Statistik zur Sonderpädagogik

Bildungsstatistik im Wandel

Katrin Mühlemann, Jakob Eberhard, Katharina Gallizzi, Laurent Inversin, Francesco Laganà und Melanie Stutz

Zusammenfassung
Mit der Gründung von Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen hat sich das Ausbildungsangebot für angehende Lehrkräfte für die Sonderpädagogik gewandelt. Verändert hat sich in den vergangenen 20 Jahren auch das schulische Umfeld der Lernenden. Das Bundesamt für Statistik hat deshalb die Bildungsstatistik im Bereich der Sonderpädagogik modernisiert. Der Artikel gibt einen Überblick über diese Modernisierung, die neu verfügbaren statistischen Informationen und die Weiterentwicklung der Statistik.

Résumé
Avec la création des hautes écoles spécialisées et des hautes écoles pédagogiques, l’offre de formation destinée aux futures enseignantes et enseignants spécialisés a évolué. Au cours des vingt dernières années, le contexte scolaire des élèves a également changé. L’Office fédéral de la statistique a donc modernisé les statistiques de la pédagogie spécialisée. Cet article donne un aperçu de cette modernisation, des nouvelles données statistiques disponibles et de l’évolution future des statistiques.

Keywords: Bildungsstatistik, Statistik, Zahl, Sonderpädagogik, Bildungsmonitoring / statistiques de l'éducation, statistique, nombre, pédagogie spécialisée, monitorage de l'éducation

DOI: https://doi.org/10.57161/z2026-04-01

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 32, 04/2026

Creative Common BY

Modernisierung der Statistik der Sonderpädagogik

Die gesetzliche Grundlage der Schweizer Bildungsstatistik bilden das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BstatG) und die Bundesstatistikverordnung (BStatV). Für die obligatorische Schule sind die Kantone zuständig. Folglich liegt es auch in ihrer Kompetenz, bildungsstatistische Daten zu beschaffen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) legt darum im Einvernehmen mit den Kantonen die Erhebungsinhalte, Stichtage und Periodizität fest. Im Projekt «Modernisierung der Erhebungen im Bildungsbereich» (MEB) bot sich die Gelegenheit, die Bedürfnisse der Kantone einzubeziehen, um die Statistik der Sonderpädagogik neu zu konzipieren (BFS, 2007). Diese Neukonzeption erfolgte vor dem Hintergrund verschiedener veränderter Rahmenbedingungen:

Die alte Statistik erfasste die Lernenden mit besonderem Lehrplan, die Sonderklassen der Regelschule oder Sonderschulen besuchten. Kinder, die in Regelklassen integriert waren und sonderpädagogische Massnahmen erhielten, konnten mit der alten Methode nicht erfasst und folglich nicht abgebildet werden. Erst das Sonderpädagogik-Konkordat ermöglichte dies. Es legt das kantonale Grundangebot für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf fest. Zudem verpflichtet es die beigetretenen Kantone, Kinder mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelschule[1] zu fördern und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Entsprechend legen die kantonalen Sonderpädagogikkonzepte Wert auf eine integrative Schulung. Dabei wird zwischen einfachen und verstärkten Massnahmen unterschieden. Im Gegensatz zu den einfachen, niederschwelligen Massnahmen müssen die verstärkten Massnahmen in allen Kantonen von einer Fachstelle abgeklärt und angeordnet werden. Zu diesem Zweck hat die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) ein Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) entwickeln lassen.

Vor diesem Hintergrund erstellte eine Expertengruppe, geleitet vom Schweizer Zentrum für Heilpädagogik (SZH), im Jahr 2011 einen Bericht. Darin beschrieb sie den Informationsbedarf und die Machbarkeit der statistischen Erfassung des sonderpädagogischen Bereichs (SZH 2011a, 2011b). Anhand dieses Berichts erweiterte das BFS im Auftrag der EDK ab 2013 die Statistiken der Lernenden, des Schulpersonals und der Bildungsinstitutionen. Die Abklärungen ergaben, dass es nicht möglich ist, integrative Schulformen vollständig abzubilden. Denn einfache oder niederschwellige Massnahmen werden nicht in allen Kantonen durchgängig individuell erfasst.

