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to issue Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik

Politische Teilhabe und Selbstvertretung

Tobias Studer

Zusammenfassung
Der Beitrag beleuchtet das Verhältnis von politischer Teilhabe und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung. Ausgehend von einem demokratischen Verständnis von Teilhabe wird eine kritische Diskussion um Partizipation vorgeschlagen. Denn die Frage nach der (politischen) Selbstbestimmung hat nicht nur mit dem Gewähren von Teilhabe zu tun, sondern auch mit dem Erkämpfen von Selbstvertretung und Mitsprache. Abschliessend wird am Beispiel der Zürcher «Gruppe Mitsprache» aufgezeigt, wie sich Menschen mit Behinderung für mehr Mitsprache einsetzen und weshalb Selbstvertretung für politische Teilhabe, Anerkennung und den Abbau von Barrieren wichtig ist.

Résumé
L’article analyse le lien entre participation politique et autoreprésentation des personnes en situation de handicap. Il commence par aborder la conception démocratique de la participation afin de proposer une discussion critique sur la participation active, car la question de l’autodétermination (politique) ne concerne pas seulement la garantie de participation, mais aussi la lutte pour l’autoreprésentation et la prise de parole. Pour conclure, le groupe consultatif zurichois « Gruppe Mitsprache » illustre comment les personnes en situation de handicap militent pour avoir davantage leur mot à dire et pourquoi l’autoreprésentation est importante pour la participation politique, la reconnaissance et la réduction des obstacles.

Keywords: Demokratie, politische Teilhabe, Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Mitsprache, Barrierefreiheit / démocratie, participation politique, autodétermination, autoreprésentation, prise de parole, accessibilité

DOI: https://doi.org/10.57161/z2026-07-01

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 32, 07/2026

Creative Common BY

Einleitung

Die politische Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft hängt davon ab, wer in welcher Weise an politischen Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozessen teilnimmt. Damit sind einerseits rechtliche Bedingungen und die entsprechenden Gesetzgebungen verbunden, die in einer demokratischen Gesellschaft die Teilhabe regeln. Solche Bestimmungen sind gestaltbar. Dies zeigt sich unter anderem am Kanton Genf. Da hat die Bevölkerung einer Verfassungsänderung zugestimmt, die allen Menschen mit Behinderungen das Stimm- und Wahlrecht zuspricht.[1] Andererseits gehört zur Teilhabe auch eine Form von sozialer Mitbestimmung. In diesem Beitrag wird das Verhältnis von politischer Teilhabe und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung aufgezeigt.

Dabei wird in einem ersten Schritt ein demokratisches Verständnis von Teilhabe im Sinne der Aufklärung erläutert: Kein Mensch kann für einen anderen Menschen sprechen (Studer, 2024; 2025). Politische Teilhabe ist somit immer auch Teilhabe im demokratischen Sinne. Das heisst, dass alle Menschen an der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens teilhaben sollten. Es geht also um die Kernfrage, wie wir zusammenleben wollen (Graf, 2010). Vor diesem Hintergrund gehe ich im zweiten Kapitel darauf ein, welche Bedeutung Selbstvertretung und die Tätigkeit von Selbstvertretungsgruppen von Menschen mit Behinderung für eine demokratische Gesellschaft haben. In einem dritten Schritt werden politische Teilhabe und Partizipation kritisch diskutiert. Denn die Frage nach der (politischen) Selbstbestimmung hängt nicht nur mit dem Gewähren von Teilhabe zusammen, sondern auch mit dem Erkämpfen von Selbstbestimmung und Mitsprache. Hierzu werden Überlegungen und Erfahrungen der «Gruppe Mitsprache» einbezogen.

Politische Teilhabe in der Demokratie

Demokratie beinhaltet die grundlegende Forderung, dass alle Menschen ihre gemeinsamen Anliegen kollektiv bearbeiten. Das Politische umfasst grundsätzlich die gemeinsame Klärung öffentlicher Belange. Die Frage, wie wir auf dieser Welt zusammenleben wollen, muss von allen Menschen gemeinsam geklärt werden. Es gibt keine Grundlage, weshalb bestimmte Menschen von diesen Prozessen ausgeschlossen werden sollten. So ist zumindest das Versprechen in der modernen liberalen Gesellschaft. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass alle Menschen und Dinge berücksichtigt werden. Inwiefern das auch für nicht-lebendige Dinge funktioniert, hat Bruno Latour in seinem Buch «Parlament der Dinge» eindrücklich aufgezeigt (Latour, 2001).

