinigung Cerebral Schweiz (2022). Konzept zur selbstbestimmten Sexualität und Partnerschaft von Menschen mit Behinderungen. Das Sexualkonzept der Vereinigung Cerebral Schweiz. www.vereinigung-cerebral.ch/fileadmin/media/Dachverband/Dokumente/docs_Rat/Sexualkonzept_VCS_2022_Endversion_mit_Anhaengen_01.pdf

  1. Für die aktuelle Vertragsperiode 2020 bis 2023 stehen Finanzhilfen in der Höhe von circa 154 Millionen Franken zur Verfügung für 51 Dachorganisationen und 473 Untervertragsnehmende.

  2. Die Autorin dankt Maja Cuk und Konrad Stokar von der Vereinigung Cerebral Schweiz für die die wertvolle Unterstützung.