Pädagogische Perspektiven auf sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung

Hendrik Trescher und Peter Nothbaum

Zusammenfassung
Das Thema der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung wurde lange nachrangig oder gar nicht behandelt. Seit einiger Zeit jedoch rückt es verstärkt in den Fokus. Auf die Frage, wie sich sexuelle Selbstbestimmung in der Praxis bestmöglich «umsetzen» lässt, kann keine standardisierte Antwort gegeben werden. Denn die Ursachen des «Problems» der fehlenden sexuellen Selbstbestimmung sind komplex. In den theoretischen Kapiteln werden die Themen Sexualität, Selbstbestimmung sowie Sexualität in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe beleuchtet. Daran anknüpfend werden Leitfragen diskutiert, die dem professionellen Team helfen sollen, verschiedene Handlungsoptionen abzuwägen.

Résumé
Le thème de l'autodétermination sexuelle des personnes ayant une déficience intellectuelle a longtemps été traité de manière secondaire, voire pas du tout. Depuis quelque temps, il fait l'objet d'une attention accrue. Il est impossible de donner une réponse standardisée à la question de savoir comment « mettre en œuvre » au mieux l'autodétermination sexuelle dans la pratique. En effet, les causes du « problème » de l'absence d'autodétermination sexuelle sont complexes. Les thèmes de la sexualité, de l'autodétermination et de la sexualité au sein des établissements pour les personnes en situation de handicap sont abordés dans les chapitres théoriques. Ensuite, certaines questions clés sont discutées afin d'aider les équipes professionnelles à évaluer les différentes possibilités d'action.

Keywords: Sexualität, Selbstbestimmung, kognitive Beeinträchtigung, Wohnen / sexualité, autodétermination, déficience intellectuelle, habitat

DOI: https://doi.org/10.57161/z2023-06-01

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 29, 06/2023

Creative Common BY

Hinführung

Die Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung wurde lange ignoriert und noch heute existieren diesbezüglich Vorurteile (Specht, 2013, 2021); so auch in der Pädagogik (Langner, 2010). Seit den 1980er-Jahren wird Sexualität immer mehr als ein wichtiger Bestandteil des Lebens auch von Menschen mit geistiger Behinderung begriffen. Aktuelle Bestrebungen der Sonder- und Inklusionspädagogik richten sich daher auf die Reformierung inzwischen als veraltet befundenen Betreuungsstrukturen, in denen das Thema Sexualität kaum oder gar nicht adressiert wurde. Zudem stehen mittlerweile Zielsetzungen wie Selbstbestimmung im Mittelpunkt, auch im Kontext der Sexualität (Trescher & Börner, 2014). In der Praxis ist diese Entwicklung jedoch nicht umfassend angekommen (wobei hier mitunter grosse Unterschiede je nach Organisation existieren). Für viele Menschen mit geistiger Behinderung ist eine an Selbstbestimmung orientierte Auslebung ihrer Sexualität nur eingeschränkt möglich (Specht, 2013). Das hat damit zu tun – so die These des Beitrags – dass auch andere Lebensbereiche von Menschen mit geistiger Behinderung oft von Fremdbestimmung geprägt sind (siehe u. a. Trescher, 2017a, 2017b, 2018). Für eine kritische Pädagogik, die eine möglichst umfassende Selbstbestimmung ihrer Adressat:innen zum Ziel hat, stellt sich daher folgende Frage: Wie können innerhalb der Strukturen der Behindertenhilfe Rahmenbedingungen für (mehr) Praktiken sexueller Selbstbestimmung geschaffen werden?

Im Folgenden wird erläutert, inwiefern Sexualität und Selbstbestimmung, insbesondere im Kontext geistiger Behinderung, zusammenwirken und inwiefern sie ambivalent sind. Nach einer Klärung der beiden Begriffe der Sexualität und der Selbstbestimmung wird aufgezeigt, dass die Möglichkeiten, selbstbestimmt zu leben und die eigene Sexualität auszuleben, massgeblich mit der Lebenssituation des betroffenen Individuums zusammenhängen.

