Zusammenfassung
Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind nicht nur im Herkunftsland oder auf den Fluchtrouten den Risiken einer Gefährdung des Kindeswohls ausgesetzt, sondern auch während ihres Aufenthaltes in Asylunterkünften in der Schweiz. Sowohl die psychische Verfassung der Minderjährigen und Eltern als auch die strukturellen Bedingungen der Kollektivunterkünfte sind wesentliche Risikofaktoren. Um das Kindeswohl geflüchteter Minderjähriger zu sichern, gilt es deshalb, vorhandene Schutzfaktoren wie die Erreichbarkeit der Familien in den Asylzentren zu nutzen, die Bezugspersonen der Kinder zu stärken und den Kindesschutz als interdisziplinäre Aufgabe zu verankern.
Résumé
Les enfants et les jeunes réfugiés sont exposés à des risques mettant en danger leur bienêtre non seulement dans leur pays d'origine ou lors de leur fuite, mais également en Suisse, durant leur séjour dans les centres d'hébergement pour requérantes et requérants d'asile. Tant leur état psychique et celui de leurs parents que les conditions de vie en hébergement collectif sont des facteurs de risque essentiels. Afin d'assurer le bienêtre de ces réfugiées et réfugiés mineurs, il convient de renforcer les facteurs de protection existants tels que le potentiel d’accessibilité des familles hébergées dans les centres, le soutien aux personnes de référence et d'ancrer la protection de l'enfant comme une tâche concernant tous les intervenants et intervenantes.
Keywords : Migration, Flüchtling, Asylbewerber, Institution, Kinderschutz / migration, réfugié, requérant d'asile, institution, protection de l'enfance
DOI : https://doi.org/10.57161/z2023-03-04
Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 29, 03/2023
In den letzten Jahren stammten jährlich zwischen 40 und 45 Prozent der neuen Asylgesuche in der Schweiz von Minderjährigen. Im Jahr 2022 wurde zudem ein markanter Anstieg der Gesuche von unbegleiteten Minderjährigen beobachtet; mit einem Anteil von über 10 Prozent an allen Asylgesuchen (Staatssekretariat für Migration/SEM, 2022). Eine Mehrheit der geflüchteten Kinder, Jugendlichen und Familien stammt aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, Eritrea und der Türkei (ebd.). [1] Die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern sind gerade für Kinder und Jugendliche oftmals so prekär, dass sowohl Familien mit Kleinkindern als auch unbegleitete Jugendliche die hohen Risiken auf den Fluchtrouten eingehen, um in Europa ein Asylgesuch einzureichen. Gemäss der United Nations Refugee Agency (UNHCR, 2022) wurden allein 2021 auf der zentralen und westlichen Mittelmeerroute 1924 Menschen als tot oder vermisst gemeldet. Auf der Balkanroute zeugen neue Forschungsdaten von weitverbreiteter physischer, sexueller oder psychischer Gewalt gegenüber begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen durch Grenzschutzbeamte oder Schmuggler (Save the Children & University of Sarajevo Center for interdisciplinary Studies, 2022). Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 30 bis 60 Prozent der Menschen mit Fluchterfahrungen gravierende eigene oder bezeugte Verlust- und Gewalterfahrungen mitbringen und/oder traumabedingte Folgestörungen entwickeln (Müller et al., 2018).
Nach der Ankunft in der Schweiz verbringen geflüchtete Menschen – vereinfacht dargestellt – die Zeit des Asylverfahrens in Bundesasylzentren mit Unterbringungskapazitäten für bis zu mehreren hundert Personen. Anschliessend werden sie je nach Stand und Ergebnis des Asylverfahrens in Wohnstrukturen untergebracht, die kantonal verschieden ausgestattet sind. Es gibt bis anhin keine national verbindlichen Minimalstandards für die Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Familien (United Nations Committee on the Rights of the Child/CRC, 2021).
