Anspruch und Umsetzung an den drei Lernorten Betrieb, Berufsfachschule und Zentrum überbetrieblicher Kurs
Zusammenfassung
Der Nachteilsausgleich soll Menschen mit Behinderungen eine chancengerechte Ausbildung ermöglichen. In einer Studie der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung wurde untersucht, wie die Umsetzung des Nachteilsausgleichs in der Praxis gelingen kann und mit welchen Herausforderungen die Lernorte Betrieb, Berufsfachschule und Zentrum überbetrieblicher Kurs (üK) konfrontiert sind. Dazu wurden Interviews geführt sowie eine Online-Befragung von Berufsbildungsverantwortlichen aller Lernorte und des kantonalen Berufsbildungsamts umgesetzt. Eine zentrale Erkenntnis ist, die Kooperation zwischen den Lernorten weiter zu denken und das kantonale Berufsbildungsamt als wichtige Schnittstelle einzubeziehen.
Résumé
La compensation des désavantages doit permettre aux personnes en situation de handicap de bénéficier d’une formation respectant le principe d’égalité des chances. Une étude de la Haute école fédérale en formation professionnelle (HEFP) a examiné comment la mise en œuvre de la compensation des désavantages peut réussir dans la pratique et à quels défis les lieux de formation, que sont les entreprises, les écoles professionnelles et les centres de cours interentreprises (CIE), sont confrontés. Pour ce faire, des entretiens ont été menés et une enquête en ligne a été réalisée auprès de responsables de la formation professionnelle de tous les lieux de formation et d’offices cantonaux de la formation professionnelle. L’une des principales conclusions est que la coopération entre les lieux de formation doit être repensée et que les offices cantonaux de la formation professionnelle doivent être impliqués en tant qu’interface importante.
Keywords: Behindertenrechte, Berufsbildung, Chancengleichheit, Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung, Nachteilsausgleich / droits des personnes en situation de handicap, formation professionnelle, égalité des chances, Haute école fédérale en formation professionnelle, compensation des désavantages
DOI: https://doi.org/10.57161/z2025-09-05
Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 31, 09/2025
Die «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» (EDA / UVEK, 2020) betont, dass allen Menschen der Zugang zu einer hochwertigen Berufsbildung ermöglicht werden soll. In der aktuellen Berufsbildungsverordnung (2003) sind verschiedene Unterstützungsmassnahmen verankert, um eine inklusive Berufsbildung zu fördern. Eine zentrale Massnahme, um Lernenden mit Behinderungen den Zugang zur beruflichen Grundbildung und damit Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen, ist der Nachteilsausgleich. Lernende mit Behinderungen erhalten einen Nachteilsausgleich, wenn sie am Arbeitsplatz, in der Berufsfachschule, in den überbetrieblichen Kursen sowie im Rahmen des Qualifikationsverfahrens auf behinderungsbedingte Anpassungen angewiesen sind (SDBB, 2013). Der kürzlich erschienene «Zwischenbericht zur Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» zeigt, dass die Quote der Erstabschlüsse auf Sekundarstufe II zunimmt (Bundesrat, 2024). Die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen jedoch verharrt mit 42,2 Prozent auf dem Niveau von 2014 (BFS, 2022). Dies lässt vermuten, dass die Umsetzung des Nachteilsausgleichs an den drei Lernorten eine Herausforderung ist. Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz empfiehlt eine förderorientierte Zusammenarbeit aller Beteiligten (SBBK, 2023), damit der Nachteilsausgleich gelingen kann. In diesem Zusammenhang ist auch die Rolle der kantonalen Berufsbildungsämter von Interesse, da diese einen Nachteilsausgleich bewilligen und koordinieren. Es stellt sich nun die Frage, wie sich diese Zusammenarbeit gestaltet: Welche Gelingensbedingungen und Herausforderungen ergeben sich an den drei Lernorten und beim Zusammenspiel mit den kantonalen Berufsbildungsämtern? Auf Grundlage dieser Frage führte die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) eine Untersuchung[1] durch. Ziel der Studie war es, Umsetzungsbeispiele zu untersuchen und Gelingensbedingungen sowie Herausforderungen beim Nachteilsausgleich an allen drei Lernorten zu identifizieren. Die Ergebnisse führen zu Best-Practice-Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, die inklusive Berufsbildung weiterzuentwickeln (Wüthrich et al., 2024).