Zum Begriff «Sexualität»

Es ist nicht einfach, den Begriff «Sexualität» zu definieren, da es eine Bandbreite verschiedener Interpretationen gibt, die soziokulturell-historisch wandelbar sind (Ortland, 2008; Lautmann, 2002). Lange war die Sexualität im Bereich der Biologie verwurzelt, im Sinne der Reproduktion der Menschen (Fox, 1986; Raithel et al., 2009). Anfang des 20. Jahrhunderts verband Sigmund Freud das Verständnis von Sexualität mit der Libido (Freud, 2009). Unter Sexualität ist mehr als der Sexualakt zu verstehen. Sie ist verbunden mit partnerschaftlichen Beziehungen, Liebe, Bedürfnissen nach Vertrauten, Wärme, Schutz und Geborgenheit. Folgt man diesem Verständnis von Sexualität, gibt es eigentlich nichts Nicht-Sexuelles. Denn die genannten Dimensionen sind eng verbunden mit dem Innenleben einer jeden Person. Ihre Fähigkeiten, Kenntnisse, Vorurteile und Erfahrungen steuern (mit). Letztlich schliesst dies die Gesamtheit von Lebensäusserungen, Verhaltensweisen, Empfindungen und Interaktionen ein (Ortland, 2008). Die Auslebung von Sexualität ist in der Praxis für jeden Menschen ein Aushandlungsprozess zwischen inneren Begehrensansprüchen (Subjektebene) und gesellschaftlichen Bedingungen. Denn die Sexualität hat sich an Normvorstellungen auszurichten und muss in seiner sozial akzeptierten Form vonseiten des Individuums eingeübt werden (Trescher & Börner, 2014).

Zum Begriff «Selbstbestimmung»

Auch der Begriff der Selbstbestimmung ist nicht eindeutig definiert (Kulig & Theunissen, 2006). Er kann hier vorzugsweise als Konzept gefasst werden, das seinen Adressat:innen zu (mehr) Autonomie verhelfen soll.[1] Gerade in sonder- und inklusionspädagogischen Diskursen wird Selbstbestimmung als Maxime pädagogischen Handelns herangezogen, da deren Adressat:innen oftmals in vielen Bereichen ihres Lebens in Abhängigkeitsverhältnissen stehen und über eingeschränkte persönliche Handlungsmöglichkeiten verfügen (Trescher, 2018). Selbstbestimmung ist jedoch ambivalent. Ihre Aneignung steht zwar grundsätzlich jedem Individuum offen, sobald es über ausreichend Raum zur Entfaltung des eigenen Willens verfügt. Aber auch hier stehen sich subjektive und gesellschaftliche Diskursansprüche gegenüber (Trescher & Börner, 2014). Die beiden Ansprüche äussern sich darin, dass das Individuum zwar über einen Handlungsspielraum für Entscheidungen verfügt, diese jedoch nur innerhalb eines gesellschaftlich determinierten Bezugsrahmens ausleben kann (ebd.). Ambivalent ist auch, dass das Individuum einerseits durch Handlungsweisen, die an Selbstbestimmung ausgerichtet sind, (mehr) Einfluss auf das eigene Leben nehmen kann. Anderseits kann das Individuum diese Fähigkeit nur unter einem gewissen Zwang ausbilden. Denn es besteht ein Spannungsfeld zwischen dem Anspruch auf Selbstbestimmung und der Notwendigkeit der Fürsorge beziehungsweise der Unterstützung, diese auszubilden (Katzenbach & Uphoff, 2008). Selbstbestimmung zielt also zum einen auf die Unabhängigkeit des Menschen von äusseren Strukturen, zum anderen ist sie in ihrer Genese und Entfaltung von diesen abhängig. Letztlich ist auch Selbstbestimmung eine Kompetenz, die, durch äussere Lebensumstände ermöglicht, ständig praktiziert und erprobt werden muss.