Häufig verbringen Familien und unbegleitete Jugendliche mehrere Monate bis einige Jahre in Kollektivunterkünften. Dort teilen sie sämtliche Räumlichkeiten und Einrichtungen mit fremden Personen. Sie haben kaum Rückzugsmöglichkeiten oder Privatsphäre (Schäfer, 2015; Schweizerische Flüchtlingshilfe, 2022). Viele der Unterkünfte sind geografisch abgelegen, sodass der Zugang zu öffentlichen oder privaten soziokulturellen Einrichtungen stark erschwert ist. Die Kontaktmöglichkeiten mit Gleichaltrigen sind limitiert (Asefaw et al., 2018). Die grundlegende medizinische Versorgung ist zwar sichergestellt. Es fehlt jedoch insbesondere an sprach- und kultursensiblen psychologisch-psychiatrischen Angeboten, welche Kinder und Eltern bei der Verarbeitung der Erlebnisse unterstützen und langfristig stabilisieren können (ebd.). Es handelt sich beispielsweise um Elternberatung, Psycho- oder Traumatherapieplätze, altershomogene Gesprächsgruppen oder auch um Spiel- oder Psychomotoriktherapie für Kleinkinder. Eine Einschulung in die öffentliche Volksschule erfolgt je nach Kanton und Aufenthaltsstatus der Familien häufig erst nach mehreren Monaten. Bis dahin erhalten Minderjährige im schulpflichtigen Alter meist einen reduzierten, auf die Sprachkenntnisse ausgerichteten Unterricht, entweder in altersgemischten Klassen direkt in den Asylunterkünften oder in separaten Klassen. Der Alltag der Kinder, Jugendlichen und Eltern ist geprägt durch eine ihnen unbekannte geografische, sprachliche und kulturelle Umgebung. Diese ist in einem hohen Masse fremdbestimmt durch Vorgaben und Regeln der Kollektivstrukturen (Schäfer, 2015).
Die strukturellen Rahmenbedingungen von kollektiven Unterkünften im Asylbereich sowie die oftmals hohe psychische Belastung der Minderjährigen und Eltern sind potenzielle Risikofaktoren für die Entstehung einer Kindeswohlgefährdung (Hauri & Zingaro, 2020).
Kindeswohl ist juristisch kein klar bestimmter Begriff. Deshalb muss er stets im Einzelfall multiperspektivisch ausgelegt und definiert werden (ebd.). In einem weiten Sinn ist das Wohl des Kindes dann sichergestellt, wenn die Rechte der UN-Kinderrechtskonvention minimal verwirklicht sind (Hildebrandt, 2008): Minderjährige haben gemäss dieser – auch von der Schweiz ratifizierten – Konvention unter anderem ein Recht auf medizinische Versorgung, Bildung, Schutz vor jeglicher Gewalt, Kontakt mit der Herkunftsfamilie, Freizeit und Erholung, kindgerechte Information, Mitwirkung und Meinungsäusserung in sie betreffenden Angelegenheiten und gesellschaftliche Teilhabe (United Nations/UN, 1989). Die Kinderrechte sind wie alle Menschenrechte universell, unteilbar und interdependent. Angesichts der aktuellen Ausgestaltung des Asylsystems scheint aus dieser Perspektive das Wohl geflüchteter Kinder in Bedrängnis. Erschwert sind beispielsweise die Rechte auf gesellschaftliche Teilhabe und Spiel durch die prekäre finanzielle Situation der Familien, die mangelnde Infrastruktur und die geografisch abgelegene Lage der Unterkünfte, das Recht auf Familie durch erschwerte Familienzusammenführung, das Recht auf Bildung durch separierte Klassen oder das Recht auf Schutz vor Gewalt durch das Miterleben von Polizeieinsätzen bei Ausschaffungen oder Gewalt unter anderen Bewohner:innen.