Die Untersuchung basierte auf einem zweistufigen Verfahren mit qualitativen und quantitativen Befragungen. In der ersten Erhebungsphase stand ein qualitativer Zugang im Vordergrund. Zunächst wurde eine Literaturanalyse in Deutschschweizer Kantonen durchgeführt (n = 8), um einen ersten Einblick in die Umsetzung des Nachteilsausgleichs zu gewinnen. Daraufhin wurden drei Kantone ausgewählt. In jedem dieser drei Kantone wurden jeweils Vertreter:innen eines Betriebs, einer Berufsfachschule, eines üK-Zentrums und des kantonalen Berufsbildungsamts befragt (n = 12). Die Stichprobe zielte auf maximale Kontrastierung ab. Befragt wurden Personen aus grossen, mittleren und kleinen Kantonen sowie aus Betrieben unterschiedlicher Grössenordnungen: grosse Betriebe (> 500 Mitarbeitende), mittlere Betriebe (< 50 Mitarbeitende) und Kleinstbetriebe (< 10 Mitarbeitende). Die üK-Zentren deckten drei verschiedene Berufsgruppen ab; gewerbliche, gesundheitlich-soziale und dienstleistungsorientierte Berufe. Ferner wurden Berufsfachschulen verschiedener Grössenordnungen (> 5000, > 3000, > 1500 Lernende) berücksichtigt. Die Interviews wurden mit der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2022) ausgewertet.
In der zweiten Erhebungsphase wurde ein quantitativer Zugang in Form eines Online-Fragebogens gewählt. Der Fragebogen basiert auf den Ergebnissen der Interviews und wurde entlang der beiden Skalen Gelingensbedingungen (vgl. Abb. 1, 15 Items) und Herausforderungen (vgl. Abb. 2, 17 Items) entwickelt. Zusätzlich wurden psychometrische Daten[2] erhoben, sodass der Fragebogen insgesamt 40 Items umfasste. Wir haben darauf geachtet, dass der Fragebogen von Vertreter:innen der drei verschiedenen Ausbildungsorte (Unternehmen, üK und Berufsschulen) und der kantonalen Berufsbildungsämter ausgefüllt wurde (n = 363). Konnte eine Frage nicht beantwortet werden, durfte sie übersprungen werden. Statistische Verfahren zeigen, dass die beiden Dimensionen Gelingensbedingungen und Herausforderungen unabhängig voneinander sind, was durch eine Faktorenanalyse bestätigt wurde.
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Befragung entlang der drei Lernorte sowie der kantonalen Berufsbildungsämter präsentiert. Dabei werden nicht alle Ergebnisse vorgestellt, sondern der Fokus liegt darauf, konkrete Einblicke aus den beiden Erhebungsphasen zu geben.
Die Items zu den Gelingensbedingungen sind in Abbildung 1 dargestellt.
Sowohl bei den Berufsbildungsverantwortlichen als auch in der Fragebogenerhebung zeigt die Studie eine hohe Zustimmung (82,3 %) zum Nachteilsausgleich. Die Befragten beschreiben den Nachteilsausgleich als wirksames Mittel, um Chancengleichheit herzustellen. Der Nachteilsausgleich wird akzeptiert. Dies zeigt sich an allen Lernorten und beim kantonalen Berufsbildungsamt in einem hohen Engagement, der Suche nach individuellen Lösungen (84,4 %) und gegebenenfalls in einem pragmatischen Vorgehen (93,9 %) bei der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen. Dies deutet darauf hin, dass es schwierig ist, Standardlösungen zu formulieren. Es sollte immer die konkrete Situation im Vordergrund stehen. Dies war insbesondere in den Interviews mit den Vertreter:innen der Lernorte Betrieb und üK eine zentrale Aussage. In diesem Zusammenhang hat die Studie gezeigt, dass aus Sicht der Befragten ein kontinuierlicher Anstieg der Anträge auf Nachteilsausgleich zu verzeichnen ist. Die Zahlen der kantonalen Berufsbildungsämter belegen einen jährlichen Anstieg von etwa acht bis zehn Prozent bewilligter Anträge.