Sexualität in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe

Wird eine Person unter dem Label der «geistigen Behinderung» subsumiert, hat das meistens weitreichende Auswirkungen auf die Lebensführung (Trescher & Börner, 2014) – auch wenn es sich erstmal «nur» um ein konstruiertes «kulturelles und gesellschaftliches Differenzierungsmerkmal» (Waldschmidt, 2009, S. 130) handelt. So leben Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland vorrangig in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe oder in herkunftsfamiliären Wohnsettings (Seifert, 2016). Konzentriert wird sich hier auf erstere Wohnform, da das der Ort ist, an dem die pädagogische Handlungspraxis massgeblich stattfindet. Die stationären Wohnsettings sind in ihrer strukturellen Ausgestaltung verschieden. Studien zeigen aber, dass ihre Strukturen oftmals eine ungebrochene Nähe zu denen «totaler Institutionen» (Goffman, 1973) aufweisen; wenn auch in abgeschwächter und subtilerer Form als dies noch bis ins späte 20. Jahrhundert der Fall war (Trescher, 2017a, 2017b, 2018). Das Leben dort ist oftmals gekennzeichnet durch Erfahrungen der Überwachung, Regulierung, Isolation, Bürokratisierung und Fremdbestimmung. Das ist im Kontext sexueller Selbstbestimmung für Menschen mit geistiger Behinderung insofern herausfordernd, als dass diese – wie auch bei Menschen ohne geistige Behinderung – stark mit der Lebenssituation des betreffenden Individuums zusammenhängt (Frey, 2002). Denn sexueller Selbstbestimmung ist eine gewisse Autonomie im Alltag vorgeschaltet, über die viele Menschen mit geistiger Behinderung so oft kaum verfügen (Zinnmeister, 2013). Wie bereits erwähnt, bedarf es für das Erlernen von Selbstbestimmung und Sexualität die Möglichkeit, diese einzuüben und zu erproben. Diese kann nur innerhalb eines möglichst freien und privaten Entwicklungsraums geschehen.[2] Da das in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe eben oftmals nicht der Fall ist, wird die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung zur Herausforderung. Diese gilt es aus pädagogischer Sicht zu bearbeiten.

Fragen pädagogischen Handelns

Nicht in allen stationären Einrichtungen muss es so aussehen und viele Einrichtungen haben mittlerweile Konzepte, wie sie ihre Bewohner:innen dabei unterstützen können, ihre sexuellen Bedürfnisse bestmöglich auszuleben. Trotzdem sollte das Thema verstärkt angesprochen werden. Gerade die konzeptionelle Verankerung scheint besonders wichtig, kann aber nur als erste Orientierung fungieren. Selbstbestimmte Sexualität ist so komplex, dass sie nicht nach einem «Einheitsrezept» abgearbeitet werden kann. Nachfolgend werden daher exemplarisch einige Fragen gestellt, die es im professionellen Team je situativ und personenbezogen zu reflektieren gilt.

Was ist überhaupt für wen Sexualität?