In einem engen Sinn ist das Kindeswohl dann gefährdet, wenn das Wohlbefinden und die Entwicklung des Kindes innerhalb der Familienstrukturen, also durch zivilrechtliche Akteur:innen, potenziell Schaden nimmt (Hauri & Zingaro, 2020). Geflüchtete Eltern wollen wie alle Eltern das Beste für ihre Kinder. Deshalb haben sie unter anderem eine risikoreiche Flucht auf sich genommen. Eigene psychische Belastungen, ein hohes Stresserleben durch den Alltag in einer Kollektivunterkunft und das Asylverfahren mit ungewissem Ausgang oder gewaltbejahende Erziehungsvorstellungen steigern jedoch die Risiken, dass Gewaltformen als Erziehungsmittel eingesetzt werden oder Kinder sich selbst überlassen sind, weil die Eltern keine Kraft für ihre Betreuung haben. Zugleich ist die Finanzierung von Unterstützungsangeboten für belastete Eltern wie Familienbegleitung oder Erziehungsberatung oftmals abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Auch ist das Finden von spezialisierten Fachpersonen mit Kenntnissen der Sprache und Kultur mit einem hohen Aufwand verbunden für die Mitarbeitenden in Asylunterkünften.
Die Perspektive sowohl auf die strukturellen als auch auf die familiären Lebensumstände der Kinder ist wichtig, um den bestehenden Risiken mögliche Schutzfaktoren gegenüberzustellen sowie Massnahmen zum Schutz der Minderjährigen in Asylunterkünften zu treffen.
Ein wesentlicher struktureller Faktor für die Erkennung und Intervention bei Kindeswohlgefährdungen sind Beziehungen zu Fachpersonen, die frühzeitig und niederschwellig Unterstützung leisten können. So können bestehende Risiken erkannt, vermindert und Schutzfaktoren bei den Eltern gestärkt werden, wie beispielsweise ein Verständnis für die kindliche Entwicklung und Befindlichkeit sowie ein daran ausgerichtetes Erziehungsverhalten (Hauri & Zingaro, 2020). In den meisten Unterkunftsformen sind Betreuungspersonen vor Ort, welche die Bewohner:innen unterstützen bei alltäglichen Anliegen, der Gestaltung der Tagesstruktur sowie bei der Kontaktaufnahme mit externen Stellen (Eidgenössische Migrationskommission/EKM, 2022). Oftmals verfügt aber nur ein kleiner Teil der Mitarbeitenden über eine sozialpädagogische oder psychologische Ausbildung. Zudem ist die Arbeitslast hoch und der Betreuungsschlüssel gleichzeitig niedrig. Minderjährige und Familien müssen sich immer wieder an neue Ansprech- und Bezugspersonen gewöhnen, aufgrund von Personalfluktuation in den Zentren oder fremdbestimmten, oftmals kurzfristig angekündigten Transfers der Familien zwischen verschiedenen Unterkünften. Die Erkennung von Kindeswohlgefährdungen ist damit stark erschwert. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass in Asylunterkünften Konzepte bestehen, wie bei Kindeswohlgefährdungen im engen Sinne vorgegangen werden soll. Es braucht für Mitarbeitende Schulungen zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen, funktionierende Meldeprozesse und insbesondere die Zentrumsleitungen benötigen Kontakte zu externen Fachstellen und der zuständigen Kindesschutzbehörde.
Die Unterbringung von geflüchteten Familien und Jugendlichen in Kollektivunterkünften hat einen gewichtigen Vorteil: die Erreichbarkeit, insbesondere von Familien mit Kindern im Vorschulalter (Bundesamt für Gesundheit/BAG, 2019). Mitarbeitende des Zentrums, Sozialarbeitende in der Betreuung, Lehrpersonen der zentrumsinternen Schulklassen, Pflegefachpersonen und freiwillig Tätige in Asylunterkünften, aber auch Kinderärzt:innen, Spielgruppenleitungen oder die Mütter-Väter-Beratung: Sie alle kommen irgendwann in irgendeiner Form in Kontakt mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Eltern und haben die Chance, potenzielle Schwierigkeiten wahrzunehmen. Dieses Potenzial der Erreichbarkeit kann in der Praxis noch weiter ausgeschöpft werden.