Innerhalb nationalstaatlicher Grenzen lassen sich aber immer wieder Grenzen politischer Teilhabe erkennen, sei es aufgrund fehlender Staatszugehörigkeit oder entzogener politischer Mündigkeit. Dabei handelt es sich nicht um exakt definierbare Kriterien von Demokratiefähigkeit. So ist das Mündigkeitsalter, um politische Rechte wahrzunehmen, in den Kantonen unterschiedlich angesetzt, je nach politischen Interessenlagen. In einer demokratischen Gesellschaft kann im Sinne der Aufklärung kein Mensch für einen anderen Menschen sprechen. Vor dem Hintergrund dieser Forderung ist jeder Eingriff staatlicher Institutionen in private Lebenswelten legitimationsbedürftig (Graf, 2017; Graf & Vogel, 2010; Vogel, 2017).[2] Das gilt insbesondere für das Absprechen oder Reduzieren politischer Rechte. Es geht vor allem darum, dass sich Menschen der Schwierigkeiten bewusst sein müssen, wenn sie glauben, zu wissen, was für die andere Person richtig oder angemessen ist.

Das ist die grundlegende Schwierigkeit des pädagogischen und sozialpädagogischen Handelns: Es geht um die Frage nach den Normen und ihrer Geltungskraft. Exemplarisch zeigt sich dies daran, dass die Errungenschaften der integrativen Schule und die damit verbundene Norm gesellschaftlicher Inklusion unter gesellschaftspolitischen Druck geraten. Sie werden insbesondere von politisch rechten Parteien, aber auch teilweise von Lehrpersonen infrage gestellt (Labhart & Studer, 2023). Teilhabe an der Gesellschaft ist also immer vor dem Hintergrund der geltenden Normen zu verstehen: Wer gilt als gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft und wer darf in Sonderschulen und anderen Institutionen platziert werden? Die Gesellschaft steht an einem relevanten Punkt: Streben wir als Gesellschaft danach, alle Menschen als Teil dieser Gesellschaft zu verstehen, und deuten wir Inklusion entsprechend nicht als Endpunkt, sondern als Prozess, in dem wir fortwährend Ausschluss, Stigmatisierung und Marginalisierung kritisieren? Oder orientieren wir uns an der Tendenz der Individualisierung, die unter dem Deckmantel der individuellen Förderung diktiert, dass die Menschen entlang bestimmter kategorialer Zuschreibungen separiert werden?

Selbstvertretung als politisch-normativer Orientierungspunkt

Es ist unbestritten, dass Menschen mit Behinderungen für ihre politische Teilhabe und ihre politischen Rechte kämpfen müssen. Die sogenannte Inklusionsinitiative verdeutlicht den Bedarf an politischen Rechten und die fehlende politische Bereitschaft, Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu akzeptieren.[3] Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und die politischen Widerstände gegen die Inklusionsinitiative zeigen, dass es nicht nur um politische Teilhabe geht. Es geht auch um den Anspruch, ein gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft zu sein. Selbstvertretungsgruppen leisten einen Beitrag zur politischen Teilhabe und zur Demokratisierung der Gesellschaft: Selbstvertreter:innen verdeutlichen durch ihre Tätigkeit immer wieder, was gesellschaftlich verdrängt oder unbewusst gemacht wird. Sie bringen Themen und gesellschaftliche Aspekte ein, die sonst zu wenig beachtet werden. Das hängt nach Vogel (2017, S. 122) damit zusammen, dass es sich beim Staat in der bürgerlichen Gesellschaft um ein strategisches Feld handelt: «Die staatlichen Regeln, nach denen die Interessen eingebracht und die Verfahren, über die sie miteinander vermittelt werden, bilden eine Art Filter, der den Effekt hat, dass ein Teil der gesellschaftlichen Interessen aussen vor bleibt». Selbstvertretungsgruppen halten der Gesellschaft einen Spiegel vor, indem sie auf fehlende gesellschaftliche Teilhabe und Integration aufmerksam machen.

Selbstvertreter:innen eröffnen dazu eine demokratisch orientierte Perspektive: Ihre Forderung besteht darin, dass nicht über sie, sondern mit ihnen gesprochen wird. Dies ist nicht zu verwechseln mit den aktuellen Debatten um Identitätspolitik, in denen die These vertreten wird, «dass sozial marginalisierte Gruppen ausschliesslich für sich selbst und die eigenen Belange sprechen können» (Schidel, 2025, S. 15). Vielmehr liegt in der aufklärerischen Forderung, dass niemand für eine andere Person sprechen kann, der Wunsch nach einer inklusiven Gesellschaft. Die Realisierung einer gesamtgesellschaftlichen Inklusion ist «in allererster Linie auf einen Wandel unseres kollektiven Imaginären angewiesen und macht es erforderlich, Denkbilder wirtschaftlicher Nützlichkeit, Aversionen gegen Abhängigkeitsbeziehungen und die Vorstellung individueller Vernunft erneut zu durchdenken […]» (Schidel, 2025, S. 19).