Neue statistische Informationen zur Sonderpädagogik

Mit der Neukonzeption der Statistik zur Sonderpädagogik verschob sich der Fokus der Darstellung: Sie bildet weniger die integrative versus separative Schulung ab, dafür die Lernenden mit verstärkten Massnahmen in der obligatorischen Schule (BFS, 2019). Die Informationen zu den verstärkten Massnahmen und Lehrplananpassungen sind seit dem Schuljahr 2017/18 verfügbar (vgl. Tab. 1).

Tabelle 1: Modell für die Datenerhebung der Lernenden (BFS, 2026a)

Die Statistik des Schulpersonals (SSP) erfasst neben den Lehrkräften und dem Schulleitungspersonal auch die Fachpersonen der Heil- und Sonderpädagogik der obligatorischen Schule. Das sonderpädagogische Personal ergänzt den regulären Unterricht durch Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf. Es ist in verschiedenen Berufen tätig und wird in vier Personalkategorien unterteilt (vgl. Tab. 2): Schulische Heilpädagogik, Förderunterricht für fremdsprachige Lernende, Logopädie und Psychomotoriktherapie.

Tabelle 2: Modell für die Datenerhebung der Lehrkräfte und des sonderpädagogischen Personals (BFS, 2026b)

Das BFS (2019) publizierte die modernisierte Statistik zur Sonderpädagogik erstmals für das Schuljahr 2017/18. Die revidierte Statistik gibt neue Einblicke in die Schulung von Lernenden mit verstärkten Massnahmen an Regel- und Sonderschulen. Sie ermöglicht es, die Entwicklung der inklusiven Bildung in der Schweiz sowie des Bestands des sonderpädagogischen Personals genauer zu betrachten.

Das BFS entwickelte zudem ein Programm, um die Verläufe und Übergänge innerhalb einer Bildungsstufe zu untersuchen. Analysiert werden können auch die Erfolgs- und Abbruchquoten auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe, die Übergänge zwischen den Bildungsstufen, zwischen Ausbildung und Arbeitsmarkt sowie die Mobilität der Lehrkräfte. Dieser Schritt war möglich, da die AHVN13 (13-stellige AHV-Nummer) als Personenidentifikator im Bildungsbereich eingeführt worden war. Die Längsschnittanalysen im Bildungsbereich (LABB) verknüpfen die harmonisierten Daten aus den verschiedenen Bildungsstatistiken, der Bevölkerungsstatistik, der Strukturerhebung und weiteren Datenquellen.

Aktuelle Ergebnisse zur Sonderpädagogik

Die präsentierten Informationen basieren auf den Statistiken zu den Lernenden (SDL), dem Schulpersonal (SSP), den Bildungsinstitutionen (SBI) sowie den Studierenden (SHIS) und auf Längsschnittanalysen (LABB). Grundlage dieser Statistiken sind administrative Daten der Kantone und Hochschulen.

Lernende mit sonderpädagogischem Bildungsbedarf

Wie hat sich der Anteil der Schüler:innen in Sonderklassen und Sonderschulen entwickelt?

In den vergangenen 20 Jahren ist der Anteil der Lernenden in Sonderklassen und Sonderschulen[2] am Total der Lernenden in der obligatorischen Schule gesunken, von über 5 Prozent auf rund 3,2 Prozent (vgl. Abb. 1). Dieser Rückgang konnte aufgefangen werden durch angepasste Lernziele und verstärkte Massnahmen in den Regelklassen.

Abbildung 1: Entwicklung der Separationsquote (Anteil Lernende in Sonderklassen und Sonderschulen, am Total der Lernenden in der obligatorischen Schule 2004/05–2024/25) (BFS, 2026a)

Wie viele Lernende werden in Sonderklassen und Sonderschulen unterrichtet?

Im Schuljahr 2024/25 besuchten rund 1 031 606 Schüler:innen die obligatorische Schule, davon 1,2 Prozent eine Sonderklasse[3] und 2,0 Prozent eine Sonderschulklasse (vgl. Abb. 2). In den Sonderklassen und Sonderschulen sind Kinder mit Migrationshintergrund und Knaben anteilsmässig übervertreten. Von den 20 742 Lernenden in Sonderschulen sind 70,0 Prozent Knaben und 41,8 Prozent haben eine ausländische Staatsbürgerschaft.

