Digitale Zugänglichkeit ist ein Grundrecht für alle

Romain Lanners

DOI: https://doi.org/10.57161/z2026-01-00

Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 32, 01/2026

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Seit der Veröffentlichung von ChatGPT (generative pre-trained transformer) vor zwei Jahren sind Anwendungen mit künstlicher Intelligenz in aller Munde, obwohl auf Algorithmen basierende Programme bereits seit den Anfängen des Computerzeitalters benutzt werden. Der Unterschied ist, dass die heutige Rechenleistung und die Datenmengen exponentiell gestiegen sind. Viele dieser Anwendungen erleichtern uns den Alltag: Sie erstellen Übersetzungen in verschiedene Sprachen, in Leichte Sprache oder Gebärdensprache, ermöglichen eine automatische Bilderkennung und -beschreibung, lesen Texte vor und fassen sie zusammen, verfügen über eine Diktierfunktion mit Sprachsteuerung und vieles mehr. Hinzu kommen intelligente Roboter und Assistenztechnologien im Alltag. Eine kleine Revolution.

Allerdings scheinen die generativen KI-Anwendungen bereits an ihre Grenzen zu stossen. Fast alle verfügbaren digitalen Quellen sind mittlerweile in ihre Datenbasis eingespeist. Diese decken jedoch nur einen kleinen Teil des gesamten Wissens der Menschheit ab, da sehr viel Wissen nur analog existiert. Folglich werden viele KI-Anwendungen zunehmend auch mit Texten trainiert, die von künstlicher Intelligenz produziert wurden. Das führt zu einer Verarmung der Inhalte, aus generativ wird degenerativ. Hier zeigt sich, dass die generative KI nicht unbedingt intelligent ist, sondern vielmehr bereits Bekanntes ‹nachplappert›.

Eine zentrale Herausforderung aller neuen digitalen Technologien, ob intelligent oder nicht, ist deren Barrierefreiheit. «Digitale Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht» (adis, 2025). Dieses Grundrecht ist im Behindertengleichstellungsgesetz und in der Behindertenrechtskonvention verankert. Es soll sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen können. Die Ende 2024 gegründete Allianz Digitale Inklusion Schweiz (adis) vernetzt Interessierte aus Politik, Wirtschaft, Behörden und Verbänden, um eine barrierefreie und inklusive digitale Zukunft für alle Menschen zu schaffen. Sie möchte verhindern, dass Barrieren überhaupt entstehen, und sie nicht erst im Nachhinein abbauen, wenn der ganze Entstehungsprozess von digitalen Anwendungen bereits abgeschlossen ist.

Barrierefreiheit wird in einer digitalisierten Welt immer wichtiger. Im letzten Sommer ist der European Accessibility Act (EAA) nach einer Übergangsfrist von sechs Jahren in Kraft getreten. Er soll den Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in der EU stärken. Unternehmen, die im EU-Raum produzieren oder dorthin exportieren, sind demnach verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dieses Regelwerk ist zwingend. Bei Nichtbeachtung sind Verwarnungen, Geldstrafen und Zulassungs- beziehungsweise Importverbote vorgesehen.

Es wäre wünschenswert, wenn sich in Zukunft keine Firma mehr damit brüsten dürfte, dass ihre Produkte nicht für alle zugänglich sind, wie vor Kurzem etwa ein Schweizer Lehrmittelhersteller. Dieser meinte, seine mit Steuern finanzierten Inhalte würden nur für 80 Prozent der Lernenden produziert, was bedeutet, dass 20 Prozent der Schülerschaft bewusst ausgegrenzt werden.

Dr. phil. Romain Lanners

Direktor

SZH/CSPS

romain.lanners@szh.ch