Bildungsmonitoring in der Sonderpädagogik: zwischen Tradition und Datenlücken

Romain Lanners

DOI: https://doi.org/10.57161/z2026-04-00

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 32, 04/2026

Creative Common BY

Diese Ausgabe zum Thema «Bildungsmonitoring» ist eine Vertiefung der zweiten Tagung zur Nutzung statistischer Daten im Bereich der Sonderpädagogik aus dem Jahr 2025. Die erste Tagung fand im Jahr 2023 statt, im Nachgang zum ersten Vertiefungsbericht zur Sonderpädagogik in der Schweiz (Kronenberg, 2021). Das SZH organisierte die Tagungen in enger Zusammenarbeit mit der EDK und dem SBFI.

Das Bildungsmonitoring liefert Daten und Erkenntnisse aus Verwaltung, Statistik und Forschung zu den Themen Wirksamkeit, Effizienz und Bildungsgerechtigkeit in unseren nationalen und kantonalen Bildungssystemen. So dient beispielsweise der Ende März publizierte Bildungsbericht 2026 als «Wissensgrundlage für die Steuerung des Bildungswesens durch Bund und Kantone, sowie für die Formulierung gemeinsamer bildungspolitischer Ziele» (SKBF, 2026).

Das Bildungsmonitoring und die Sonderpädagogik haben in der Schweiz eine lange gemeinsame Tradition. Die erste Statistik zur Sonderpädagogik wurde vor knapp 130 Jahren vom Statistischen Amt (1897)[1] veröffentlicht. Trotz dieser langen Tradition gibt es im Bereich der Sonderpädagogik jedoch noch vier grosse Lücken:

  1. Seit der Modernisierung der Statistik der Sonderpädagogik (BFS, 2019) stehen uns Daten zur Verfügung zu den Lernenden mit einem besonderen Bildungsbedarf mit Anspruch auf eine verstärkte Massnahme. Gesamtschweizerische Daten zu den niederschwelligen Massnahmen fehlen jedoch bislang.
  2. Es fehlen auch Daten zum Nachteilsausgleich auf allen Bildungsstufen.
  3. Seit der Kantonalisierung der Sonderpädagogik (EDK, 2007) werden zudem Daten zu den Behinderungsformen nicht mehr erhoben. Aktuell läuft ein Pilotprojekt von Bund und Kantonen zur Zusatzerhebung der Entwicklungsbereiche, in denen ein verstärkter besonderer Bildungsbedarf vorliegt, um diese Lücke zu schliessen.
  4. Das Stiefkind der Sonderpädagogik-Statistik bleibt jedoch der Frühbereich, obwohl das Sonderpädagogik-Konkordat) die Altersspanne von 0–20 Jahren abdeckt. Auch wenn die Heilpädagogischen Dienste aggregierte Daten sammeln (Lanners et al., 2026), fehlt eine Vollerfassung aller Kinder mit Behinderungen in der frühen Kindheit.

Wir müssen das Vertrauen in die Neutralität, Objektivität und Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Forschung ständig erneuern. Das Bildungsmonitoring ist einer der Garanten für das Wohlergehen und den Wohlstand unserer Gesellschaft. Die Behauptung, Professor:innen an Universitäten seien unsere Feinde (Brühwiler, 2025) – eine Ansicht, die bereits 1973 vom ehemaligen US-Präsidenten Nixon vertreten und 2021 vom heutigen amerikanischen Vizepräsidenten Vance aufgegriffen wurde – zerstört die Grundlagen unserer Schule und Demokratie.

Dr. phil. Romain Lanners

Direktor

SZH/CSPS

romain.lanners@szh.ch

  1. Statistisches Bureau des eidg. Departements des Innern (1897). Die Zählung der schwachsinnigen Kinder im schulpflichtigen Alter, mit Einschluss der körperlich gebrechlichen und sittlich verwahrlosten (Bd. 1 und 2). Kommissionsverlag (Schmid & Franke).