Abbildung 2: Anteil Lernende in Sonderklassen und Sonderschulen der obligatorischen Schule nach Schulkanton, 2024/25 (BFS, 2026a)

Wie viele Schüler:innen erhalten verstärkte Massnahmen, wie viele haben einen angepassten Lehrplan?

Im Schuljahr 2024/25 hatten rund 4,2 Prozent der Schüler:innen verstärkte Massnahmen, davon besuchte die Hälfte den Regelklassenunterricht. Der Besuch einer Sonderschule hat einschneidende Konsequenzen für den Alltag, das soziale Umfeld oder den Lebenslauf eines Kindes. Daher werden diese Lernenden gemäss Sonderpädagogik-Konkordat (Art. 5 al. 2 lit. d) alle mit verstärkten Massnahmen erfasst. Kinder mit Migrationshintergrund und Knaben haben häufiger eine verstärkte Massnahme oder einen angepassten Lehrplan.[4]

Die Abbildung 3 weist darauf hin, dass die verstärkten Massnahmen und die Lehrplananpassungen von den Kantonen unterschiedlich umgesetzt werden.

Abbildung 3: Anteil Lernende mit verstärkten Massnahmen in der obligatorischen Schule nach Schulkanton und Geschlecht, 2024/25 (BFS, 2026a)

Im Schuljahr 2024/25 betrug der Anteil der Lernenden mit einem angepassten Lehrplan in den Regelklassen 3,1 Prozent (30 675). Die meisten von ihnen hatten eine Lehrplananpassung in ein bis zwei Fächern. In den Sonderklassen hatten 12,5 Prozent der Lernenden einen angepassten Lehrplan in ein bis zwei Fächern und 41,6 Prozent in drei und mehr Fächern. In den Sonderschulen hatten die Lernenden mehrheitlich einen angepassten Lehrplan in drei und mehr Fächern (65,9 %). Dem Unterricht in Sonderschulklassen folgten 19,2 Prozent ohne Lehrplananpassung (vgl. Abb. 4). Bei den Lernenden einer Sonderschule, die keine Anpassung der Lernziele benötigen, stellt sich die Frage, warum sie eine Sonderschulklasse besuchen. Eine Zusatzerhebung zu den Entwicklungsbereichen soll hierzu künftig statistische Informationen liefern.

Abbildung 4: Anteil Lernende mit angepasstem Lehrplan in Regelklassen, Sonderklassen und Sonderschulen in der obligatorischen Schule 2024/25 (BFS, 2026a)

Schüler:innen, die eine verstärkte Massnahme erhalten, haben nicht zwangsläufig einen angepassten Lehrplan. Umgekehrt ist eine Anpassung des Lehrplans nicht unbedingt mit verstärkten Massnahmen verknüpft. Während 4,2 Prozent der Lernenden der obligatorischen Schule (43 060) verstärkte Massnahmen in Anspruch nehmen und 5,3 Prozent (53 418) nach angepasstem Lehrplan unterrichtet werden, erhalten 2,7 Prozent, das heisst 26 819 Schüler:innen, beide Arten von Unterstützung.

Bildungsinstitutionen, Regel- und Sonderschule

Was ist der Anteil der Sonderschulen am Total der obligatorischen Schulen?

Sonderschulen[5] bilden im Schweizer Schulsystem eine Minderheit. Im Schuljahr 2024/25 gab es in der Schweiz 553 Sonderschulen. Der Anteil der Sonderschulen an der obligatorischen Schule ist in den Kantonen Genf, Tessin und Jura am höchsten. Dort sind diese Schulen im Durchschnitt kleiner als in den übrigen Kantonen (weniger als 20 Lernende pro Schule). In vier Kantonen liegt der Anteil der Sonderschulen unter 3 Prozent (BS, OW, UR, GR). Im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es keine Sonderschulen. Die Schüler:innen dieses Kantons besuchen hauptsächlich Sonderschulen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. Somit werden Schüler:innen teilweise interkantonal zugeteilt (vgl. Abb. 5). Schweizweit beträgt der Anteil der Sonderschulen an den obligatorischen Schulen 6 Prozent und betrifft 2 Prozent der Schüler:innen.