Die Beteiligten an den Lernorten haben Verständnis für die Lernenden mit Nachteilsausgleich (91,1 %). Dies zeigt sich auch im Vertrauensverhältnis zwischen Lehrpersonen und Lernenden (93,8 %) sowie in der gegenseitigen hohen persönlichen Wertschätzung (94,9 %). Die Lehrpersonen hoben diesen Aspekt in den Interviews besonders hervor. Die Studie zeigt, dass es kantonale Unterschiede gibt bei der Nachfrage und den Massnahmen, die zur Verfügung stehen. Die Befragten nehmen dies jedoch nicht als Herausforderung wahr. In Bezug auf die kantonalen Unterschiede wird das Gesuchsverfahren als transparent (86,2 %) und die Zusammenarbeit zwischen kantonalem Berufsbildungsamt und den Lernorten als positiv (86,3 %) bewertet. Zudem sehen 84 Prozent der Befragten die Verantwortung für die Umsetzung der angeordneten Massnahmen bei den Lernenden.
Die Items zu den Herausforderungen sind in Abbildung 2 dargestellt. Es zeigt sich, dass die Anträge oft erst kurz vor dem Qualifikationsverfahren gestellt werden. In den Interviews sprachen die Befragten der kantonalen Berufsbildungsämter diesbezüglich von einer grossen Herausforderung. Sie stehen vor der Aufgabe, Gesuche bis kurz vor dem Qualifikationsverfahren zu bewilligen. Einige Kantone legen deshalb fest, dass im letzten Semester der Lehre keine Gesuche mehr eingereicht werden dürfen. Die Verantwortlichen der Lernorte beschrieben die Gesuchstellung als anspruchsvoll, teilweise als zu kompliziert. Die Fragebogenerhebung bestätigt dies: 49,3 Prozent der Befragten erachten die Gesuchstellung als zu komplex. Während in einigen Kantonen ein Gesuch für die gesamte Lehrzeit und das Qualifikationsverfahren ausreicht, sind in anderen Kantonen mehrere Gesuche notwendig – teilweise sogar pro Lernort und zusätzlich für das Qualifikationsverfahren. Kantonale Unterschiede zeigen sich auch in der Frage, wer eine Behinderung attestieren darf, und in der Umsetzung des Nachteilsausgleichs: Der Zeitzuschlag kann bei gleicher Diagnose je nach Kanton zwischen 20 und 40 Prozent variieren. Die Interviews haben gezeigt, dass sich die Verantwortlichen der kantonalen Berufsbildungsämter dieser Ungleichheiten bewusst sind, aber in ihrem individuellen Handeln den Mehrwert höher gewichten. Die Umsetzung des Nachteilsausgleichs stösst an Grenzen. 60,5 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass zu wenig Ressourcen (Zeit, Hilfsmittel, finanzielle Unterstützung) zur Verfügung stehen. Verantwortliche der Lernorte erwähnten in den Interviews den Zeitdruck, der die Umsetzung der verfügten Massnahmen ebenfalls beeinflusst.
Mit Blick auf die Lernorte zeigt sich dabei, dass die Herausforderung insgesamt am Lernort üK signifikant höher eingeschätzt wird als an den anderen Lernorten und im kantonalen Berufsbildungsamt. Weiter wird deutlich, dass die Umsetzung der verfügten Massnahmen im Qualifikationsverfahren als anspruchsvoller beurteilt wird als im regulären üK. Die Verantwortlichen am Lernort üK wiesen in den Interviews auf die veränderte Situation beim Qualifikationsverfahren hin. Am Qualifikationsverfahren sind externe Prüfungsexpert:innen involviert, die in ihrem Berufsalltag wenig mit Nachteilsausgleich konfrontiert sind. Hier wurde eine teilweise geringe Sensibilisierung bemängelt.