Auch die Heilpädagogische Früherziehung hätte zur Stärkung geflüchteter Kinder und Familien viel zu bieten (Berufsverband Heilpädagogische Früherziehung, 2022). Gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren/EDK, 2017) richten sich die Angebote der Heilpädagogischen Früherziehung an Kinder mit Entwicklungsgefährdungen, wie sie beispielsweise durch belastende soziale Umstände oder Traumatisierungen entstehen. Geflüchtete Kinder weisen aufgrund ihrer Biografie und Lebensumstände besondere Risiken für solche Gefährdungen auf. Doch nur wenige geflüchtete Familien erhalten diese Unterstützung. Das liegt nicht nur an Finanzierungs- oder Sprachbarrieren. Oftmals scheitert es auch an der fehlenden Bekanntheit solcher Angebote im Asylbereich. Wichtige Gatekeeper wären die Mitarbeitenden in Asylunterkünften. Diese haben jedoch oftmals wenig Wissen über sozial- oder heilpädagogische Unterstützungsangebote und es fehlt ihnen im dichten Arbeitsalltag schlicht die Zeit, Kontakte mit externen Stellen zu pflegen. Denn Mitarbeitende in Asylunterkünften müssen sehr viele Aufgaben gleichzeitig bewältigen. Sie organisieren laufend Ein- und Austritte und sind bei Fragen für alle Bewohner:innen die erste Anlaufstelle. Dementsprechend ist es anspruchsvoll, bei allen Familien stets etwaigen Unterstützungsbedarf oder Gefährdungsmomente zu erkennen, eigene Beobachtungen richtig einzuschätzen oder alle externen Fachstellen sowie deren Angebote zu kennen.
Für die Sicherung des Kindeswohls ist von entscheidender Bedeutung, dass ausgebildete Fachpersonen aus den Bereichen der Sozialen Arbeit, Medizin, Heilpädagogik und Bildung aktiv Beziehungen zu Leitungspersonen und Mitarbeitenden von Asylunterkünften aufbauen und ihre Expertise zur Verfügung stellen. Denn regelmässige Kontakte zu Leitungs- oder Pflegefachpersonen oder anderen Mitarbeitenden einer Asylunterkunft sowie niederschwellige Informationsmaterialien zu den Angeboten haben sich in der Praxis bewährt – als hilfreiche Massnahmen der Sensibilisierung und Früherkennung. Und nicht zuletzt werden externe Fachstellen schneller kontaktiert, wenn damit bekannte Gesichter mit einer direkten Telefonnummer assoziiert werden. Wenn eine Finanzierung seitens Gemeinde oder Kanton möglich ist, haben sich auch niederschwellige Formen der Unterstützung bewährt, zum Beispiel Gruppenangebote für Eltern mit oder ohne Kinder in der Asylunterkunft.
Solche Kontakte und Angebote senken für die Eltern auch die Hemmschwelle für eine spätere individuelle Begleitung, da die Fachpersonen und deren Arbeitsweisen bereits bekannt sind. Im Kontext Asyl sind formelle Abläufe und Kommunikationsformen häufig eher kontraproduktiv. So kann die Kostengutsprache für die Begleitung durch die Heilpädagogische Früherziehung – an sich eine positive Nachricht – zum Kontaktabbruch führen, wenn sie als formelles Schreiben daherkommt. Zu gross sind die Unsicherheiten bei vielen geflüchteten Eltern hinsichtlich staatlicher Verfahren oder möglicher unabsehbarer Kostenfolgen. Zu gross vielleicht auch die Befürchtung vor Stigmatisierung bei allen Arten von Therapie. In diesen Fällen hilft ein vorgängiger niederschwelliger Beziehungsaufbau, die Unsicherheiten abzubauen. Der Beizug einer interkulturellen Vermittlung oder von Brückenbauer:innen (ehemals geflüchtete Personen aus dem gleichen Kultur- und Sprachkreis, die bereits länger in der Schweiz leben) könnte ebenso als Vorbereitung dienen für den Umgang mit einer fachlichen Unterstützung und den zu erwartenden Begleitmassnahmen, wie beispielsweise Kostengutsprachen, amtliche Schreiben oder Zusammenarbeitsverträge.