Abbildung 5: Anteil Sonderschulen an der obligatorischen Schule, nach Kanton 2024/25 (BFS, 2026c)

Sonderpädagogisches Personal

Was ist der Anteil des sonderpädagogischen Personals in der obligatorischen Schule?

Im Schuljahr 2024/25 kamen auf 1 031 606 Lernende der obligatorischen Schule 92 034 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (BFS, 2026b):

Das Personal für sonderpädagogische Massnahmen macht 17 Prozent am Total der Lehrkräfte aus (vgl. Abb. 6). Beim sonderpädagogischen Personal besitzen 88 Prozent die Schweizer Staatsbürgerschaft, der Frauenanteil beträgt 89 Prozent.

Abbildung 6: Anteil des Personals für sonderpädagogische Massnahmen am Total Lehrkräfte, in VZÄ, nach Kanton 2024/25 (BFS, 2026b)

Abschlüsse an den Hochschulen

Wie entwickeln sich die Abschlüsse des sonderpädagogischen Personals?

Die Abschlüsse im sonderpädagogischen Bereich haben in den vergangenen zehn Jahren um insgesamt 38 Prozent zugenommen. Diese Zahl umfasst die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen. Im Jahr 2024 vergaben die Pädagogischen Hochschulen 76 Prozent und die Universitäten 24 Prozent der Abschlüsse. Der PH-Master Heilpädagogik war in allen untersuchten Jahren der häufigste Abschluss und machte im Jahr 2024 67 Prozent aller Abschlüsse aus (vgl. Abb. 7).

Zwischen 2015 und 2024 blieb das Geschlechterverhältnis über alle Sonderpädagogikabschlüsse hinweg praktisch unverändert: Frauen erwarben rund 90 Prozent der Abschlüsse. Der Frauenanteil im Bachelor sowie an den Universitäten war in der Regel leicht höher als im Master und an den Pädagogischen Hochschulen. Auch der Anteil der Abschlüsse im Bereich Sonderpädagogik von Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft lag in den letzten zehn Jahren praktisch unverändert bei rund 90 Prozent. Die Sonderpädagogik bleibt somit auch in näherer Zukunft ein Berufsfeld, in dem fast ausschliesslich Frauen und Personen mit Schweizer Nationalität tätig sind.

Abbildung 7: Abschlüsse im sonderpädagogischen Bereich an Universitären (UH) und pädagogischen Hochschulen (PH) nach Fachrichtung, Hochschultyp und Studienstufe, 2015–2024 (BFS, 2026d)

Übertritt in die Sekundarstufe II

Wie gestaltet sich das Ende der obligatorischen Schulzeit von Lernenden in Sonderklassen und Sonderschulen und der Übertritt in die Sekundarstufe II?

Die Längsschnittanalysen zeigen den Übergang der Lernenden, die im Schuljahr 2019/2020 die obligatorische Schule beendet hatten, bis zum Jahr 2023: Von den rund 81 000 Schüler:innen befanden sich 96,7 Prozent innerhalb von drei Jahren nach dem Ende der obligatorischen Schule in einer Ausbildung der Sekundarstufe II. 1,6 Prozent hatten eine Übergangsausbildung oder ein Motivationssemester begonnen, ohne jedoch eine zertifizierende Ausbildung der Sekundarstufe II angetreten zu sein. 1,7 Prozent nahmen an keiner dieser Ausbildungen teil.

Von den Lernenden, die zuvor eine Sonderklasse oder Sonderschule besucht hatten, begannen 28,7 Prozent eine Ausbildung mit dem Ziel eines EBA-Abschlusses, während 21,3 Prozent eine Ausbildung auf EFZ-Niveau aufnahmen. 22,1 Prozent fingen eine praktische Ausbildung (Pra INSOS) an oder eine von der Invalidenversicherung (IV) finanzierte Anlehre. 15,7 Prozent hatten das formale Bildungssystem zumindest vorübergehend verlassen (vgl. Abb. 8).