Die «Gruppe Mitsprache» zur politischen Teilhabe und Selbstvertretung

Die «Gruppe Mitsprache» (siehe Infobox unten) engagiert sich seit vielen Jahren für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und positioniert sich auch immer dahingehend, dass alle Menschen integriert und gefragt werden sollen.[4] «Wir wollen gefragt werden, Mitbestimmung muss überall gelten», sagt Urs Haas. Die «Gruppe Mitsprache» hält deshalb Vorträge an Hochschulen der Sozialen Arbeit und anderen Fachhochschulen. Das Ziel dabei ist angehende Sozialarbeitende und Fachpersonen darauf zu sensibilisieren, die Möglichkeiten der Mitbestimmung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in ihrer praktischen Tätigkeit stärker auszuschöpfen. René Sittig betont hinsichtlich der politischen Teilhabe, dass es für ihn wichtig sei, «von jemandem gehört zu werden». Auch wenn mittlerweile vermehrt Menschen mit Behinderung in politischen Ämtern tätig sind, bleibt die Forderung nach Sittig bestehen, dass die Probleme angegangen werden und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung erhöht wird.

Bei der Zürcher «Gruppe Mitsprache» handelt es sich um eine Selbstvertretungsgruppe, die sich seit 20 Jahren für die politische Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung einsetzt. Sie bearbeitet Themen rund um Arbeit, Wohnen, Politik, etc. Sie hält Vorträge an Fachhochschulen und Institutionen und publiziert zum Thema Selbstbestimmung (Egli et al., 2014; Gruppe Mitsprache, 2014). Eine zentrale Forderung der Gruppe ist, dass der Begriff «geistige Behinderung» nicht mehr verwendet wird. Sie verwendet den Begriff der «Anders-Begabten». Weitere Infos: www.gruppe-mitsprache.ch

Die politische Teilhabe beinhaltet nach Christian Wartenweiler die Forderung, «dass alle Menschen abstimmen und wählen dürfen». Das sollte nach Wartenweiler auch für diejenigen gelten, «die eine umfassende Beistandschaft haben». Die «Gruppe Mitsprache» stösst sich seit längerem daran, dass die Behindertenrechtskonvention in der Schweiz nicht angemessen umgesetzt wird und die Missstände nicht einklagbar sind. Deutliche Verbesserungen in der Vorgehensweise lassen sich beispielsweise im Kanton Zürich erkennen: Im Rahmen eines Aktionsplans zur Umsetzung der BRK war Haas als Mitglied der «Gruppe Mitsprache» an der Diskussion konkreter Massnahmen in den unterschiedlichen Lebensbereichen involviert. Politische Teilhabe muss immer wieder aufs Neue erkämpft werden. Teilhabe zeigt sich auch darin, dass Menschen mit Behinderung mit ihrer Lebenslage gesellschaftlich wahrgenommen und anerkannt werden. Oder in den Worten von Haas: «Früher waren wir niemand!»

Das Politische zeigt sich nicht allein in den politischen Rechten und den damit verbundenen Teilhabemöglichkeiten. Auch der Alltag und die Möglichkeiten des Zusammenlebens sind politisch. Selbstvertretung ist nach Haas gerade deshalb wichtig, «weil wir unsere Meinung vertreten und für uns selber einstehen. Egal wo, im Politischen, aber vor allem auch in der Gesellschaft». Wartenweiler betont, dass es darum gehen muss, Barrieren abzubauen: «Damit wir auch mehr sozial teilhaben können. Es braucht barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum. Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für Menschen, die am Existenzminimum leben». Die «Gruppe Mitsprache» sieht ihre Aufgabe nicht nur darin, sich für Menschen mit Behinderung einzusetzen: Vielmehr macht sie mit ihren Forderungen auf Missstände aufmerksam, die auch viele andere Menschen betreffen. Im Vordergrund stehen nicht die individuellen Interessen und Probleme, sondern die Frage, wie sich die Lebenslagen aller Menschen mit Behinderung ganz allgemein verbessern lassen. Deshalb ist es Haas ein Anliegen, dass auch Menschen mit Behinderung, die in Institutionen leben, über ihre Rechte Bescheid wissen.

Das Abschaffen von Barrieren bezieht sich auf viele Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeit, Freizeit, Mobilität etc. Jürg Imhof betont, wie wichtig die Leichte Sprache ist, gerade auch bei Abstimmungsunterlagen. Es geht darum, die alltäglichen und nicht immer auf den ersten Blick erkennbaren Barrieren wahrzunehmen. Mit ihrer Tätigkeit als Selbstvertretungsgruppe macht sie diese Barrieren zum politischen Thema. Das Politische liegt in den behindernden Umständen. Silvio Rauch betont: «Wir werden behindert, indem dies und dies nicht möglich ist. Wir sind nicht behindert, wir werden behindert» (Egli et al., 2014, S. 15). Die «Gruppe Mitsprache» beschreibt Behinderung so: Es geht um ein Hindernis, das ihnen als Personen im Weg steht. Die Umstände machen ihnen «einen Strich durch die Rechnung».