Im September 2023 ist in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz in Kraft getreten, welches den Informationsfluss einschränkt. Der angeordnete Nachteilsausgleich ist zwar bekannt, die Diagnose nicht mehr, was von 64,5 Prozent der Befragten als Wissensverlust gewertet wird. Die Betriebe sind kaum von den Massnahmen des Nachteilsausgleichs betroffen, obwohl die Lernenden dort die meiste Zeit ihrer Lehre verbringen. Bezüglich der Verantwortlichkeiten zeigt sich, dass die Zuständigkeiten für den Nachteilsausgleich an allen drei Lernorten klar geregelt sind. Schliesslich hat die Untersuchung gezeigt, dass Auszubildende die angeordneten Massnahmen zum Nachteilsausgleich offenbar ablehnen. Dies könnte auf eine mögliche Stigmatisierung hindeuten, die bereits im Rahmen der Interviews deutlich wurde (Wüthrich et al., 2024).
Die Ergebnisse zeigen, dass eine offene Haltung aller Beteiligten als zentrale Gelingensbedingung für eine erfolgreiche Umsetzung des Nachteilsausgleichs angesehen werden kann. Diese Offenheit zeigt sich in der Bereitschaft der Befragten, individuelle Lösungen zu finden und pragmatisch vorzugehen. Sie zeigt sich auch darin, dass der Nachteilsausgleich an allen Lernorten akzeptiert wird. Die Interviews sowie die Fragebogenbefragung zeigen eine positive Haltung der Befragten trotz der steten Zunahme an Gesuchen (Ambord & Charrière, 2022).
Viele Gesuche werden erst kurz vor dem Qualifikationsverfahren eingereicht. Dies könnte daran liegen, dass die Lernenden beim Qualifikationsverfahren vom Nachteilsausgleich profitieren möchten oder dass die Berufsbildungsverantwortlichen den Nachteilsausgleich erst kurz vor dem Qualifikationsverfahren thematisieren. Wichtig erscheint hier, dass der Nachteilsausgleich bereits während der Lehre angesprochen wird.
Die Umsetzung der verfügten Massnahmen wird zum Teil als schwierig beschrieben, was auf fehlende Ressourcen (z. B. räumlich, zeitlich, personell) zurückgeführt wird. Die Bedenken könnten auch auf Standardlösungen in den angeordneten Massnahmen hinweisen (Schellenberg et al., 2017; Wüthrich et al., 2024). Im üK zeigen sich im Vergleich zu den anderen Lernorten Grenzen in der Umsetzbarkeit des Nachteilsausgleichs. Dies ist insofern überraschend, als in den Interviews betont wurde, dass der Nachteilsausgleich durch die separate Planung im üK besser umgesetzt werden kann. Möglicherweise liegt der Unterschied darin, dass externe Personen am Qualifikationsverfahren beteiligt sind, was die Umsetzung erschweren kann. Es könnte hilfreich sein, wenn die üK-Zentren ihre Zuständigkeiten für die Umsetzung der Massnahmen klar regeln und Best-Practice-Ansätze untereinander austauschen.
Frühere Studien thematisieren kantonale Unterschiede in der Umsetzung des Nachteilsausgleichs (z. B. Schellenberg et al., 2017; Schellenberg et al., 2021). Diese Unterschiede zeigen sich auch in unserer Studie, haben jedoch keinen Einfluss auf die jeweilige Zufriedenheit in den Kantonen. Wichtig erscheint eine niederschwellige Kommunikation zwischen dem kantonalen Berufsbildungsamt und den Lernorten.