Die kurzen Ausführungen weiter oben haben gezeigt, dass eine allgemeingültige Definition der Sexualität nicht leicht ist. Sie ist vielschichtig, in unterschiedlichsten Lebensbereichen verankert und ändert sich für jedes Individuum in ihrer Bedeutsamkeit in einzelnen Lebensabschnitten. Jedes Individuum, jeder Kulturkreis oder jede wissenschaftliche Disziplin legt daher auch einen mal mehr mal weniger stark divergierenden Interpretationskern von Sexualität fest. Auch im Kontext der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung zeigt sich dies, da verschiedene Definitionen von Sexualität der verschiedenen Akteur:innen existieren. Diese haben unmittelbaren Einfluss darauf, wie Sexualität im Betreuungsrahmen ausgelebt werden kann. Entscheidend sind daher Fragen wie folgende: Wann beginnt Sexualität überhaupt für wen? Wann endet sie und wie wird sie ausgelebt? Wer legt das mit welchem moralischen Recht fest? Was verstehen die Betreuungspersonen unter Sexualität? Was versteht der Mensch mit geistiger Behinderung unter Sexualität? Welches Wissen und welche Erfahrungen bringen die Menschen mit, die oft ihr Leben lang umfänglich betreut wurden? Wie ist das Verhältnis von Sexualität und Liebe? Was wünscht sich die zu betreuende Person hier? Wünscht sie sich beispielsweise Liebe statt rein körperlicher Sexualität und wie ist dies dauerhaft herzustellen beziehungsweise zu organisieren? Wie ist mit Wünschen der zu betreuenden Person nach eigener Familiengründung umzugehen? Wie kann die Person dahingehend beraten und unterstützt werden? Und wie wird mit ungewöhnlichen, nicht alltäglichen, individuellen Wünschen umgegangen? Gibt es Hilfsmittel und/oder Aufklärungsmaterialien? Nehmen Betreuungspersonen an Fort- und Weiterbildungen über das Thema teil? Und wenn ja, werden auch die Menschen mit geistiger Beeinträchtigung dabei eingebunden oder die Ergebnisse in irgendeiner Form mit ihnen zusammen besprochen oder Ähnliches?

Welche Rolle spielt Selbstbestimmung und wie kann diese gefördert werden?

Selbstbestimmung ist vor allem eine Kompetenz, die durch äussere Lebensumstände ermöglicht und durch ständiges Praktizieren und Erproben erlernt wird. Im Alltag wird dem Individuum dafür meist erst dann Raum dafür eröffnet, wenn ihm die Kompetenz attestiert wird, das eigene Handeln selbstständig innerhalb gewisser Grenzen gestalten zu können. Gleichsam wird der Zugang dann beschränkt, wenn die Kompetenz (noch) nicht gegeben ist. Das eröffnet ein Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch auf Selbstbestimmung und der Notwendigkeit zur Fürsorge, diese auszubilden. Daran anschliessend stellt sich die Frage, wie Selbstbestimmung für Menschen mit geistiger Behinderung zu fördern ist, ohne dass sich gleichzeitig aber Fürsorgepraxen (wie Unterstützung beim z. B. Zähneputzen, Rasieren, Duschen) verselbstständigen und (zu) lange fortbestehen. Es scheint zu kurz gedacht, wenn von ihnen einfach nur erwartet wird, dass sie in einzelnen Lebensbereichen (wie dem der Sexualität) von nun an selbstbestimmt(er) sind, während sich andere Lebensbereiche aber kaum verändern und die betroffenen Personen in einer sonst eher fremdbestimmten Umgebung verweilen. Sie sind aber nicht rundum «fremdbestimmt». Daher sollten die persönlichen Wünsche und Forderungen berücksichtigt werden, die die betroffenen Personen äussern. Was wünschen sie sich bezogen auf ihre Sexualität? Wie unterstützt man die Bewohner:innen darin, selbst herauszufinden, was sie wollen? Wie werden ihre Wünsche, wenn sie sich beispielsweise nicht verbalsprachlich äussern können, (fremd-)interpretiert? Laufen die Wünsche einem Obhuts-, Fürsorge- und Versorgungsgedanken zuwider und wenn ja, wie lassen sich die beiden bestmöglich vereinen? Selbstbestimmung bedeutet letztlich auch, danach zu fragen, wie die allgemeinen Lebensumstände von Menschen mit geistiger Behinderung berücksichtigt werden können und Abhängigkeitsverhältnisse sowie Verletzungen der Privatsphäre abgebaut werden können. Somit kann «Selbstbestimmung» nachhaltig als Kompetenz praktiziert werden.

Wie ist die Betreuung der Person mit geistiger Behinderung organisiert und was bedeutet das für die selbstbestimmte Auslebung der Sexualität dieser?