Abbildung 8: Übergang in die zertifizierende Sekundarstufe II nach Anspruchsniveau am Ende der obligatorischen Schule (BFS, 2026e)

Weiterentwicklung der Statistik

Diskussionen zu Inklusion und Integration sind oft emotional aufgeladen. Damit sie konstruktiv sind, braucht es eine Basis verlässlicher Daten. Zudem haben Entwicklungen im Bereich der obligatorischen Bildung weitreichende Folgen, die bis zum Zugang zum Arbeitsmarkt reichen. Um diesen systemischen Zusammenhängen gerecht zu werden, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und der Forschung unerlässlich (Lanners & Egloff, 2025, S. 3).

In den vergangenen Jahren haben die Kantone Datenflüsse optimiert und die Datenbasis verbessert und harmonisiert. Die weiterentwickelte Statistik zur Sonderpädagogik bildet die Grundlage für ein verbessertes Bildungsmonitoring und für Forschungsprojekte.

Mit dem Inkrafttreten des Sonderpädagogik-Konkordats wurden verstärkte Massnahmen für Kinder mit einem besonderen Bildungsbedarf eingeführt. Mittlerweile fliessen die Daten dazu in die Statistik ein. Es fehlen jedoch Informationen zu den Entwicklungsbereichen, in denen ein besonderer Bildungsbedarf vorliegt (Kronenberg, 2021). Im Rahmen des Koordinationsausschusses Bildungsmonitoring (KoA BiMo) beauftragten die EDK und das SBFI im Jahr 2022 das BFS und das SZH, diese Lücke in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu schliessen. Nach umfangreichen Abklärungen mit den Kantonen haben das SZH, das BFS und mehrere Kantone im Jahr 2025 die Arbeiten zu einer Piloterhebung gestartet. Die Zusatzerhebung basiert auf den Informationen der Standardisierten Abklärungen der Lernenden mit verstärkten Massnahmen. Sie erfasst sechs Entwicklungsbereiche (kognitiv, auditiv, visuell, motorisch-körperlich, sozial-emotional, Sprache-Kommunikation), in denen ein verstärkter besonderer Bildungsbedarf vorliegt. Nach Abschluss der Pilotphase wird die Zusatzerhebung flächendeckend eingeführt. Damit soll künftig auf nationaler Ebene eine vergleichbarere Abbildung des besonderen Bildungsbedarfs möglich sein.

Katrin Mühlemann

Sektionsleiterin

Bildungsprozesse

Bundesamt für Statistik

katrin.muehlemann@bfs.admin.ch


Jakob Eberhard

Projektleiter

Schulpersonal

Bundesamt für Statistik

jakob.eberhard@bfs.admin.ch

Dr. Katharina Gallizzi

Bereichsleiterin

Hochschulstudierende und Hochschulabschlüsse

Bundesamt für Statistik

katharina.gallizzi@bfs.admin.ch

Laurent Inversin

Bereichsleiter

Lernende und Abschlüsse

Bundesamt für Statistik

laurent.inversin@bfs.admin.ch

Dr. Francesco Laganà

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Längsschnittanalysen im Bildungssystem

francesco.lagana@bfs.admin.ch

Melanie Stutz

Bereichsleiterin

Personal, Finanzen, Bildungsinstitutionen

Bundesamt für Statistik

melanie.stutz@bfs.admin.ch

Literatur

BFS (Bundesamt für Statistik) (2007). Modernisierung der Erhebungen im Bildungsbereich. Detailkonzept 1. BFS. https://edudoc.ch/record/25873/files/do-d-15.pdf

BFS (Bundesamt für Statistik) (2019). Statistik der Sonderpädagogik. Schuljahr 2017/18. BFS. https://www.bfs.admin.ch/asset/de/10227899 [Zugriff: 07.04.2026]

BFS (Bundesamt für Statistik) (2022). BFS Aktuell. Lehrkräfteausbildung in der Schweiz. Abschlüsse 2010 bis 2020. BFS. https://dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/19864524/master [Zugriff: 07.04.2026]