Es hat sich gezeigt, dass die Lernenden selbst bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs eine Schlüsselrolle spielen. Gemäss den befragten Berufsbildungsverantwortlichen müssen die Lernenden Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Ob dies zielführend ist, kann vor dem Hintergrund der in den Interviews beschriebenen Stigmatisierung kritisch betrachtet werden.
Das im September 2023 neu eingeführte Datenschutzgesetz bringt eine zusätzliche Herausforderung mit sich. Bislang waren den involvierten Berufsbildungsverantwortlichen der verschiedenen Lernorte die individuellen Diagnosen bekannt. Neu sind nur noch die angeordneten Massnahmen bekannt, was zu einem Wissensverlust führt. Eine mögliche Lösung, den Wissensverlust bezüglich Diagnosen trotz Datenschutzbestimmungen zu minimieren, wäre ein freiwilliges, aber strukturiertes Einwilligungsmodell. Bei diesem entscheiden die Lernenden (und die Erziehungsberechtigten) selbst, ob und welche Informationen sie den verschiedenen Lernorten zur Verfügung stellen möchten.
Was in der Studie nicht untersucht wurde, war die Unterstützung durch digitale Technologien. Digitale Hilfsmittel als assistive Technologien wurden von den Befragten nicht thematisiert, könnten aber eine Möglichkeit sein, um Teilhabe zu erhöhen (Wüthrich, 2025).
Ein weiteres Ziel der Studie war es, die Kooperation zwischen den Lernorten zu evaluieren. Die Ergebnisse zeigen, dass das kantonale Berufsbildungsamt und die beschlossenen Massnahmen an allen Lernorten akzeptiert werden. Die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Lernorten und kantonalem Berufsbildungsamt wird einhellig bejaht. In den Interviews wurden mögliche Kooperationsansätze aufgezeigt, wie die Präsenz der Betriebe bei schulischen Veranstaltungen oder der sporadische telefonische Austausch zwischen den Lernorten. Sinnvoll erscheint es, die Zusammenarbeit als ‹Lernortkooperation plus› zu denken, bei der auch die kantonalen Berufsbildungsämter einbezogen werden. Auf der Projektwebsite sind Best-Practice-Beispiele für Lernorte digital abrufbar.
Dr. phil. René Wüthrich Dozent Lehre EHB Zollikofen | Dr. phil. Katja Margelisch Dozentin Lehre EHB Zollikofen | Anne Trojanek Wissenschaftliche Mitarbeiterin EHB Zollikofen |
Ambord, S. & Charrière, E. (2022). Bericht Nachteilsausgleich. Bestandesaufnahme der Umsetzung des Nachteilsausgleichs auf der Sekundarstufe II Allgemeinbildung in den Kantonen. Schweizerisches Zentrum für die Mittelschule und für Schulevaluation auf der Sekundarstufe II (ZEM CES).
https://www.zemces.ch/download/pictures/27/gh9ik1h87usyh1yk11689oioe9pu8i/bericht_nachteilsausgleich_final_d.pdf
BFS (Bundesamt für Statistik) (2022). Abschlussquote auf der Sekundarstufe II nach Geschlecht, Nationalität und Geburtsort. https://www.bfs.admin.ch/bfs/en/home.assetdetail.33026123.html [Zugriff: 11.06.2025].
Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) vom 25. September 2020, BBl 2020 7639. https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2020/1998/de
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EDA / UVEK (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten / Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) (2020). Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern. https://www.agenda-2030.eda.admin.ch/de/sdg-4-hochwertige-bildung [Zugriff: 11.06.2025].
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Wüthrich, R. (2025). Formation numérique inclusive : des perspectives d’avenir pour la formation professionnelle ? Transfer. Formation professionnelle dans la recherche et la pratique, 10 (15). https://transfer.vet/fr/formation-numerique-inclusive-des-perspectives-davenir-pour-la-formation-professionnelle
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Psychometrische Daten sind Daten über psychologische Merkmale wie Einstellungen, Persönlichkeitsmerkmale oder Meinungen. ↑