Eine weitere effektive Möglichkeit, die Zugänge für geflüchtete Kinder und Familien zu Unterstützungsangeboten zu vereinfachen, ist die lokale interdisziplinäre Vernetzung der Fachpersonen untereinander, die für Familien und Jugendliche aus Asylunterkünften zuständig sind. So können sogenannte Gatekeeper wie Sozialdienste oder Kinderärzt:innen, welche die Familien regelmässig sehen, an spezialisierte Fachpersonen wie die Heilpädagogische Früherziehung oder Schulische Heilpädagogik triagieren oder aktiv zuweisen. Auch Fachstellen, die aufsuchend in Unterkünften tätig sind, wie eine Spielgruppenleitung oder die Mütter-Väter-Beratung, können mit einfachem Informationsmaterial auf weitere Angebote aufmerksam machen. Nicht zuletzt ist durch die interdisziplinäre Vernetzung auch gewährleistet, dass Aktivitäten wie beispielsweise Gruppenangebote für Kinder und/oder Eltern koordiniert und dass bewährte Ansätze (vgl. z. B. obenerwähnte mündliche Informationen, der Einbezug von Brückenbauer:innen oder spielerische Gruppenangebote) in der Zusammenarbeit mit dieser besonderen Zielgruppe unter Fachpersonen und mit Asylzentren geteilt werden.
Für die oben beispielhaft aufgeführten Fachstellen, die Unterstützungsleistungen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Familien anbieten, bestehen grosse Hürden: unklare Finanzierung der Angebote je nach Aufenthaltsstatus der Familien, Personalfluktuation in den Asylunterkünften, Transfers der Familien von Bundes- und kantonalen Unterkünften in Gemeindestrukturen, mangelnde Finanzierung für Dolmetschende und interkulturelle Vermittlung. Doch das erfolgreiche lokale Engagement einzelner Fachstellen in verschiedenen Kantonen zeigt, dass es Wege gibt, diese Hürden zu überwinden oder sich in kreativer Weise mit ihnen zu arrangieren. Die Arbeit lohnt sich – geht es doch um nicht weniger als die Stärkung des Wohls von besonders verletzlichen Kindern und Jugendlichen.
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Serafina Schelker Fachperson Kindesinteresse Save the Children |
Nina Hössli Leiterin Nationale Programme Save the Children |
Asefaw, F., Bombach, C. & Wöckel, L. (2018). «Wer versteht meine Innenwelt?». In der Schweiz lebende Minderjährige mit Fluchterfahrungen. Swiss Archives of Neurology, Psychiatry and Psychotherapy, 169 (06), 171–180.
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Müller, F., Roose, Z., Landis, F. & Gianola, G. (2018). Psychische Gesundheit von traumatisierten Asylsuchenden: Situationsanalyse und Empfehlungen. Bericht zuhanden des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit . Interface Politikstudien Forschung Beratung.
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Zusätzlich zu diesen Ländern haben im Jahr 2022 fast 75 000 Personen aus der Ukraine die Schweiz erreicht, davon sind 33 Prozent Kinder. Aufgrund des anders ausgestalteten Schutzstatus S (im Vergleich zu Personen im Asylverfahren oder mit Ausweis F oder B) verbringen diese Familien meist nur wenige Tage bis Wochen in Kollektivunterkünften. Kinder werden rascher in die Regelschulen eingeschult. Kleine Kinder können je nach Gemeinde Kindertagesstätten besuchen, sobald die Eltern eine Arbeitsstelle finden. Damit können Familien mit besonderem Bedarf auch über diese regulären Strukturen erreicht werden. ↑