Die Möglichkeiten, selbstbestimmt zu leben und die eigene Sexualität auszuleben, hängen massgeblich mit der Lebenssituation des betroffenen Individuums zusammen. Hier können im Kontext der Sexualität folgende Fragen auftauchen: Wo können Menschen mit geistiger Behinderung Kontakte knüpfen? Wie sind diese Kontakträume ausgestaltet und inwiefern sind diese reguliert und überwacht (bspw. der Arbeitsplatz)? Oder müssen/sollen solche Kontakte pädagogisch hergestellt werden? Kann die Person diese Kontakte selbst bestimmen? Kann sie sich beispielsweise aussuchen, mit wem sie zusammenlebt, welche Freizeitaktivitäten sie besucht oder wie sie sich die Zeit mit (potenziellen) Partner:innen einteilt? Gibt es selbstständig zu bestimmende, auch spontane Übernachtungsmöglichkeiten? Verfügt die zu betreuende Person an ihrem Wohnort über genug Privat- und Intimsphäre, um Sexualität und sexuelle Kontakte auszuleben; insbesondere dann, wenn sie einen hohen Unterstützungsbedarf hat? Wer ist für das Thema «Sexualität» ansprechbar? Sind es die Eltern beziehungsweise Mitglieder der Herkunftsfamilie, externe Dienstleister:innen wie Sexualbegleiter:innen oder die Betreuungspersonen in der Einrichtung? Und wen wünscht sich die zu betreuende Person überhaupt als zuständig für das Thema? Wie kann die Person, die als dafür zuständig aufgefasst beziehungsweise bestimmt wird, ein Vertrauensverhältnis zur Person aufbauen, das gewährleistet, dass solch ein privates wie schambesetztes Thema verhandelt werden kann? Und wie gelingt der Spagat zwischen dem Aufrechterhalten eines professionellen Nähe-Distanz-Verhältnisses und dem Vermeiden zu grosser Abhängigkeitsverhältnisse? Auch Geschlechterverhältnisse gilt es berücksichtigen. Gerade bei Themen wie Sexualbegleitung ist auch das Verhältnis zur Prostitution zu klären und/oder wie eine Inanspruchnahme überhaupt zu finanzieren wäre. Wer regelt dies wiederum auch bürokratisch-technisch, wenn es die Person selbst nicht kann?

Fazit

Die aufgeworfenen Fragen, die sicherlich noch um Vieles erweiterbar sind, zeigen, dass pädagogisches Handeln im Kontext «Sexualität bei geistiger Behinderung» herausfordernd ist. Der Gegenstand ist so komplex, diffizil und schambesetzt, dass reine Einzelmassnahmen nicht greifen würden. Wichtig ist daher vor allem, dass sexuelle Selbstbestimmung nicht isoliert betrachtet wird, sondern Selbstbestimmung in einem globalen Kontext gedacht wird. Selbstbestimmung in einzelnen Bereichen ist nur schwer umsetzbar, wenn andere Bereiche fremdbestimmt bleiben. Dieser Herausforderung gilt es, sich pädagogisch zuzuwenden.

Prof. Dr Hendrik Trescher
Universitätsprofessor

Philipps-Universität Marburg

Institut für Erziehungswissenschaften

trescher@uni-marburg.de

Peter Nothbaum, M. A.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Philipps-Universität Marburg

Institut für Erziehungswissenschaften

peter.nothbaum@uni-marburg.de

Literatur

Fox, R. (1986). Bedingungen der sexuellen Evolution. In P. Ariès, A. Béjin & M. Foucault (u. a.) (Hrsg.), Die Masken des Begehrens und die Metamorphosen der Sinnlichkeit. Zur Geschichte der Sexualität im Abendland (S. 9–24). Fischer.

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  1. zu einer intensiveren Auseinandersetzung siehe Waldschmidt (2003, 2012)

  2. siehe zur Bedeutung des Privaten im Kontext der Behindertenhilfe Trescher (2015)