Abschliessende Überlegungen

Das von der «Gruppe Mitsprache» beschriebene Verständnis von Behinderung lässt sich mit der Erwartungsverletzung in der Theorie der Behinderung von Jan Weisser passend aufgreifen: «Von Behinderungen spricht man dann, wenn etwas unerwarteterweise nicht geht» (Weisser, 2005, S. 32). Behinderung ist also als Differenz und nicht als Kategorie zu verstehen. Selbstvertretungsgruppen machen mit ihren Forderungen und Analysen deutlich, wo politische und soziale Teilhabe nicht möglich ist, wo Menschen Behinderungen erfahren. Politik bedeutet hier, dass die behindernden Bedingungen aufgezeigt werden. Analog zu diesem Verständnis von Behinderung ist politische Teilhabe nicht als etwas zu verstehen, das abgeschlossen ist, sondern vielmehr als etwas Relationales, das kontinuierlich herzustellen und bisweilen zu erkämpfen ist.

Dr. Tobias Studer
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

tobias.studer@fhnw.ch

Literatur

Egli, E., Häberling, B., Imhof, J., Krauss, B., Meier, A., Thurneysen, J., Rauch, S., Roulin, C., Schönenberger, K., Studer, T., van der Kooy, N. & Weiler, P. (2014). «Ich möchte selber wählen, ob ich die Hörgeräte anziehe!» Eine Diskussion der Gruppe Mitsprache zum Thema Selbstbestimmung. SozialAktuell, 2, 14−15. https://doi.org/10.26041/fhnw-712

Graf, E. O. (2010). Wie leben wir miteinander? Behinderte Menschen, 2, 39−48.

Graf, M. A. (2017). Offensive Sozialarbeit. Beiträge zu einer kritischen Praxis. Band 1: Grundlagen. Books on Demand.

Graf, M. A. & Vogel, C. (2010). Sozialarbeit als Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse und Prozesse. Ein Beitrag zur Stärkung des Unterscheidungsvermögens. In P. Benz Bartoletta, M. Meier Kressig, A. M. Riedi & M. Zwilling (Hrsg.), Soziale Arbeit in der Schweiz. Einblicke in Disziplin, Profession und Hochschule (S. 26−39). Haupt.

Gruppe Mitsprache (2014). «Es braucht für jeden von uns eine Arbeit, die zu uns passt und bei der wir nicht unterfordert sind». Ein Erfahrungsbericht von andersbegabten Menschen. Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, 20 (10), 12−17.

Labhart, D. & Studer, T. (2023). Für sozialen Zusammenhalt statt Vereinzelung. VPOD Bildungspolitik, 232, 5−9.

Latour, B. (2001). Das Parlament der Dinge. Für eine politische Ökologie. Suhrkamp.

Schidel, R. (2025). «Behinderung» und Gesellschaft: Ableismus in philosophischer und sozialtheoretischer Perspektive. Suhrkamp.

Studer, T. (2024). Demokratisierung der Machtverhältnisse. Zur politischen Rolle der Sozialen Arbeit. In M. Krebs & I. Abderhalden (Hrsg.), Soziale Arbeit weiterdenken: Festschrift für Peter Sommerfeld (S. 235−254). Springer Fachmedien.

Studer, T. (2025). Übergang in die Selbstbestimmung: Soziale Innovation in der inklusiven Gesellschaft. Soziale Innovation, 97−104. https://www.fhnw.ch/plattformen/soziale-innovation/wp-content/uploads/sites/23/250811_sozialeinnovation_25.pdf

Vogel, C. (2017). Offensive Sozialarbeit. Beiträge zu einer kritischen Praxis. Band 2: Verfahren und Anwendungen. Books on Demand.

Weisser, J. (2005). Behinderung, Ungleichheit und Bildung. Eine Theorie der Behinderung. Transcript.

  1. Siehe hierzu die Information auf der Webseite von Inclusion Handicap: https://www.inclusion-handicap.ch/de/schwerpunkte/politische-rechte [Zugriff: 08.08.2026].

  2. Mit der Theorie der offensiven Sozialarbeit nach Graf und Vogel wurde eine Grundlage geschaffen, mit der sich das praktische Handeln und die Analysen in der Sozialen Arbeit verstärkt an Demokratie und Mündigkeit als normative Referenz orientieren.

  3. Siehe hierzu: https://www.inklusions-initiative.ch [Zugriff: 17.05.2026].

  4. Die genannten Personen sind Mitglieder der «Gruppe Mitsprache». Die Zitate sind konkrete Aussagen einzelner Gruppenmitglieder.

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