BFS (Bundesamt für Statistik) (2026a). Erhebung zu den Personen in Ausbildung: Lernende (Schüler/innen und Studierende, Schul- und Berufsbildung). BFS. https://dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/35956346/master [Zugriff: 07.04.2026]

BFS (Bundesamt für Statistik) (2026b). Statistik des Schulpersonals. BFS. https://dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/35956351/master [Zugriff: 07.04.2026]

BFS (Bundesamt für Statistik) (2026c). Statistik der Bildungsinstitutionen (SBI). BFS. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/erhebungen/sbi.assetdetail.35956366.html [Zugriff: 07.04.2026]

BFS (Bundesamt für Statistik) (2026d). Studierende und Abschlüsse an Hochschulen (SHIS-studex). BFS. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/erhebungen/sahs.html [Zugriff: 07.04.2026]

BFS (Bundesamt für Statistik) (2026e). Längsschnittanalysen im Bildungsbereich (LABB). BFS. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/erhebungen/labb.assetdetail.35507824.html [Zugriff: 07.04.2026]

BStatG (1992). Bundesstatistikgesetz, SR 431.01. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/2080_2080_2080/de

BStatV (2025). Verordnung über die Bundesstatistik (Bundesstatistikverordnung), SR 431.011. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2025/318/de

Bula, A., Deppierraz, R., Eberhard, J., Holenstein, K., Mühlemann, K. & Oeuvray, S. (2019). Statistik der Sonderpädagogik, Schuljahr 2017/18. Bundesamt für Statistik. https://dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/10227899/master [Zugriff: 10.01.2026]

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) vom 25. Oktober 2007. EDK. https://edudoc.ch/record/87689?v=pdf

Kronenberg, B. (2021). Sonderpädagogik in der Schweiz. Bericht im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) im Rahmen des Bildungsmonitorings. SBFI und EDK. https://edudoc.ch/record/221116/files/Sonderpaedagogik_Schweiz.pdf

Lanners, R. & Egloff, B. (2025). Bildungsmonitoring und Sonderpädagogik: Nutzung statistischer Daten. Bericht zur Tagung vom 22. September 2025. SZH. https://edudoc.ch/record/243926 [Zugriff: 10.01.2026]

SZH (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (2011a). Bericht der Arbeitsgruppe Statistik Sonderpädagogik, Januar 2011. SZH. https://www.szh.ch/bausteine.net/f/8794/BerichtAGStatistik_1111120_d.pdf?fd=3 [Zugriff: 10.01.2026]

SZH (Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik) (2011b). Statistik der Sonderpädagogik, Nachtrag zum Bericht vom Januar 2011, August 2011. SZH. https://www.szh.ch/bausteine.net/f/8795/Nachtrag_d_111120.pdf?fd=3 [Zugriff: 10.01.2026]

  1. Eine Regelschule ist eine Bildungsinstitution, in der Lernende in Regelklassen oder in separaten Einführungsklassen, Klassen für Fremdsprachige oder anderen Sonderklassen unterrichtet werden. Sonderpädagogische Massnahmen können in allen Klassentypen verordnet werden.

  2. Bis 2016/17 wurden die Lernenden kategorisiert in Klassen für Fremdsprachige, Einführungsklassen, andere Sonderklassen oder Sonderschulklassen unter dem «besonderen Lehrplan» (Bula et al., 2019, S. 17).

  3. Ohne Lernende in den Klassen für Fremdsprachige.

  4. Bei einer Anpassung des Lehrplans werden die Lernziele in einem Fach oder mehreren Fächern vereinfacht. Dies geschieht, um auf die besonderen Bedürfnisse von Lernenden einzugehen, die die Mindestziele des regulären Lehrplans nicht erreichen können. Massgeblich sind die Fächer Schulsprache, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften.

  5. Schule der obligatorischen Bildungsstufe, die spezialisiert ist auf bestimmte Behinderungsformen oder schwere Lern- und Verhaltensschwierigkeiten. Die Zuweisung untersteht in der Regel einem kantonalen Bewilligungsverfahren.